1,000 Unterschriften erreicht
An: Oberbürgermeister Stefan Hebbel; Rat der Stadt Leverkusen; Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Familie Rouf gehört zusammen: Holt Mohamed und Ramla zurück!

Am 16. Oktober hat die Ausländerbehörde Leverkusen die Familie Rouf mit einem Rammbock aus dem Schlaf gerissen und auseinandergerissen. Vater Mohamed und Tochter Ramla (19) wurden nach Sri Lanka abgeschoben. Die Härtefallkommission NRW hatte empfohlen, der Familie eine Aufenthaltserlaubnis zu geben. Und der Petitionsausschuss des Landtags hatte noch nicht entschieden. Die Mutter und die minderjährigen Kinder sind noch hier.
Keine weitere Abschiebung, Vater und Tochter zurückholen, Bleiberecht und Arbeitserlaubnis für die ganze Familie.
Keine weitere Abschiebung, Vater und Tochter zurückholen, Bleiberecht und Arbeitserlaubnis für die ganze Familie.
Desweiteren Fordern wir:
1. Keine weitere Abschiebung. Rückholung von Mohamed und Ramla. Achtung der UN-Kinderrechtskonvention.
1. Keine weitere Abschiebung. Rückholung von Mohamed und Ramla. Achtung der UN-Kinderrechtskonvention.
- Die Mutter Chamsul und ihre Kinder Ruhaim (15), Razqa (13), Rayyan (7) und Rafan (6) dürfen nicht abgeschoben werden. Mohamed Rouf und seine Tochter Ramla müssen sofort zurückkehren dürfen, mögliche Einreisesperren sind aufzuheben. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Deutschland, das Kindeswohl bei allen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen (Art. 3). Sie schützt Kinder davor, von ihren Eltern getrennt zu werden (Art. 9), und verlangt eine wohlwollende und schnelle Familienzusammenführung (Art. 10). Auch das Grundgesetz stellt die Familie unter besonderen Schutz (Art. 6).
2. Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis für die ganze Familie.
- Nach Einschätzung des Petitionsausschusses des Landtags liegen alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a bzw. § 25b Aufenthaltsgesetz vor: mehr als sechs Jahre ununterbrochener Aufenthalt, durchgehender Schulbesuch der Kinder, gute Deutschkenntnisse und eine Erwerbstätigkeit, die den Lebensunterhalt weit überwiegend deckt. Die Arbeitgeber warten: Der Vater kann sofort wieder arbeiten, die Tochter sofort mit ihrer Ausbildung beginnen.
3. Recht, Gesetz und Parlament respektieren.
- Die Stadt Leverkusen beruft sich auf „Recht und Gesetz“. Ein Jahr lang hat sie der Familie aber nur eine „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt“ ausgestellt, zwölf Mal. Für diese Bescheinigung gibt es in NRW keine Rechtsgrundlage. Damit hat die Stadt die Familie von den gesetzlichen Bleiberechtsregelungen ausgeschlossen. Dann hat sie die Empfehlung der Härtefallkommission übergangen und abgeschoben, bevor der Petitionsausschuss des Landtags entschieden hatte. Wir fordern:
- Schluss mit dieser Praxis.
- Keine Abschiebungen, solange Härtefall- oder Petitionsverfahren laufen.
- Eine unabhängige Aufklärung dieses Falls durch Landtag und Dienstaufsicht.
Warum ist das wichtig?
Warum ist das wichtig?
Freitag, 16. Oktober 2026, 5:45 Uhr: Mitarbeitende der Ausländerbehörde Leverkusen und der Zentralen Ausländerbehörde brechen die Wohnungstür der Familie Rouf in Opladen auf. Alle liegen noch im Bett. Die Familie bekommt Taschen und darf nur das Nötigste einpacken. Die Schulranzen für den letzten Schultag vor den Herbstferien bleiben im Flur stehen.
Wenige Stunden später sitzen Vater Mohamed und Tochter Ramla im Flugzeug nach Sri Lanka. Die Mutter und die drei jüngsten Kinder werden von maskierten Beamten vor ein Gericht gebracht. Der 15-jährige Ruhaim ist zu dieser Zeit mit seiner Klasse in Berlin. Er erfährt am Morgen auf Klassenfahrt, dass seine Familie gerade abgeschoben wird.
Familie Rouf gehört in Sri Lanka zur tamilisch-muslimischen Minderheit. 2018 floh sie nach Deutschland, nach einem Brandanschlag auf die Familie. Seitdem hat sie alles getan, was von ihr verlangt wurde:
- Mohamed Rouf arbeitete Vollzeit.
- Ramla besucht das Ferdinand-Franz-Wallraf-Gymnasium in Köln und wollte nächstes Jahr ihr Abitur machen.
- Ruhaim engagiert sich in der Schülervertretung seiner Realschule und möchte Koch werden.
- Zwei der Kinder sind in Deutschland geboren.
Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler, Kirchengemeinden und Ehrenamtliche stehen hinter der Familie. Am Tag der Abschiebung gab es an den Schulen viele Tränen, bei Schülern und bei Lehrkräften.
Die Härtefallkommission des Landes NRW hatte empfohlen, der Familie eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Stadt Leverkusen hätte diesem Ersuchen folgen können. Sie hat es nicht getan, und Oberbürgermeister Hebbel stellt sich hinter seine Behörde. Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Jochen Ott, nennt das Vorgehen einen „Akt der Missachtung des Parlaments“ und hat angekündigt, die Umstände parlamentarisch aufzuklären.
Die Abschiebung ist auch wirtschaftlich unsinnig. Weil die Stadt das Bleiberecht über ein Jahr verschleppt hat, verloren die Eltern ihre Arbeitsstellen. Seitdem zahlt die Stadt rund 4.569 € im Monat an Sozialleistungen, in einem Jahr fast 55.000 €. Mit dem Bleiberecht hätte die Familie selbst für sich sorgen können. Stattdessen hat die Stadt Krankheit, Angst und eine zerrissene Familie in Kauf genommen. Der Vater ist schwer herzkrank.
Jetzt sind ein Vater und eine Tochter in Sri Lanka, und eine Mutter ist mit ihren Kindern allein in Leverkusen. Schon am Dienstag könnte die nächste Abschiebung folgen.
Bitte unterschreibe jetzt und teile die Petition, jede Stunde zählt. Familie Rouf gehört zusammen, und sie gehört hierher.