50 Unterschriften erreicht
An: Bürger*innen von Thüringen
Das schärfste Schwert des Rechtsstaats endlich ziehen !

Wir wollen mit unserer Petition erreichen, dass auch die Thüringer Staatsregierung endlich über den Bundesrat dazu beiträgt, das Prüfverfahren für ein AfD-Verbot vor dem BUndesverfassungsgericht in Gang zu bringen.
Warum ist das wichtig?
Das schärfste Schwert des Rechtsstaats endlich ziehen – AfD-Verbotsprüfung umgehend auf den Weg bringen!
Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gilt die Partei „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextrem. Auch das Urteil des VG Köln im Eilverfahren bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat.
Die Partei AfD auf Bundes- und auf Länderebene verfolgt Bestrebungen, die gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip sowie das Rechtsstaatsprinzip gerichtet sind. In der Mitteilung des Verfassungsschutzes heißt es über die AfD:
„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“
Hieraus ergibt sich für politische Repräsentant*innen der Bundesrepublik Deutschland eine unverhandelbare und unmissverständliche Verantwortung, die Demokratie in unserem Land zu schützen
Die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt nach Art. 21 Abs. 4 GG allein beim Bundesverfassungsgericht. Doch: Ausschließlich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sind nach §43 Abs. 1 BVerfGG jeweils berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit einer Partei einzureichen. Ohne einen solchen Antrag kann ein Parteienverbot der AfD nicht durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden.
Wir als Lokalgruppe Erfurt fordern daher die Mitglieder des Thüringer Landtags dazu auf, sich dieser Verantwortung zu stellen. Bringen Sie im Thüringer Landtag einen Antrag ein, in dem die Thüringer Landesregierung dazu aufgefordert wird, sich auf Bundesebene – insbesondere im Bundesrat – für die Einleitung der Prüfung eines Parteienverbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen. Dieses Verbot kann sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ausgesprochen werden.
Gerade die AfD in Thüringen wird vom Thüringer Amt für Verfassungsschutz unwidersprochen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Daher gilt gerade für Thüringer Verfassungsorgane eine besondere Verantwortung.
Wir begrüßen nachdrücklich die Prüfung der Voraussetzungen für eine Beantragung des Verbotsverfahrens im Justizausschusses des Thüringer Landtags und fordern alle Abgeordneten der demokratischen Parteien im Thüringer Landtag auf, diesen Weg konsequent zu verfolgen.
Die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt nach Art. 21 Abs. 4 GG allein beim Bundesverfassungsgericht. Doch: Ausschließlich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sind nach §43 Abs. 1 BVerfGG jeweils berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit einer Partei einzureichen. Ohne einen solchen Antrag kann ein Parteienverbot der AfD nicht durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden.
Die AfD spricht in ihrer politischen Zielsetzung Menschengruppen – unter anderem Geflüchteten, Menschen muslimischen oder jüdischen Glaubens, queeren Personen und anderen – pauschal die Menschenwürde und die Gleichheit vor dem Gesetz ab. Die Partei ist sowohl vom Verfassungsschutz mehrerer Bundesländer als auch vom Verfassungsschutz des Bundes als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die AfD, durch ihre Parteiführung, durch ihre Mitglieder und ihre Anhängerschaft hat ein Ausmaß und ein strategisch planvolles Vorgehen erreicht, welche es zwingend erforderlich machen, dass die legislativen Instanzen der Länder wie des Bundes endlich tätig werden.
Wenn „Nie wieder ist jetzt“ keine Floskel bleiben soll, darf das schärfste Schwert des Rechtsstaats nicht weiter aus einem falschen Demokratieverständnis heraus unangetastet bleiben. Deshalb appellieren wir an die Mitglieder des Thüringer Landtages: Werden Sie Ihrer historischen und demokratischen Pflicht gerecht! Bringen Sie die Prüfungsarbeit des Justizausschusses und die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD auf den Weg!
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Die Erfurter Lokalgruppe der Initiative „AfD-Verbot Jetzt“