Das aktuelle Familien- und Unterhaltsrecht orientiert sich an einem Familienmodell, das im Alltag heutiger Familien kaum noch anzutreffen ist. Es ist daher dringend erforderlich, das aktuelle System umfassend an die Bedürfnisse und die Lebensrealität heutiger Familien anzupassen. Die erforderlichen Reformen betreffen vor allem das Sorgerecht, da Kinder das Recht auf beide Elternteile haben sollten. Zudem ist eine dringende Anpassung des Unterhaltsrechts notwendig, da ein finanziell benachteiligtes Elternteil unter den heutigen Umständen nicht in der Lage ist, alles für das Wohl des Kindes zu leisten.
Warum ist das wichtig?
Immer mehr Eltern übernehmen gemeinsam die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Die Nutzung der geteilten Elternzeit nimmt zu, und viele Eltern streben eine ausgewogene Balance zwischen Familie und Beruf an. Die partnerschaftliche Aufteilung der Elternarbeit während der Beziehung ist mittlerweile gängige Praxis.
Jedoch zeigt sich bei Trennungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen häufig eine einseitige Entscheidung bezüglich der elterlichen Sorge, zum Nachteil der Kinder und des umgangsberechtigten Elternteils. Selbst wenn die vorherige Elternarbeit in Form eines erweiterten Umgangs berücksichtigt wird, führen Gerichtsbeschlüsse oft dazu, dass das unterhaltspflichtige Elternteil gemäß der Düsseldorfer Tabelle den vollen Unterhalt zahlen muss. Dies gilt unabhängig davon, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil durch den erweiterten Umgang ebenfalls erhebliche finanzielle Aufwendungen hat und angemessene Räumlichkeiten für das Kind bereitstellt.
Die Regelungen für Bürgergeldbezieher berücksichtigen die Umgangstage als temporäre Bedarfsgemeinschaft, da der Gesetzgeber erkannt hat, dass Kinderbetreuung nicht nur emotionale Zuwendung erfordert, sondern auch finanzielle Aufwendungen verursacht. Das sollte umgehend auf das Unterhaltsrecht übertragen werden.
Treffen tun diese Regelungen meistens dazu noch Menschen, die sich im unteren und mittleren Bereich der Einkommenstabelle befinden. Für sie ist die Höhe des zu zahlenden Unterhalts ohnehin meistens ein großer finanzieller Akt: Während bis zu einem Einkommen von 1.900 Euro schon mal vom Gesetzgeber der sogenannte Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle angesetzt wird, geht es danach in 400 Euro Schritten was das Einkommen angeht, und in 22 Euro Schritten was den Unterhalt angeht weiter.
Das Bedeutet, dass jemand für ein 14 jährigen Teenager bei einem Einkommen bis zu 1.900 Euro 463 Euro Unterhalt pro Monat leisten muss, während jemand mit einem Nettoeinkommen von 11.000 Euro für dasselbe Kind einen Unterhalt von 1051 Euro leisten darf.
In der untersten Stufe bedeutet dies, dass für die Versorgung des Kindes 463 Euro plus das Kindergeld in Höhe von 250 Euro zur Verfügung stehen sollen, insgesamt also monatlich 713 Euro. Es stellt sich jedoch die Frage, wie realistisch es ist, dass Eltern in einer Partnerschaft mit einem Nettoeinkommen von 1.900 Euro tatsächlich jeden Monat 713 Euro für ihren 14-jährigen Teenager aufbringen können.
Die aktuellen Regelungen müssen zum Wohle der Kinder dringend geändert werden. Es ist inakzeptabel, dass Einkommensunterschiede zu unterschiedlicher Versorgung führen und unterhaltspflichtige Eltern mit existenzvernichtenden Pfändungen konfrontiert sind.
Auch die Pfändungsgrenzen für unterhaltspflichtige Personen in der Privatinsolvenz sollten einer Überprüfung unterzogen werden. Ein einheitlicher Freibetrag könnte für mehr Klarheit bezüglich der zu leistenden Unterhaltszahlungen sorgen. Dies hätte möglicherweise positive Auswirkungen auf die finanzielle Situation der betroffenen Eltern oder könnte den Gläubigern ermöglichen, höhere Rückzahlungen zu erhalten.
Es stellt sich die Frage, warum eine Person in der Privatinsolvenz einen Freibetrag von rund 1.402 Euro gemäß § 850c Abs. 1 ZPO als sogenanntes Existenzminimum haben darf, und für unterhaltspflichtige Kinder dieser Betrag gemäß § 850c Abs. 2 ZPO erhöht wird. Es wirft Fragen auf, dass derselbe "Unterhaltsschuldner" jedoch bis auf 1.120 Euro gepfändet werden kann und von diesem Betrag ebenfalls seine Existenz bestreiten soll und gegebenenfalls die Umgänge gestalten muss.
Im Jahr 2022 gab es rund 100.000 Privatinsolvenzen. Würde die Pfändungsgrenze von 1.120 Euro einheitlich auch für Pfändungen aller Gläubiger im Rahmen einer Privatinsolvenz gelten, hätte die Wirtschaft allein für die im letzten Jahr eröffneten Insolvenzen bis zu rund 340 Millionen Euro mehr an Rückzahlungen ihrer Schuldner realisieren können.
Eltern, die aufgrund geringen Einkommens ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen können, sollten nicht mit absolut unverhältnismäßigen Maßnahmen bis zur Existenzvernichtung gepfändet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Unterhaltsvorschusszahlungen nicht zwingend verjähren. Die entscheidende Frage lautet, ob jemand die Chance erhält, sein Leben neu auszurichten, bevor zusätzliche Belastungen auferlegt werden. Es ist ebenso relevant zu prüfen, welche Formen der Unterstützung, insbesondere in Bezug auf Stundungen, für die Gruppe der Menschen im unteren Einkommensbereich sozial verträglich gestaltet werden können.
Die Reform des Familien- und Unterhaltsrechts wird seit langem diskutiert. Es ist höchste Zeit zu handeln, um weitere Existenzvernichtungen zu verhindern und das Kindeswohl zu schützen. Jedes verarmte Elternteil sollte in der Lage sein, sich angemessen um das Wohl des Kindes zu kümmern und am Umgang teilzuhaben.
Reform #JETZT!
🎶 Robbie Signore - Klangkünstler, Musikpädagoge und Familienrechtsaktivist 🎶
Hallo zusammen! Ich bin Robbie Signore, Musiker und Multi-Instrumentalist mit einer Leidenschaft für die Rechte der Kinder. Neben meiner musikalischen Karriere setze ich mich als Familienrechtsaktivist engagiert für eine gerechtere Gesetzgebung ein.
Wie die Unterschriften übergeben werden