25 Unterschriften erreicht
An: Hessisches Kultusministerium und Hessisches Innenministerium
Den Faschisten Björn Höcke aus dem Beamtenverhältnis entfernen
Wir fordern, den thüringischen AfD-Vorsitzenden und derzeit beurlaubten hessischen Landesbeamten Björn Höcke aus dem Beamtenverhältnis des Landes Hessen zu entfernen.
Höcke ist nach einem Eilurteil des Verwaltungsgerichtes Meiningen (2E 1194 / 19ME) vom September 2019 als 'Faschist' zu bezeichnen.
Ein 'Faschist' steht jedoch per Definition im Gegensatz zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen.
In den Ausführungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Meiningen ist klar belegt, dass Höcke gegen den §8 Abs1 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) verstösst.
Höcke ist nach einem Eilurteil des Verwaltungsgerichtes Meiningen (2E 1194 / 19ME) vom September 2019 als 'Faschist' zu bezeichnen.
Ein 'Faschist' steht jedoch per Definition im Gegensatz zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen.
In den Ausführungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Meiningen ist klar belegt, dass Höcke gegen den §8 Abs1 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) verstösst.
Warum ist das wichtig?
Björn Höcke ist, für die Zeit seines politischen Mandates für die AfD im Thüringischen Landtag, beurlaubter Oberstudienrat in Hessen.
Im Hessischen Beamtengesetz (HBG) §8 Abs1 heißt es:
"In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer auch die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne der Verfassung des Landes Hessen einzutreten."
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Meiningen, kann Höcke nunmehr offiziell als 'Faschist' bezeichnet werden.
Als 'faschistisch' bezeichnet man per Definition alle extrem nationalistischen, nach dem Führerprinzip organisierten antiliberalen und antimarxistischen Bewegungen, die im Kern die parlamentarischen Demokratien ablösen wollen.
Damit steht Höcke im Gegensatz zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und kann nicht Beamter dieses Landes sein. Ausserdem ist bei Höcke nicht davon auszugehen, dass er im Falle seiner Rückkehr in den Schuldienst, seinen Lehrauftrag im Sinne unserer demokratischen Werte und unserer Verfassung ausübt.
Demokratie muss sich schützen und darf ihre Gegner nicht noch in hervorgehobenen Positionen halten.
Im Hessischen Beamtengesetz (HBG) §8 Abs1 heißt es:
"In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer auch die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne der Verfassung des Landes Hessen einzutreten."
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Meiningen, kann Höcke nunmehr offiziell als 'Faschist' bezeichnet werden.
Als 'faschistisch' bezeichnet man per Definition alle extrem nationalistischen, nach dem Führerprinzip organisierten antiliberalen und antimarxistischen Bewegungen, die im Kern die parlamentarischen Demokratien ablösen wollen.
Damit steht Höcke im Gegensatz zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und kann nicht Beamter dieses Landes sein. Ausserdem ist bei Höcke nicht davon auszugehen, dass er im Falle seiner Rückkehr in den Schuldienst, seinen Lehrauftrag im Sinne unserer demokratischen Werte und unserer Verfassung ausübt.
Demokratie muss sich schützen und darf ihre Gegner nicht noch in hervorgehobenen Positionen halten.