150,000 Unterschriften erreicht
An: Familienministerin Lisa Paus und Justizminister Marco Buschmann
Femizide in Deutschland stoppen
Jeden zweiten bis dritten Tag wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Jeden Tag gibt es einen versuchten Mord. Mehr als 157.550 Frauen waren 2022 Opfer von Partnerschaftsgewalt.[1] Dennoch wird das strukturelle Problem nicht anerkannt. Diese Morde sind Femizide: Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind.[2]
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs gelten bei “Trennungstötungen” oft mildernde Umstände. Dies gilt, wenn die Trennung vom Opfer ausging und sich der Täter dessen beraubt sieht, was er nicht verlieren will.[3] Damit gibt man den Opfern teilweise die Schuld an ihrer Ermordung. Und die Besitzansprüche der Täter an “ihren” Frauen werden auch noch zu ihren Gunsten ausgelegt. Das ist unerträglich.
Deshalb fordern wir:
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs gelten bei “Trennungstötungen” oft mildernde Umstände. Dies gilt, wenn die Trennung vom Opfer ausging und sich der Täter dessen beraubt sieht, was er nicht verlieren will.[3] Damit gibt man den Opfern teilweise die Schuld an ihrer Ermordung. Und die Besitzansprüche der Täter an “ihren” Frauen werden auch noch zu ihren Gunsten ausgelegt. Das ist unerträglich.
Deshalb fordern wir:
- Frauen sind kein Besitz: “Trennungstötungen” müssen als Femizide anerkannt werden. Die vermeintlichen Besitzansprüche an Frauen dürfen nicht durch die deutsche Rechtsprechung legitimiert werden, indem sie sich strafmildernd auswirken.
- Femicide Watch: Die Regierung muss eine unabhängige Beobachtungsstelle einrichten, die alle Fälle von Femiziden in Deutschland erfasst, untersucht und Maßnahmen zur Prävention erarbeitet.
Warum ist das wichtig?
Deutschland hat die Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2011 unterzeichnet und 2018 endlich ratifiziert. Doch bis heute sind viele wichtige Punkte noch immer nicht in deutsches Recht umgesetzt. Die Konvention fordert ausdrücklich, dass Gewalt gegen Frauen unabhängig von der Art der Täter-Opfer-Beziehung zu ahnden ist und Gewalt gegen einen ehemaligen Partner*in sich strenger auf das Strafmaß auswirkt.[Art. 43 und 46a, 4] Der Bundesgerichtshof entscheidet also in direktem Widerspruch dazu.
Bis heute fehlt es in Deutschland an Bewusstsein für diese Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung muss das Problem endlich als solches benennen, ihre Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und die Gewalt gegen Frauen stoppen.
Update
Im August 2023 hat die Ampel-Regierung ein Gesetz verabschiedet zu härteren Strafen bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Dieser Vorstoß ist gut und wichtig.
Dennoch: Die Rechtslage bleibt problematisch, da es im deutschen Recht bisher keine juristische Definition der geschlechtsspezifischen Tötung einer Frau gibt; der Begriff Femizid wird im Gesetz bislang weder benannt noch definiert.
Und was weiterhin fehlt ist eine unabhängige Beobachtungsstelle – ohne Datenlage können auch keine Maßnahmen umgesetzt werden!
Quellen
[1] https://www.deutschlandfunk.de/gewalt-frauen-femizide-100.html
[2] WHO-Definition zu Femiziden: https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/77421/WHO_RHR_12.38_eng.pdf;jsessionid=D217B9DFEAC081B2176EC325AF72B692?sequence=1
[3] Papier des djb (Deutscher Juristinnenbund): https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st19-24
[4] Istanbul-Konvention: https://rm.coe.int/1680462535
FOTO: Links Unten Göttingen
Bis heute fehlt es in Deutschland an Bewusstsein für diese Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung muss das Problem endlich als solches benennen, ihre Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und die Gewalt gegen Frauen stoppen.
Update
Im August 2023 hat die Ampel-Regierung ein Gesetz verabschiedet zu härteren Strafen bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Dieser Vorstoß ist gut und wichtig.
Dennoch: Die Rechtslage bleibt problematisch, da es im deutschen Recht bisher keine juristische Definition der geschlechtsspezifischen Tötung einer Frau gibt; der Begriff Femizid wird im Gesetz bislang weder benannt noch definiert.
Und was weiterhin fehlt ist eine unabhängige Beobachtungsstelle – ohne Datenlage können auch keine Maßnahmen umgesetzt werden!
Quellen
[1] https://www.deutschlandfunk.de/gewalt-frauen-femizide-100.html
[2] WHO-Definition zu Femiziden: https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/77421/WHO_RHR_12.38_eng.pdf;jsessionid=D217B9DFEAC081B2176EC325AF72B692?sequence=1
[3] Papier des djb (Deutscher Juristinnenbund): https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st19-24
[4] Istanbul-Konvention: https://rm.coe.int/1680462535
FOTO: Links Unten Göttingen