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An: An die Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich (SPD), Katharina Dröge und Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen), Christian Dürr (FDP)

CumCum-Milliarden: Schredderpläne stoppen!

28,5 Milliarden Euro – so hoch ist der geschätzte Schaden durch CumCum-Geschäfte in Deutschland. CumCum-Geschäfte sind illegale Steuertricks von Banken und Investoren. Das Geld, das von Banken durch CumCum gestohlen wurde, gehört uns allen. Es ist Geld, das in unser Bildungssystem, den Klimaschutz und den bezahlbaren Wohnraum fließen sollte – und nicht in die Taschen von Banken.

Zurückgeholt wurde von diesen Steuermilliarden erst ein Bruchteil. Damit ist CumCum zusammen mit CumEx der größte Steuerraub der deutschen Geschichte
In einigen Tagen soll ein Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, das es Banken ermöglicht, Dokumente zu vernichten, die ihre Beteiligung an CumCum-Geschäften beweisen könnten. Die Beweise werden für die Ermittlungen und die Rückforderung der CumCum-Gelder dringend gebraucht. Wenn sie weg sind, sind auch die Steuermilliarden weg. 

Gerade jetzt, wo Haushaltslücken klaffen, muss sichergestellt werden, dass die Gewinne aus CumCum-Geschäften in Milliardenhöhe nicht den Täter*innen überlassen werden. Die Beweise dürfen nicht vernichtet werden, die CumCum-Milliarden müssen endlich zurückgeholt werden. Die Regierungsfraktionen haben jetzt noch die Chance, das Gesetz im Bundestag zu stoppen. 

Warum ist das wichtig?

Eigentlich geht es nur um einen kleinen Abschnitt im sogenannten Bürokratie-Entlastungsgesetz IV, der jedoch folgenschwere Auswirkungen haben könnte. Es geht um die Aufbewahrungsfristen für die wichtigsten Beweismittel für Ermittlungen gegen Milliardengeschäfte wie CumCum und CumEx: Buchungsbelege und Rechnungen. Diese sollen in Zukunft nach nur acht Jahren vernichtet werden können. Die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung wie CumEx und CumCum ist fast doppelt so lang und liegt bei 15 Jahren. Doch: Ohne Belege keine Anklage und keine Steuerrückforderung. Nötig wäre deshalb eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen auf 15 Jahre.  

Wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, können Banken also legal Beweismittel vernichten – obwohl sie rechtlich noch belangt werden könnten. Wir finden: Steuerbetrüger*innen dürfen sich nicht aus der Verantwortung ziehen. 

Der Bundestag hat jetzt die Chance, ein klares Zeichen für Steuergerechtigkeit zu setzen. Stoppen Sie die Pläne zur Vernichtung von Beweismitteln und sorgen Sie dafür, dass die CumCum-Milliarden endlich zurückgeholt werden können!

Quellen:
https://www.finanzwende.de/themen/cumex/cumcum 
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_BEG_IV.html 
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__376.html  


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