20,000 Unterschriften erreicht
An: Die deutsche Familienministerin Lisa Paus
Friede, Freude, Ehrenamt? Engagement ist nicht umsonst.
Jedes Jahr entscheiden sich rund 100.000 zumeist junge Menschen für einen Freiwilligendienst. Entweder als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), als Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ).
Wir fordern die verantwortlichen Akteure auf Landes- und Bundeseben auf: Mehr Anerkennung und Wertschätzung für die Arbeit von Freiwilligen! Helft denjenigen, die anderen helfen wollen. Es braucht daher:
Kostenlose Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs für Freiwillige: Durch kostenfreie oder zumindest deutlich vergünstigte Tickets für Bus und Bahn erhält das gesellschaftliche und ökologische Engagement der Freiwilligen Wertschätzung und Anerkennung.
Keine Anrechnung des Taschengelds auf Hartz IV als „Einkommen“: Das Taschengeld der Freiwilligen wird ab einer Höhe von 250 Euro auf die etwaige Hartz-IV-Unterstützung der Eltern angerechnet, wenn die Freiwilligen bei diesen leben. Das ist unbillig. Ein Taschengeld ist kein „Einkommen“. Auf diese Weise wird die gesellschaftliche Integration von engagierten Menschen aus Familien mit geringem Einkommen zusätzlich erschwert.
Faktische Durchsetzung des Wohngeldanspruchs und Befreiung von den Rundfunkgebühren: Die Politik muss eine klare Ansage an die Genehmigungsbehörden machen: Wer einen Freiwilligendienst macht und in einer eigenen Wohnung lebt, erhält Wohngeld! Außerdem müssen Freiwillige im eigenen Haushalt von den Rundfunkgebühren befreit werden.
Stipendien für Freiwillige aus einkommensschwachen Familien: Nahezu alle Freiwilligen sind auf finanzielle Hilfen der Eltern angewiesen. Für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien ist ein Freiwilligendienst in den meisten Fällen keine realistische Option. Es braucht schnelle, unbürokratisch gewährte und ausreichende Unterstützung von jungen Menschen, die sich einen Freiwilligendienst nicht „leisten“ können.
Garantierte Unterstützung von Menschen mit Behinderung: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit Behinderung die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Leider sind die Freiwilligendienste jedoch nicht im Bundesteilhabegesetz als förderungsfähige Maßnahme erwähnt. Das muss sich ändern.
Einheitliche Anerkennung eines Freiwilligendienstes als Wartesemester: Ein geleisteter Freiwilligendienst muss beim Zugang zum Studium berücksichtigt werden. Wer einen Freiwilligendienst macht, sitzt nicht einfach rum und tut nichts. Es muss eine klare und verbindliche Richtlinie geben, die das für alle Hochschulen festlegt.
Politische Bildung ja! Aber nicht so: Die begleitenden Seminare für die Freiwilligen werden von den jeweiligen Landesträgern der Freiwilligendienste organisiert und umgesetzt. Alle Seminare – bis auf eines: Das fünftägige „Seminar für politische Bildung“. Dieses muss in einem Bildungszentrum des Bundes abgeleistet werden. Die politische Bildungsarbeit gehört aber in die Hände der Landesträger, welche den direkten und persönlichen Kontakt zu den Freiwilligen haben.
Niemand soll sich dafür rechtfertigen müssen, „nur“ für 32 Wochenstunden mitzuhelfen: Der Freiwilligendienst unter 27 Jahren ist nach dem Willen des Gesetzgebers ein Vollzeitdienst, das heißt die wöchentliche Arbeitszeit muss zwischen 35 und 40 Wochenstunden liegen. Wer ausnahmsweise weniger als 35 Wochenstunden arbeiten möchte („Teilzeit“), muss ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Wir fordern: „Vollzeit“ muss grundsätzlich bereits ab 32 Wochenstunden möglich sein, wenn die Einsatzstelle und der Freiwillige zustimmen.
Langfristige und ausreichende Förderung der Träger der Freiwilligendienste: Die Träger der Freiwilligendienste in den Ländern sind das Bindeglied zwischen Einsatzstellen und Freiwilligen. Sie beraten die Einsatzstellen, helfen den Freiwilligen bei Problemen und organisieren zahlreiche Seminare und Workshops für die Freiwilligen. Die staatliche Förderung muss verstetigt und etwaige Kürzungen verhindert werden, insb. aktuelle Pläne der Regierung, den Etat der Freiwilligendienste im Bundeshaushalt um bis zu 20 Prozent zu kürzen.
Wir fordern die verantwortlichen Akteure auf Landes- und Bundeseben auf: Mehr Anerkennung und Wertschätzung für die Arbeit von Freiwilligen! Helft denjenigen, die anderen helfen wollen. Es braucht daher:
Kostenlose Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs für Freiwillige: Durch kostenfreie oder zumindest deutlich vergünstigte Tickets für Bus und Bahn erhält das gesellschaftliche und ökologische Engagement der Freiwilligen Wertschätzung und Anerkennung.
Keine Anrechnung des Taschengelds auf Hartz IV als „Einkommen“: Das Taschengeld der Freiwilligen wird ab einer Höhe von 250 Euro auf die etwaige Hartz-IV-Unterstützung der Eltern angerechnet, wenn die Freiwilligen bei diesen leben. Das ist unbillig. Ein Taschengeld ist kein „Einkommen“. Auf diese Weise wird die gesellschaftliche Integration von engagierten Menschen aus Familien mit geringem Einkommen zusätzlich erschwert.
Faktische Durchsetzung des Wohngeldanspruchs und Befreiung von den Rundfunkgebühren: Die Politik muss eine klare Ansage an die Genehmigungsbehörden machen: Wer einen Freiwilligendienst macht und in einer eigenen Wohnung lebt, erhält Wohngeld! Außerdem müssen Freiwillige im eigenen Haushalt von den Rundfunkgebühren befreit werden.
Stipendien für Freiwillige aus einkommensschwachen Familien: Nahezu alle Freiwilligen sind auf finanzielle Hilfen der Eltern angewiesen. Für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien ist ein Freiwilligendienst in den meisten Fällen keine realistische Option. Es braucht schnelle, unbürokratisch gewährte und ausreichende Unterstützung von jungen Menschen, die sich einen Freiwilligendienst nicht „leisten“ können.
Garantierte Unterstützung von Menschen mit Behinderung: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit Behinderung die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Leider sind die Freiwilligendienste jedoch nicht im Bundesteilhabegesetz als förderungsfähige Maßnahme erwähnt. Das muss sich ändern.
Einheitliche Anerkennung eines Freiwilligendienstes als Wartesemester: Ein geleisteter Freiwilligendienst muss beim Zugang zum Studium berücksichtigt werden. Wer einen Freiwilligendienst macht, sitzt nicht einfach rum und tut nichts. Es muss eine klare und verbindliche Richtlinie geben, die das für alle Hochschulen festlegt.
Politische Bildung ja! Aber nicht so: Die begleitenden Seminare für die Freiwilligen werden von den jeweiligen Landesträgern der Freiwilligendienste organisiert und umgesetzt. Alle Seminare – bis auf eines: Das fünftägige „Seminar für politische Bildung“. Dieses muss in einem Bildungszentrum des Bundes abgeleistet werden. Die politische Bildungsarbeit gehört aber in die Hände der Landesträger, welche den direkten und persönlichen Kontakt zu den Freiwilligen haben.
Niemand soll sich dafür rechtfertigen müssen, „nur“ für 32 Wochenstunden mitzuhelfen: Der Freiwilligendienst unter 27 Jahren ist nach dem Willen des Gesetzgebers ein Vollzeitdienst, das heißt die wöchentliche Arbeitszeit muss zwischen 35 und 40 Wochenstunden liegen. Wer ausnahmsweise weniger als 35 Wochenstunden arbeiten möchte („Teilzeit“), muss ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Wir fordern: „Vollzeit“ muss grundsätzlich bereits ab 32 Wochenstunden möglich sein, wenn die Einsatzstelle und der Freiwillige zustimmen.
Langfristige und ausreichende Förderung der Träger der Freiwilligendienste: Die Träger der Freiwilligendienste in den Ländern sind das Bindeglied zwischen Einsatzstellen und Freiwilligen. Sie beraten die Einsatzstellen, helfen den Freiwilligen bei Problemen und organisieren zahlreiche Seminare und Workshops für die Freiwilligen. Die staatliche Förderung muss verstetigt und etwaige Kürzungen verhindert werden, insb. aktuelle Pläne der Regierung, den Etat der Freiwilligendienste im Bundeshaushalt um bis zu 20 Prozent zu kürzen.
Warum ist das wichtig?
Bürgerschaftliches Engagement ist ein wesentlicher Pfeiler unserer demokratischen Solidargemeinschaft. Doch "Engagement" muss man sich leisten können. Ohne ausreichende Wertschätzung und Unterstützung von Ehrenamtlichen und Freiwilligen besteht die Gefahr, dass immer weniger Menschen sich für einen guten Zweck einbringen können.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Die Petition wird per E-Mail versendet.