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An: Präsidentin des Deutschen Bundestages Julia Klöckner sowie die Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag

Bürgerräte stärken – Stabsstelle wieder einsetzen, Demokratie ausbauen statt zurückbauen!

Bild von Memento Media auf Unsplash
In Bürgerräten des Bundestages können zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen sammeln und Gesetzesinitiativen anstoßen. Weil hier Menschen aus allen politischen Richtungen zusammenkommen , um die Politik mitzugestalten, können ihre Debatten einen wichtigen Beitrag leisten, polarisierende Themen in der Öffentlichkeit zu diskutieren und konsensorientierte Lösungen zu finden.

Auch der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht eigentlich die Unterstützung der Bürgerräte vor, doch leider werden gegenwärtig Beschlüsse in die gegenteilige Richtung beschlossen. Zuletzt hat das Präsidium des Bundestags die Stabsstelle geschlossen, die Bürgerräte koordinieren soll. Anlass genug, die Regierung an ihr Versprechen zu erinnern, Bürgerräte zu stärken.

So können wir die Demokratie stärken und als Gesellschaft in wichtigen politischen Fragen unserer Zeit wieder zusammenfinden

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Stabsstelle für Bürgerräte umgehend wieder einzusetzen und dauerhaft zu verstetigen.

Außerdem soll der Bundestag Bürgerräte als wirksames Instrument demokratischer Beteiligung institutionell verankern – durch klare Regeln, eine verbindliche Befassung mit ihren Empfehlungen und eine verlässliche Finanzierung.

Forderungen im Einzelnen:

1. Wiedereinsetzung und Stärkung der Stabsstelle Bürgerräte
  • Die Stabsstelle Bürgerräte beim Deutschen Bundestag wird sofort wieder eingerichtet.
  • Sie erhält ein klar definiertes Mandat, Bürgerräte fachlich, organisatorisch und kommunikativ zu unterstützen.
  • Die Stabsstelle wird personell und finanziell so ausgestattet, dass mehrere Bürgerräte pro Legislaturperiode möglich sind.

2. Verankerung von Bürgerräten in der Geschäftsordnung des Bundestages
  • Bürgerräte werden in der Geschäftsordnung des Bundestages als reguläres, konsultatives Beteiligungsformat verankert.
  • Es werden Regeln festgelegt zu:
    • dem Initiativrecht (z.B. Fraktionen, zuständige Ausschüsse, Parlamentsminderheiten),
    • der Themensetzung (gesellschaftlich relevante, kontroverse und langfristige Fragen),
    • der Zufallsauswahl und Repräsentativität der Teilnehmenden,
    • unabhängiger Moderation, fachlicher Expertise und Transparenz.

3. Verbindliche Befassungspflicht mit den Empfehlungen von Bürgerräten
  • Der Bundestag verpflichtet sich, die Empfehlungen eines Bürgerrates innerhalb einer festen Frist im zuständigen Ausschuss und/oder im Plenum zu beraten.
  • Jede Abweichung von den Empfehlungen wird öffentlich begründet – gut zugänglich für Bürger*innen.
  • Die Ergebnisse der Beratungen werden dokumentiert und auf der Bundestags-Website veröffentlicht.

4. Perspektive Rahmengesetz für Bürgerräte auf Bundesebene

Der Bundestag prüft und erarbeitet ein Rahmengesetz für konsultative Bürgerräte, das:
  • Einsetzungs- und Initiativrechte regelt,
  • Mindeststandards für Zusammensetzung, Verfahren und Transparenz festlegt,
  • Missbrauch verhindert und die Unabhängigkeit des Instruments sichert,
  • klarstellt, dass Bürgerräte den Bundestag beraten, ihn aber nicht ersetzen.

5. Dauerhafte Finanzierung und demokratische Bildung

  • Im Bundeshaushalt wird eine verlässliche Haushaltsstelle für Bürgerräte und die Stabsstelle eingerichtet.
  • Ergebnisse von Bürgerräten werden in Formate der politischen Bildung, der Medienberichterstattung und der öffentlichen Debatte eingebunden – damit die gesamte Gesellschaft von ihnen profitieren kann.

Warum ist das wichtig?

Unsere Demokratie steckt in einer Vertrauenskrise. Viele Menschen haben das Gefühl, dass ihre Sorgen im politischen Betrieb kaum noch ankommen – erst recht nicht bei komplexen Themen wie Rente, Klimaschutz, Sicherheit oder sozialer Gerechtigkeit. Gleichzeitig werden Debatten zunehmend polarisiert und von Lautstärke statt von Argumenten bestimmt.

Bürgerräte setzen hier einen anderen Akzent:

  • per Los ausgewählte Bürger*innen aus allen gesellschaftlichen Gruppen,

  • ausreichend Zeit, um zuzuhören, nachzufragen und abzuwägen,

  • Empfehlungen, die sich an Gemeinwohl und Fairness orientieren statt an kurzfristigen Schlagzeilen.

Der Deutsche Bundestag hat mit Bürgerräten wie „Deutschlands Rolle in der Welt“ und „Ernährung im Wandel“ erste wichtige Erfahrungen gesammelt. Diese Projekte haben gezeigt, dass zufällig geloste Bürger*innen sachorientiert beraten, neue Perspektiven einbringen und konstruktive Lösungen entwickeln können.

Die Auflösung der Stabsstelle Bürgerräte sendet in dieser Situation das völlig falsche Signal: Statt demokratische Beteiligung auszubauen, wird ein noch junges, aber vielversprechendes Instrument ausgebremst.

Demokratie lebt davon, dass Menschen mitreden und mitgestalten können – nicht nur alle vier Jahre an der Wahlurne. Bürgerräte ersetzen den Bundestag nicht. Aber sie können die parlamentarische Arbeit verbessern, Vertrauen in die Demkratie zurückgewinnen und helfen, schwierige Fragen gemeinsam zu klären.

Wir erwarten von der Bundestagspräsidentin und den Fraktionen, dass sie Bürgerräte nicht als Konkurrenz, sondern als Chance für eine lebendige Demokratie begreifen – und entsprechend handeln:
durch die Wiedereinsetzung der Stabsstelle und eine dauerhafte Verankerung dieses Instruments.

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