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An: Deutsche Bahn - Vorstand

Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn

Als Bahnreisender habe ich bei Zugverspätungen ab einer Stunde das Recht auf teilweiser Rückerstattung des Fahrpreises. Dazu muss ich ein Formular ausfüllen.

Dieses Formular ist dann auf dem Postweg zu versenden oder am Bahnhofsschalter abzugeben.

Der Versand einer E-Mail ist nicht möglich, weil das zuständige Servicecenter Fahrgastrechte über keine Mailadresse verfügt - ein heutzutage kaum noch vorstellbarer Anachronismus.

Warum ist das wichtig?

Die Wahrnehmung ihrer Fahrgastrechte wird den Bahnkundinnen dadurch unnötig erschwert.

In der heutigen Zeit, wo selbst mit Behörden E-Mail-Verkehr ganz selbstverständlich ist, sollten auch die Serviceeinrichtungen der Deutschen Bahn auf diesem Weg erreichbar sein.

Neuigkeiten

2022-08-28 23:45:27 +0200

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