5,000 Unterschriften erreicht
An: Sächsischer Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU)
Für eine faire Finanzierung des Buß- und Bettags in Sachsen!
Wir fordern den Sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer (CDU) auf, sich im Bundesrat für eine faire Finanzierung des Buß- und Bettags einzusetzen.
Denn: Für diesen Feiertag im November zahlen sächsische Beschäftigte aktuell 0,5 Prozent mehr Beitrag in die Pflegeversicherung als die Arbeitgeber. In allen anderen Bundesländern hingegen übernehmen diese 0,5 Prozent die Arbeitgeber. Die Menschen in Sachsen zahlen also mehr Geld in die Pflegeversicherung als andernorts - oft über 200 Euro im Jahr!
Denn: Für diesen Feiertag im November zahlen sächsische Beschäftigte aktuell 0,5 Prozent mehr Beitrag in die Pflegeversicherung als die Arbeitgeber. In allen anderen Bundesländern hingegen übernehmen diese 0,5 Prozent die Arbeitgeber. Die Menschen in Sachsen zahlen also mehr Geld in die Pflegeversicherung als andernorts - oft über 200 Euro im Jahr!
Im Koalitionsvertrag (2024) der Sächsischen Staatsregierung steht dazu:
„Wir werden uns im Bundesrat für eine gleichberechtigte Finanzierung der Pflegeversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sachsen einsetzen, ohne einen Feiertag im Freistaat zu verlieren.“
Bislang ist dieses Vorhaben nicht umgesetzt worden!
DESHALB FORDERN WIR:
- Der Buß- und Bettag als Feiertag bleibt, aber Arbeitgeber müssen ihn gerecht mitfinanzieren! Sie sollen vollständig an den Kosten der Pflegeversicherung beteiligt werden. Das bedeutet ganz konkret: 0,5 Prozent mehr!
- Die Sächsische Staatsregierung aus CDU und SPD setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass die Pflegeversicherung in Sachsen endlich gerechter wird! Mit einer Bundesratsinitiative soll sie Änderungen in der Bundesgesetzgebung, hier: des § 58 (3) im SGB XI, anschieben.
Warum ist das wichtig?
Die Regelung geht auf das Jahr 1995 zurück. Da wurde die Pflegeversicherung als fünfte Säule der sozialen Pflichtversicherungen eingeführt (neben Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit). Der Beitrag wurde damals auf 1,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt. Um die Arbeitgeber*innen für diese zusätzlichen Ausgaben zu entlasten, sollte ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, der immer auf einen Werktag fällt, wieder "normaler" Arbeitstag werden. Außer Sachsen haben alle Bundesländer den Buß- und Bettag gestrichen.
In Sachsen wurde der Beitragssatz (1,0 Prozent) nicht jeweils zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern zuerst einmal voll auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt. Die Arbeitgeber wurden von der Übernahme der Beiträge damit komplett freigestellt. Erst im Zuge der Erhöhung der Beitragssätze wurden auch die Arbeitgeber zur Finanzierung der Pflegeversicherung herangezogen. Der Sockel von 1,0 Prozent für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer blieb jedoch bestehen.
Durch die Beitragserhöhung auf 4,2 Prozent für Kinderlose und eine gestaffelte Anpassung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kind(ern) zahlen Arbeitgeber außerhalb von Sachsen 2025 einen einheitlichen Beitrag von 1,8 Prozent. In Sachsen zahlen sie nur 1,3 Prozent (da die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch die Differenz in Höhe von 0,5 Prozent des Beitragssatzes für sie mit übernehmen).
Oft über 200 Euro zu viel! Sächsische Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Jahresverdienst (brutto) von 51.339 Euro müssten bei einer einheitlichen Finanzierung der Pflegeversicherung rund 257 Euro weniger im Jahr zahlen als derzeit.
Wie viel zahlst du eigentlich für den Buß- und Bettag? Das kannst du mit dem Ersparnisrechner des DGB Sachsen ganz einfach ausrechnen...
Quellen:
DGB Sachsen
Die gesetzlichen Regelungen zur Pflegeversicherung (SGB XI) sind u.a. hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11. Für Sachsen ist der § 58 (3) SGB XI relevant.
In Sachsen wurde der Beitragssatz (1,0 Prozent) nicht jeweils zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern zuerst einmal voll auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt. Die Arbeitgeber wurden von der Übernahme der Beiträge damit komplett freigestellt. Erst im Zuge der Erhöhung der Beitragssätze wurden auch die Arbeitgeber zur Finanzierung der Pflegeversicherung herangezogen. Der Sockel von 1,0 Prozent für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer blieb jedoch bestehen.
Durch die Beitragserhöhung auf 4,2 Prozent für Kinderlose und eine gestaffelte Anpassung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kind(ern) zahlen Arbeitgeber außerhalb von Sachsen 2025 einen einheitlichen Beitrag von 1,8 Prozent. In Sachsen zahlen sie nur 1,3 Prozent (da die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch die Differenz in Höhe von 0,5 Prozent des Beitragssatzes für sie mit übernehmen).
Oft über 200 Euro zu viel! Sächsische Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Jahresverdienst (brutto) von 51.339 Euro müssten bei einer einheitlichen Finanzierung der Pflegeversicherung rund 257 Euro weniger im Jahr zahlen als derzeit.
Wie viel zahlst du eigentlich für den Buß- und Bettag? Das kannst du mit dem Ersparnisrechner des DGB Sachsen ganz einfach ausrechnen...
Quellen:
DGB Sachsen
Die gesetzlichen Regelungen zur Pflegeversicherung (SGB XI) sind u.a. hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11. Für Sachsen ist der § 58 (3) SGB XI relevant.