Die vorgeschlagene Gesetzesänderung gewährleistet der niedersächsischen Polizei allerhand weitreichende Befugnisse. Die Maßnahmen sollen zum stärkeren Schutz der inneren Sicherheit dienen, heißt es. Aber die Änderungen ermöglichen die reihenweise Überwachung aller BürgerInnen. So läuft Niedersachsen Gefahr, zu einem Polizeistaat zu werden.
Was genau wären die erweiterten Befugnisse der Polizei?
Falls das Gesetz in Kraft tritt, ist die Polizei, nach richterlichem Beschluss, befugt sogenannte ,Gefährder’, bis zu 35 Tage in Präventivhaft zu nehmen. Dabei handelt es sich um Personen, die noch gar keine Straftat begangen haben - es geht allein um den Verdacht, dass jemand etwas planen könnte!! Im Grunde könnte daher jede/r potentiell als ,Gefährder’ eingestuft werden.
Darüber hinaus gewährt das NPOG den BeamtInnen einige Eingriffsbefugnisse.
Das bedeutet, dass die Polizei Durchsuchungen und Überwachungen von ,Gefährdern’ durchführen kann. Und das ohne, dass eine begangene Straftat vorliegt! Als eine “Gefahr” eingestuft zu werden, kann also wirklich jede/n treffen und hier liegt die Gefährdung von Freiheiten und Grundrechten.
Bei der Überwachung handelt es sich nicht ‘nur’ um den Wohnraum der Person, sondern auch um Telefon, Internet und sogar Messenger-Apps. Das NPOG befugt demnach die PolizistInnen, sogar Chatverläufe zu überwachen. Somit kann die Polizei private Nachrichten mitlesen!
Zu den Eingriffsbefugnissen zählen auch Kontaktverbote, die verhängt werden können. Also kann einem ,Gefährder’ der Kontakt zu einer bestimmten anderen Person untersagt werden. Zusätzlich verfügt die Polizei durch die Gesetzesänderung auch über Aufenthaltsbeschränkungen und die Möglichkeit, den Aufenthaltsort elektronisch zu überwachen. Elektronische Fußfesseln können in diesem Zusammenhang verteilt werden und zwar an ,Gefährder’, die eine terroristische Straftat oder eine schwere, organisierte Gewaltstraftat begehen könnten.
Kommt das neue Gesetz, wird auch eine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum genehmigt. PolizistInnen sollen mit “Bodycams” ausgestattet werden und auf diese Weise zusätzlich filmen. In der zweiten Jahreshälfte werden 500 dieser Kameras eingesetzt. Ergänzend hierzu sollen perspektivisch an Bahnhöfen Maßnahmen zur Gesichtserkennung eingerichtet werden.
All die genannten Verschärfungen des Polizeigesetzes in Niedersachsen könnten schon bald Realität werden. Im Juni soll das Gesetz in den Landtag eingebracht und bis Oktober schon beschlossen werden. In weiteren Bundesländern steht die Erneuerung des Polizeigesetzes momentan weit oben auf der Agenda. So wurde beispielsweise in Bayern vor Kurzem das sehr umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) beschlossen.
Daher ist es so wichtig JETZT etwas zu unternehmen und die fragwürdige Erweiterung der Befugnisse der Polizei zu unterbinden! Damit es bei uns nicht so weit kommt wie in Bayern, müssen wir gemeinsam verhindern, dass auch in Niedersachsen die Freiheits- und Grundrechte durch polizeiliche Befugnisse angegriffen werden!
Quellen und Links zur Vertiefung:
- "Neues Polizeigesetz bleibt in Niedersachsen umstritten", Neue Presse, 26.04.2018:
http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/Uebersicht/Neues-Polizeigesetz-bleibt-in-Niedersachsen-umstritten
- "Bürgerrechte verramscht", taz, 4.05.2018:
http://www.taz.de/!5500481/
- "Das steht im neuen Polizeigesetz von Niedersachsen", HAZ, 15.05.2018:
http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Polizeigesetz-von-Niedersachsen-Das-steht-drin
- "Verschärftes Polizeigesetz soll Kampf gegen Terror erleichtern", noz, 26.04.2018:
https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1199566/verschaerftes-polizeigesetz-soll-kampf-gegen-terror-erleichtern
- "Die CDU will einen Polizeistaat", HAZ, 23.04.2018:
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Opposition-in-Niedersachsen-kritisiert-geplantes-Polizeigesetz-von-Rot-Gruen-scharf