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An: Die Verhandlungsführer*innen der Koalitionsverhandlungen in Berlin

Berlin: Unabhängige Beschwerdestelle für obdach- und wohnungslose Menschen

Aus Notunterkünften ausgeschlossen, von Behörden abgewiesen, aus dem öffentlichen Raum verdrängt: Obdach- und wohnungslose Menschen in Berlin erleben besonders häufig, dass ihre Grundrechte verletzt werden. Wollen Betroffene dagegen vorgehen, stehen sie jedoch häufig allein da. Die aktuellen Beschwerdestellen Berlins sind nämlich weder speziell auf obdach- und wohnungslose Menschen ausgelegt noch verfügen sie über ausreichende personelle Ressourcen, um als Anlaufstelle für die knapp 60.000 Wohnungslosen Berlins zu fungieren. Das muss sich ändern!  

Deswegen fordern wir eine unabhängige Beschwerdestelle für wohnungs- und obdachlose Menschen in Berlin.
Konkret fordern wir:

1. Die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle muss verbindlich im kommenden Koalitionsvertrag verankert werden.
Die nächste Landesregierung muss die Rechte obdach- und wohnungsloser Menschen aktiv mitdenken und schützen!

2. Diese Beschwerdestelle muss zügig und bedarfsgerecht umgesetzt werden. Sie muss: 

  • gut zugänglich und erreichbar sein, auch telefonisch,
  • umfassend, aufsuchend, mehrsprachig, fachlich unabhängig* und kompetent beraten
  • Betroffene parteiisch dabei unterstützen, ihre Anliegen zu vertreten und ihre Rechte wahrzunehmen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
  • juristische Begleitung zur Durchsetzung der Rechte leisten sowie mit anderen zuständigen Stellen zusammenarbeiten, 
  • Selbstwirksamkeit und aktive Teilnahme obdach- und wohnungsloser Menschen stärken und durch Öffentlichkeitsarbeit auf gesellschaftliche Veränderungen hinwirken

Wohnungslos zu sein heißt nicht, ohne Rechte zu sein. Mit einer unabhängigen Beschwerdestelle stärken wir die Rechte wohnungs- und obdachloser Menschen in Berlin.

Warum ist das wichtig?

Fast 60.000 Menschen in Berlin haben keine eigene Wohnung – bis 2030 könnten es rund 100.000 sein (Q1, Q2). Sie werden besonders häufig und auch strukturell in ihren Rechten verletzt. Um diese Rechtsverstöße sichtbar zu machen, haben wir Beschwerden wohnungs- und obdachloser Menschen systematisch in einem Bericht erfasst (Q3). Darin zeigt sich, in welchen Bereichen Diskriminierung und Rechtsverletzungen am häufigsten vorkommen:

  1. Diskriminierung: Polizei, Sicherheitsdienste und Mitarbeitende von Verkehrsunternehmen verdrängen obdach- und wohnungslose Menschen immer wieder aus dem öffentlichen Raum und dem Nahverkehr – teilweise allein aufgrund ihres sozialen Status. Das erschwert ihren Zugang zu Behörden und Hilfsangeboten und kann gegen das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (Q4) verstoßen.
  2. Fehlende Unterbringung: Obdachlose Menschen werden immer wieder aus Unterkünften verwiesen und müssen anschließend auf der Straße schlafen. Was viele nicht wissen: Unfreiwillig obdach- und wohnungslose Menschen haben jederzeit Anspruch auf Unterbringung durch den Staat (Q5). In Berlin sind dafür die Bezirksämter zuständig – doch gerade in Notunterkünften kommt es immer wieder zu Rechtsverletzungen.
  3. Eigentumsverletzungen: Behörden und andere für Räumungen verantwortliche Stellen entsorgen immer wieder persönliche Gegenstände obdach- und wohnungsloser Menschen, obwohl auch ihr persönliches Hab und Gut durch das Eigentumsrecht nach Art. 14 Abs. 1 GG (Q6) geschützt ist.

Deshalb kommt Mareile Dedekind, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu folgendem Schluss: “Damit obdach- und wohnungslose Menschen ihre Grundrechte durchsetzen können, brauchen sie eine effektive Beschwerdestelle“. Eine solche Stelle unterstützt Menschen, wenn ihre Rechte verletzt werden, begleitet sie bei deren Geltendmachung und macht strukturelle Rechtsverstöße sichtbar**.

Das Einrichten einer spezialisierten Beschwerdestelle soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass Wohnen ein Menschenrecht ist. Menschen brauchen nicht dauerhaft Notunterkünfte, sondern ein sicheres, eigenes Zuhause. Die kommende Berliner Regierung muss Wohnen für alle bezahlbar machen, das Menschenrecht auf Wohnen umsetzen sowie unfreiwillige Obdachlosigkeit und die damit verbundenen Rechtsverstöße beenden.

Erstunterzeichnende:
AK Wohnungsnot
AK queer*wohnen
Amaro Foro e.V.
Artistania e.V.
Berliner Register
Bündnis gegen Mietenwahnsinn
Bündnis gemeinsam gegen Obdachlosigkeit und Zwangsräumung
Fachbereich Wohnungslosenhilfe der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (Regionalverband Berlin)
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Gangway e.V.
Interessengemeinschaft Habersaathstraße (IG HAB)
Kinder gegen Obdachlosigkeit 
Kältehilfe Neue Chance
Kälteschutz im Mehringhof
Kiosk of Solidarity
Leerstand hab ich Saath Habersaathstraße 40–48
Moabiter Ratschlag e.V. 
Neue Heimat Mitte 
querstadtein e.V.
Radtour für obdachlose Menschen
ReachOut Berlin
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin
StadtRand gGmbH
strassenfegerMAG
Unterschlupf e.V.
Wohnungslosen_Stiftung

Faisal Ahmed
Prof. i. R. Dr. Susanne Gerull

Quellen:

Anmerkungen:
* Der Begriff „fachlich unabhängig“ bedeutet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Arbeit frei von äußeren Weisungen, wirtschaftlichen Interessen oder politischen Vorgaben ausüben. Die Beratung orientiert sich ausschließlich an den sozialpsychologischen und rechtlichen Standards und am Besten des Klienten.
** Die bestehenden Beschwerdestellen bieten dafür keine Lösung: Sie sind für viele obdach- und wohnungslose Menschen nicht fallführend zuständig, schwer zugänglich und bieten keine umfassende, auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Auch die Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBs) ist nur für Menschen in bestimmten Unterkünften zuständig und erreicht damit nur einen kleinen Teil der Betroffenen. Weiterführende Informationen dazu in Q3.
Berlin, Deutschland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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2026-10-14 17:30:53 +0200

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