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An: Gemeinderat Rheinstetten
Für eine Katzenschutzverordnung in Rheinstetten
Wildkatze und Hauskatze schützen – Tierleid stoppen!
Die streng geschützte Europäische Wildkatze ist inzwischen auch in Rheinstetten zurück. Wir freuen uns sehr über unsere neuen Nachweise. Doch eine unscheinbare Gefahr aus unserer unmittelbaren Umgebung bedroht diese Wildtierart: die Hauskatze. Unkastrierte Freigänger können sich mit Wildkatzen verpaaren, was zu einer Vermischung beider Arten führen kann. Die sog. Hybridisierung kann langfristig die genetische Eigenständigkeit der Wildkatze gefährden. Außerdem können wichtige ökologische Anpassungen der Wildkatze an ihren Lebensraum verloren gehen.
Die Katzenschutzverordnung schützt zudem auch Hauskatzen und entlastet Tierheime und Tierschutzorganisationen.
Die streng geschützte Europäische Wildkatze ist inzwischen auch in Rheinstetten zurück. Wir freuen uns sehr über unsere neuen Nachweise. Doch eine unscheinbare Gefahr aus unserer unmittelbaren Umgebung bedroht diese Wildtierart: die Hauskatze. Unkastrierte Freigänger können sich mit Wildkatzen verpaaren, was zu einer Vermischung beider Arten führen kann. Die sog. Hybridisierung kann langfristig die genetische Eigenständigkeit der Wildkatze gefährden. Außerdem können wichtige ökologische Anpassungen der Wildkatze an ihren Lebensraum verloren gehen.
Die Katzenschutzverordnung schützt zudem auch Hauskatzen und entlastet Tierheime und Tierschutzorganisationen.
Warum ist das wichtig?
Das Tierschutzgesetz ermächtigt in seinem § 13b die Länder, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten Freilauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden und Schäden bei den im betroffenen Gebiet freilaufenden Katzen erforderlich ist. Durch Delegationsverordnung vom 19. November 2013 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. Auch in Rheinstetten gibt es Vorkommen solcher Tiere. Viele von ihnen zeigen beim Auffinden deutliche Krankheitsanzeichen in unterschiedlichem Ausmaß. Die Tierheime- und Tierschutzorganisationen in der Region, stoßen regelmäßig an die Grenzen ihrer Kapazität.
Die Dringlichkeit einer Verordnung ergibt sich in Rheinstetten allerdings nicht nur zum Schutz freilaufender Hauskatzen. Die streng geschützte Europäische Wildkatze kehrt langsam in die Wälder Baden-Württembergs zurück. In Rheinstetten gelang bereits 2010 einer der ersten Nachweise im Land. Die Wildkatze zählt zu den Arten nationaler Verantwortlichkeit in Deutschland. Zugleich ist sie im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Die größte Gefahr für die noch kleine Wildkatzenpopulation geht von unkastrierten Freigänger-Hauskatzen aus. Diese können sich mit Wildkatzen verpaaren, was zu einer Vermischung beider Arten führen kann. Diese sogenannte Hybridisierung kommt vor allem in Baden-Württemberg vor und kann langfristig die genetische Eigenständigkeit der Wildkatze gefährden. Wichtige Anpassungen der Wildkatze an ihren Lebensraum drohen verloren zu gehen. Zudem können Hauskatzen Krankheiten übertragen, die oft für Wildkatzen tödlich sind. Wie eine Untersuchung des BUND Anfang 2025 ergab, ist der Grad in der Hybridisierung in Rheinstetten noch vergleichsweise gering. Allerdings bestätigt der Nachweis einer F2 Hybride (Rückkreuzung Hybrride/Wildkatze) im Karlsruher Teil des Kastenwörts, dass auch unsere Wildkatzenpopulation akut durch nicht kastrierte streunende Hauskatzen bedroht ist.
Durch die Kastration verhindern Haustierhalter die Vermischung von Haus- mit Wildkatzen und vermeiden gleichzeitig, dass noch mehr verwilderte Hauskatzen unter elenden Bedingungen leben müssen. In Baden-Württemberg gibt es solche Verordnungen bereits in über 150 Kommunen (darunter auch Karlsruhe und mit Kronau aktuell auch die erste Kommune im Landkreis).