Skip to main content

An: Boris Rhein (Hessischer Ministerpräsident), Heike Hofmann ( Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales), Prof. Dr. Roman Poseck (Hessischer Innenminister)

Frauenrechte schützen!

Bild von Michelle Ding auf Unsplash
Wir fordern Frauenrechte aktiv zu schützen!
Wir fordern die Umsetzung des Verfassungsauftrags!
Wir fordern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die strukturelle Absicherung und die auskömmliche Finanzierung der kommunalen und behördlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Hessen.
Gleichstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflichtaufgabe – Versuche, sie durch Bagatellisierung, Stellenstreichungen oder die Verlagerung ins Ehrenamt auszuhöhlen, müssen gestoppt werden! Wir fordern die Landesregierung auf, ihrer gesetzlich verankerten Aufgabe den Verfassungsauftrag umzusetzen, nachzukommen. 

Warum ist das wichtig?

1. Gleichstellung ist kein „Nice-to-have“, sondern eine Pflichtaufgabe
Es ist ein weitverbreitetes rechtliches Missverständnis, dass die Gleichstellungsarbeit eine freiwillige Aufgabe der Kommunen sei. Gemäß Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 1 Abs. 2 HV sowie der § 4b HGO und § 4a HKO sind Kommunen und Landkreise verpflichtet, die Gleichberechtigung aktiv, wirksam und messbar zu fördern. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz ist ebenfalls vollumfänglich umzusetzen. Wie Prof. Dr. Ulrike Lembke (Richterin am Verfassungsgericht Berlin) darlegt, ist das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ein notwendiger „institutioneller Mechanismus“ und wird ebenfalls in der EU-Charta und in der EU-Gleichstellungsstrategie verankert. Punktuelle Maßnahmen oder ehrenamtliche Strukturen reichen nicht aus, um strukturelle Diskriminierung wirksam zu bekämpfen.

2. Schutz vor Antifeminismus und Delegitimierung
Wir beobachten mit großer Sorge, dass Gleichstellungsarbeit zunehmend durch Bagatellisierung delegitimiert wird. Während in anderen Bundesländern die rechtliche Basis direkt angegriffen wird, erfolgt in Hessen die Schwächung oft durch den „Rotstift“ in den Haushalten. Wer Stellenanteile in die Wirkungslosigkeit schrumpft oder gar abschafft, entzieht der Gleichstellung die Arbeitsgrundlage und verhindert die öffentliche Sichtbarkeit von Benachteiligungen.

3. Die enormen Kosten der Ungleichheit
Das Ignorieren von Gleichstellung ist ökonomisch unverantwortlich. Fehlende Gleichstellung verursacht vielfache Kosten:

  • Staatlich: Höhere Sozial- und Gesundheitsausgaben, fehlende Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen. 

  • Volkswirtschaftlich: Frauen sind systematisch ungenutztes Arbeitskräftepotential – wegen fehlender Kinderbetreuung, Lohnungleichheit und Benachteiligung im Aufstieg. Dies bedeutet auch Verzicht auf Wertschöpfung und Innovation.

  • Geschlechtsspezifische Gewalt: Schätzungen des EIGE beziffern die Kosten geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland auf jährlich rund 54 Milliarden Euro. Allein die Folgen häuslicher Gewalt kosten den Staat Milliarden für Polizei, Justiz und medizinische Versorgung. Kommunale Gleichstellungsarbeit ist präventive Arbeit, die diese Kosten senkt. 

  • Individuell: Einkommensverluste und mangelnde Altersabsicherung für Frauen.

4. Prävention durch Struktur
Es ist widersprüchlich, einen besseren Schutz vor Gewalt zu fordern und gleichzeitig die Stellen abzubauen, die an den Ursachen arbeiten. Diskriminierung ist der Nährboden für Gewalt. Nur starke, unabhängige und hauptamtliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte können die notwendige Vernetzungs- und Präventionsarbeit leisten.



Hessen, Deutschland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

Kategorie

Neuigkeiten

2026-05-18 13:39:57 +0200

100 Unterschriften erreicht

2026-05-18 10:41:13 +0200

50 Unterschriften erreicht

2026-05-18 09:08:07 +0200

25 Unterschriften erreicht

2026-05-18 08:01:58 +0200

10 Unterschriften erreicht