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An: Volker Wissing bzw. den/die nächste Justizminister*in, alle Bundestagsabgeordneten und Mitarbeitenden im Justizministerium

Für ein Ende der staatlichen Diskriminierung von queeren und Mehrelternfamilien!

Die Ampel-Koalition ist zerbrochen, aber wir Familien, die vom jetzigen Familien-/Abstammungsrecht diskriminiert werden, sind noch da. Wir warten dringender denn je auf eine Reform des Abstammungsrechts und erwarten ein schnelles Voranbringen dessen.  

Das Eckpunkte-Papier des ehemaligen Ampel-Jusitzministers Marco Buschmann zur Reform des Abstammungsrechts (Jan. 2024)* sieht u.a. ein Ende der Stiefkindadoption bei queeren Paaren und die Möglichkeit vor, dass neben den rechtlichen Eltern zwei weitere Personen das kleine Sorgerecht bekommen. Wenn das Gesetz verabschiedet würde, wäre das eine enorme Erleichterung für uns als Paare und Familien und eine rechtliche Anerkennung unserer Lebensrealität.

Deshalb fordern wir:

  • Ein Ende der diskriminierenden Rechtslage und die Anerkennung aller Familien unabhängig von Geschlecht und ob ein, zwei, drei oder vier Erwachsene für die Kinder Sorge tragen.
  • Kinder müssen in jeder Familienkonstellation rechtlich abgesichert sein. Das trägt zum Kindeswohl bei und steht dem nicht entgegen.
  • Die Reform des Abstammungsgesetzes ist mit besonderer Dringlichkeit und Nachdruck voran zu bringen. Uns geht es vor allem um die Abschaffung der Stiefkindadoption für lesbische und queere Paare und stattdessen um die Einführung der für heterosexuelle Konstellationen bestehenden Sorgerechtserklärung. Auch die Möglichkeit des Sorgerechts für mehr als zwei Personen muss darin Platz finden.
  • Die Nachbesserungsbedarfe am Gesetzesentwurf von dem Bündnis aus queeren Verbänden und dem Deutschen Juristinnenbund müssen in die Gesetzesformulierung miteinbezogen werden**

Warum ist das wichtig?

Viele Menschen wissen das nicht, aber auch nach der Einführung der "Ehe für alle" in Deutschland sind lesbische Mütter und andere queere Familienkonstellationen im deutschen Familien- und Abstammungsrecht weiterhin diskriminiert und keinesfalls gleichgestellt: Wenn eine unverheiratete Frau und ein Mann ein Kind bekommen, können sie einfach zum Jugendamt gehen und das gemeinsame Sorgerecht erklären. Wenn zwei Frauen oder trans*-, inter* bzw. nicht-binäre-Personen ein Kind bekommen, gilt das nicht.

Die Person, die nicht leibliches Elternteil ist, muss ihr eigenes Kind, das in die Beziehung geboren wurde, in einem langwierigen und entwürdigenden Verfahren adoptieren. Diese Adoption hat neben der Entwürdigung auch hohe rechtliche Hürden. Insbesondere müssen die queeren Eltern entweder heiraten oder eine "verfestigte Lebensgemeinschaft" nachweisen und seit mindestens vier Jahren in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Bis das Adoptionsverfahren durch ist, hat das Kind rechtlich nur ein Elternteil und befindet sich damit in einer sozial, juristisch und ökonomisch prekären Situation und wird vom deutschen Staat gegenüber Kindern in heterosexuellen Konstellationen ungleichbehandelt und damit diskriminiert. Dies verletzt den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz. Im Eckpunkte-Papier von Marco Buschmann ist vorgesehen, das Verfahren anzugleichen, d.h. in allen Fällen eine Sorgerechtserklärung statt der Stiefkindadoption einzuführen.

Zudem gibt es in der Realität nicht nur Familien mit zwei Eltern, sondern auch mit drei oder vier Erwachsenen, welche die Elternrolle und Sorgearbeit für ihr Kind übernehmen. Bisher können jedoch nur zwei Personen das Sorgerecht haben. Das führt zu einer Diskriminierung von Mehreltern-Familien und wird der Realität und dem Kindeswohl nicht gerecht. Sorgerecht sollte bekommen, wer sich verbindlich dafür entscheidet, Verantwortung für ein Kind zu übernehmen.

In Familien außerhalb der gesellschaftlichen Norm findet diese Entscheidung bewusster statt, weil Kinder nicht einfach "aus Versehen" entstehen, sondern die Elternschaft Ergebnis eines langen Prozesses ist. Der Vorschlag aus dem Eckpunkte-Papier sieht zwar nur ein "kleines Sorgerecht" für bis zu zwei weitere Personen neben den rechtlichen Eltern vor, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung und ein Fortschritt im Vergleich zur jetzigen Gesetzeslage.

Wir möchten außerdem auf die Forderung nach einem queerpolitischen Krisenplan des Verbands Queere Vielfalt (LSVD⁺) hinweisen.***

Quellen:

 *"Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts: Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht", Bundesministerium der Justiz, 16. Januar 2024 

**"Diskriminierungsfreies Abstammungsrecht jetzt!", LSVD - Verband queere Vielfalt, 21. Oktober 2024

***"Koalition in Auflösung begriffen", LSVD - Verband queere Vielfalt, 07. November 2024

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