25 Unterschriften erreicht
An: Bundesverkehrsminister:in
Erhalt vor Ausbau: Alternativen am AK Wuppertal-Nord prüfen

An das Bundesministerium für Verkehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern Sie auf, die aktuellen Ausbauplanungen für das Autobahnkreuz Wuppertal-Nord in ihrer jetzigen Form auszusetzen, bis eine transparente und ergebnisoffene Alternativenprüfung durchgeführt wurde.
Dazu gehören insbesondere:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern Sie auf, die aktuellen Ausbauplanungen für das Autobahnkreuz Wuppertal-Nord in ihrer jetzigen Form auszusetzen, bis eine transparente und ergebnisoffene Alternativenprüfung durchgeführt wurde.
Dazu gehören insbesondere:
- die Offenlegung aktueller Kosten, Verkehrsprognosen und der zu erwartenden Umweltfolgen,
- die Prüfung einer flächenschonenden Nullplus-Variante sowie weiterer Alternativen wie Sanierung, Erhalt der bestehenden Infrastruktur und eine moderne Verkehrssteuerung,
- ein nachvollziehbarer Vergleich aller Varianten hinsichtlich Kosten, Verkehrswirkung, Flächenverbrauch, Umweltfolgen, Lärmschutz und Bauzeit.
Erst wenn diese Informationen vollständig vorliegen und transparent bewertet wurden, sollte über den weiteren Umgang mit dem Projekt entschieden werden.
Warum ist das wichtig?
Die Entscheidung über den Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord wird unsere Region für Jahrzehnte prägen. Umso wichtiger ist es, dass sie auf einer transparenten, nachvollziehbaren und ergebnisoffenen Planung basiert.
Besonders Sprockhövel könnte von erheblichen Auswirkungen betroffen sein: durch Eingriffe in Natur und Landschaft, zusätzlichen Flächenverbrauch sowie Belastungen durch Bau- und Ausweichverkehr. Bei einem Projekt dieser Größenordnung geht es aber nicht nur um die Auswirkungen vor Ort, sondern auch um den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern und die Frage, ob tatsächlich alle sinnvollen Alternativen geprüft wurden.
Die bisher im Bundesverkehrswegeplan hinterlegte Kostenangabe von 40,2 Millionen Euro basiert auf dem Preisstand 2014 und enthält keine Planungskosten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr weist jedoch in seiner eigenen Übersicht der Gesamtmittelbedarfe für die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne (Stand Juli 2024) für das Autobahnkreuz Wuppertal-Nord bereits einen Gesamtmittelbedarf zum aktuellen Preisstand von 114,1 Millionen Euro aus – fast das Dreifache der ursprünglichen Schätzung.
Gerade deshalb ist Transparenz jetzt besonders wichtig. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich fundiert mit einem Projekt auseinanderzusetzen und Hinweise einzubringen. Wer die Öffentlichkeit früh beteiligt, muss ihr auch die Informationen zur Verfügung stellen, die für eine sachgerechte Bewertung erforderlich sind. Transparenz ist keine Nebensache, sondern die Voraussetzung für echte Bürgerbeteiligung.
Dazu gehören nicht nur Pläne und Visualisierungen, sondern auch nachvollziehbare Informationen über aktuelle Kostenannahmen, den Flächenbedarf, die zu erwartenden Umweltfolgen und die Auswirkungen auf die Menschen vor Ort. Nur auf dieser Grundlage kann die Öffentlichkeit das Projekt bewerten und ihre Beteiligungsrechte wirksam wahrnehmen.
Auf schriftliche Nachfrage zu den Projektkosten erklärte die Autobahn GmbH des Bundes lediglich, die zu erwartenden Gesamtkosten ließen sich „in diesem frühen Planungsstadium nicht seriös benennen" – ohne die bereits zuvor vom Bundesministerium veröffentlichte, deutlich höhere Zahl zu erwähnen. Gerade deshalb braucht es eine transparente Darstellung des aktuellen Planungsstands und der zugrunde liegenden Annahmen, bevor weitere Planungsschritte erfolgen.
Hinzu kommt: Im Projektdossier des Bundesverkehrswegeplans ist unter dem Punkt „Alternativenprüfung" ausdrücklich vermerkt: „Alternative Planungsvarianten sind nicht vorgesehen." Gleichzeitig weist das Dossier darauf hin, dass sich der Projektverlauf in späteren Planungsstufen noch verändern kann. Umso wichtiger ist es, jetzt zu prüfen, ob es Lösungen gibt, die mit weniger Flächenverbrauch, geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft und möglicherweise geringeren Kosten auskommen.
Wir fordern keine Blockade notwendiger Infrastrukturmaßnahmen. Brücken und Straßen müssen sicher und leistungsfähig sein. Bevor jedoch neue Brücken gebaut, weitere Flächen in Anspruch genommen und dauerhaft in Natur und Landschaft eingegriffen wird, müssen flächenschonendere und wirtschaftlichere Alternativen nachvollziehbar untersucht werden.
Dazu gehören insbesondere:
- die Sanierung und der Erhalt der bestehenden Infrastruktur,
- eine moderne verkehrsabhängige Steuerung der vorhandenen Ampelanlage,
- gezielte Optimierungen innerhalb des bestehenden Verkehrsraums,
- sowie eine sogenannte Nullplus-Variante.
Für alle Varianten müssen Kosten, Verkehrswirkung, Verkehrssicherheit, Umweltfolgen, Flächenverbrauch, Lärmauswirkungen und Bauzeit transparent miteinander verglichen werden.
Diese Petition richtet sich nicht gegen notwendige Infrastrukturmaßnahmen. Sie fordert eine sorgfältige, transparente und verantwortungsvolle Entscheidungsgrundlage, bevor unumkehrbare Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen und erhebliche öffentliche Mittel eingesetzt werden.
Unterstütze diese Petition, wenn auch Du der Meinung bist: Erst informieren. Dann entscheiden.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Bundesverkehrswegeplan 2030 – Projektinformationssystem (PRINS), Projekt A1-G50-NW: Kostenangaben (Preisstand 2014) und Angaben zur Alternativenprüfung. bvwp-projekte.de/strasse/A1-G50-NW/A1-G50-NW.html
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr – Übersicht der Gesamtmittelbedarfe für die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne von Schiene, Straße und Wasserstraße, Stand Juli 2024
- Autobahn GmbH des Bundes – Antwortschreiben vom 19. Mai 2026 zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Besonders Sprockhövel könnte von erheblichen Auswirkungen betroffen sein: durch Eingriffe in Natur und Landschaft, zusätzlichen Flächenverbrauch sowie Belastungen durch Bau- und Ausweichverkehr. Bei einem Projekt dieser Größenordnung geht es aber nicht nur um die Auswirkungen vor Ort, sondern auch um den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern und die Frage, ob tatsächlich alle sinnvollen Alternativen geprüft wurden.
Die bisher im Bundesverkehrswegeplan hinterlegte Kostenangabe von 40,2 Millionen Euro basiert auf dem Preisstand 2014 und enthält keine Planungskosten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr weist jedoch in seiner eigenen Übersicht der Gesamtmittelbedarfe für die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne (Stand Juli 2024) für das Autobahnkreuz Wuppertal-Nord bereits einen Gesamtmittelbedarf zum aktuellen Preisstand von 114,1 Millionen Euro aus – fast das Dreifache der ursprünglichen Schätzung.
Gerade deshalb ist Transparenz jetzt besonders wichtig. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich fundiert mit einem Projekt auseinanderzusetzen und Hinweise einzubringen. Wer die Öffentlichkeit früh beteiligt, muss ihr auch die Informationen zur Verfügung stellen, die für eine sachgerechte Bewertung erforderlich sind. Transparenz ist keine Nebensache, sondern die Voraussetzung für echte Bürgerbeteiligung.
Dazu gehören nicht nur Pläne und Visualisierungen, sondern auch nachvollziehbare Informationen über aktuelle Kostenannahmen, den Flächenbedarf, die zu erwartenden Umweltfolgen und die Auswirkungen auf die Menschen vor Ort. Nur auf dieser Grundlage kann die Öffentlichkeit das Projekt bewerten und ihre Beteiligungsrechte wirksam wahrnehmen.
Auf schriftliche Nachfrage zu den Projektkosten erklärte die Autobahn GmbH des Bundes lediglich, die zu erwartenden Gesamtkosten ließen sich „in diesem frühen Planungsstadium nicht seriös benennen" – ohne die bereits zuvor vom Bundesministerium veröffentlichte, deutlich höhere Zahl zu erwähnen. Gerade deshalb braucht es eine transparente Darstellung des aktuellen Planungsstands und der zugrunde liegenden Annahmen, bevor weitere Planungsschritte erfolgen.
Hinzu kommt: Im Projektdossier des Bundesverkehrswegeplans ist unter dem Punkt „Alternativenprüfung" ausdrücklich vermerkt: „Alternative Planungsvarianten sind nicht vorgesehen." Gleichzeitig weist das Dossier darauf hin, dass sich der Projektverlauf in späteren Planungsstufen noch verändern kann. Umso wichtiger ist es, jetzt zu prüfen, ob es Lösungen gibt, die mit weniger Flächenverbrauch, geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft und möglicherweise geringeren Kosten auskommen.
Wir fordern keine Blockade notwendiger Infrastrukturmaßnahmen. Brücken und Straßen müssen sicher und leistungsfähig sein. Bevor jedoch neue Brücken gebaut, weitere Flächen in Anspruch genommen und dauerhaft in Natur und Landschaft eingegriffen wird, müssen flächenschonendere und wirtschaftlichere Alternativen nachvollziehbar untersucht werden.
Dazu gehören insbesondere:
- die Sanierung und der Erhalt der bestehenden Infrastruktur,
- eine moderne verkehrsabhängige Steuerung der vorhandenen Ampelanlage,
- gezielte Optimierungen innerhalb des bestehenden Verkehrsraums,
- sowie eine sogenannte Nullplus-Variante.
Für alle Varianten müssen Kosten, Verkehrswirkung, Verkehrssicherheit, Umweltfolgen, Flächenverbrauch, Lärmauswirkungen und Bauzeit transparent miteinander verglichen werden.
Diese Petition richtet sich nicht gegen notwendige Infrastrukturmaßnahmen. Sie fordert eine sorgfältige, transparente und verantwortungsvolle Entscheidungsgrundlage, bevor unumkehrbare Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen und erhebliche öffentliche Mittel eingesetzt werden.
Unterstütze diese Petition, wenn auch Du der Meinung bist: Erst informieren. Dann entscheiden.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Bundesverkehrswegeplan 2030 – Projektinformationssystem (PRINS), Projekt A1-G50-NW: Kostenangaben (Preisstand 2014) und Angaben zur Alternativenprüfung. bvwp-projekte.de/strasse/A1-G50-NW/A1-G50-NW.html
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr – Übersicht der Gesamtmittelbedarfe für die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne von Schiene, Straße und Wasserstraße, Stand Juli 2024
- Autobahn GmbH des Bundes – Antwortschreiben vom 19. Mai 2026 zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung