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An: Sächsisches Staatsministerium der Justiz sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Einfallstor für rechtsextreme Bewerber:innen schließen!

Wir fordern, dass sowohl das SächsJAG als auch die BRAO dahingehend reformiert werden, dass bereits das Tätigsein gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einen Versagungsgrund für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst darstellt.

Warum ist das wichtig?

Aufgrund eines Beschlusses des OVG Bautzen vom 06.11.2025 befindet sich unter den Rechtsreferendar:innen des OLG-Bezirks Dresden nun ein Referendar mit offen rechtsextremem Hintergrund. John H. engagierte sich über Jahre beim gesichert rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Verein "Ein Prozent e.V." sowie in der "Jungen Alternative Sachsen- Anhalt". Zudem veröffentlichte er im Jahr 2021 ein Buch, in dem er schwarze Menschen durch rassistische Bezeichnungen wie „Affenjungen" oder „Schimpansen" herabwürdigt (siehe dazu: Beschluss OVG Koblenz v. 09.05.2025, Az 5 L 416/25). Mit diesem Engagement stellte sich H. aktiv gegen die Grundwerte unserer Rechtsordnung.

Voraussetzung zur Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst ist das Bekenntnis zur Verfassungstreue. Diese Erklärung wird entwertet und zum bloßen Lippenbekenntnis, wenn erst eine Bekämpfung der freiheitlich demokratischen Grundordnung in strafbarer Weise mangelnde Verfassungstreue bezeugt, wie es der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden hat (SächsVerfGH Beschluss vom 21.10.2022 - Vf. 95-IV-21 (HS)).

Die Einstellung eines Referendars mit rechtsextremistischem Weltbild birgt unmittelbare Gefahren. H. erhält die Möglichkeit, seine Denkweise durch die Tätigkeiten im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdiensts nach Außen zu tragen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass er selbst keine unmittelbaren Entscheidungen treffen darf. Eine menschenfeindliche Haltung kann sich bereits im Umgang mit Menschen im Gerichtssaal zeigen. Die Einstellung Hs. ist zudem ein Sicherheitsrisiko für migrantisch gelesene Referendar:innen, denen er mit seinem vergangenen Engagement die Existenzberechtigung abgesprochen hat. Das Referendariat stellt einen Schutzraum dar, in dem Referendar:innen nicht dazu bereit seien müssen, sich verfassungsfeindlichen Positionen ihrer Kolleg:innen auszusetzen.

Auch vor dem aktuellen politischen Klima, in dem rechte Akteure wie die AfD bereits gezielt Maßnahmen zur Schwächung der Justiz ergriffen haben, in dem sie beispielsweise die Wahl von neuen Richter:innen und Staatsanwält:innen in Thüringen blockierten, halten wir die Einstellung von John H. für nicht tragbar.

Unsere Demokratie ist nur wehrhaft, wenn wir aktiv für sie einstehen und demokratiefeindliches Verhalten von Personen im Staatsdienst nicht hinnehmen.

Es ist so wichtig wie nie, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst werden und die Resilienz der Justiz gegen Einflüsse von Rechts stärken. Dies erfordert ein aktives Einstehen für demokratische Grundwerte wie die Gleichheit aller Menschen, Meinungsvielfalt und Toleranz sowie das Bekenntnis zum Grundgesetz.

Damit dem Kriterium der Verfassungstreue auch tatsächlich Rechnung getragen und das Rechtsreferendariat in Sachsen nicht zu einem Einfallstor für rechtsextreme Bewerber:innen wird, ist es aus unserer Sicht höchste Zeit für eine Änderung der Versagungsgründe des § 8 III, IV SächsJAG nach dem Vorbild anderer Bundesländer, die bereits das Tätigsein gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung ausreichen lassen (§ 8 ThürJAG). Da auch Anwält:innen als Organe der Rechtspflege durch ihre Tätigkeit unseren Rechtsstaat in erheblicher Weise prägen, sollte auch der Versagungsgrund des § 7 S. 1 Nr. 6 BRAO auf ein Tätigsein gegen die demokratische Grundordnung verschärft werden. Verfassungsfeindliche Tätigkeiten stellen auch außerhalb von strafbarem Verhalten eine akute Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und die Funktion einer unabhängigen Justiz dar.

Sachsen, Deutschland

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