50,000 Unterschriften erreicht
An: Justizministerin Dr. Stefanie Hubig, Innenminister Alexander Dobrindt und die Bundestagsabgeordneten der SPD
Gegen die Aushebelung der Verfassung: Keine Asylpolitik ohne Parlament!
Die Bundesregierung plant, sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ künftig per Verordnung zu bestimmen - ohne dabei Bundestag und Bundesrat einzubeziehen. Damit gerät ein Grundsatz des Grundgesetzes unter Druck: Entscheidungen über sichere Herkunftsstaaten gehören ins Parlament.
Merz und Dobrindt schaffen einen gefährlichen Präzedenzfall: Sie untergraben das Grundgesetz, höhlen rechtsstaatliche Prinzipien aus und öffnen Tür und Tor für eine intransparente, autoritäre (Asyl-)Politik.
Die SPD darf die Umgehung des Grundgesetzes nicht zulassen. Sie muss den Gesetzentwurf in den Gremien und im Bundestag stoppen.
Warum ist das wichtig?
Menschen aus vermeintlich „sicheren Herkunftsstaaten” durchlaufen erschwerte Asylverfahren mit stark eingeschränkten Rechten und schlechter Rechtsberatung. Auch unterliegen sie besonders strengen Anforderungen: Unter anderem durch eine unbefristete Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen oder ein Erwerbstätigkeitsverbot. Eine Ausweitung einer Liste „sicherer Herkunftsstaaten” unterliegt laut Gesetz deswegen parlamentarischer Kontrolle. Eine Erweiterung der Liste per Rechtsverordnung gefährdet die Rechte von hunderttausenden Menschen auf der Flucht. Das muss verhindert werden.
Das Problem mit der Rechtsverordnung - sie stammt einfach aus der Feder des Innenministeriums und unterliegt keiner parlamentarischen Kontrolle. Dadurch kann die Liste „sicherer Herkunftsstaaten” nach Belieben des Innenministeriums erweitert werden. Ein Blick in die USA zeigt die Gefahr: Dort wird mit Hilfe von sogenannten „executive orders” eine ganze Reihe autokratischer Gesetzgebung am Parlament vorbei implementiert - vor allem im Bereich Asylpolitik und Migration.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht genau das vor. Künftig sollen Herkunftsstaaten ohne Zustimmung des Bundestags oder Bundesrats als sicher eingestuft werden können. Als Grundlage dafür zieht das Innenministerium eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2012 heran. Die Einstufung weiterer Herkunftsstaaten als sicher geschieht auf einer zweiten Liste. Und zwar durch besagte Rechtsverordnung. Diese doppelten Listen schaffen Rechtsunsicherheit und untergraben demokratische Kontrolle.
Rechtsexpert*innen wie der Staatsrechtler Thorsten Kingreen warnen bereits seit Jahren vor einem solchen verfassungswidrigen Vorgehen. Kingreen betont: Eine Einstufung sicherer Herkunftsstaaten darf nur durch Gesetz und mit Zustimmung des Bundestags und Bundesrats erfolgen. Alles andere verstößt gegen Art. 16a Abs. 3 Grundgesetz – und damit gegen den Geist unserer Verfassung.
Doch die Zeit drängt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits vor Kurzem zu einer ersten Lesung in den Bundestag eingebracht.
Wenn autoritäre Tendenzen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt zunehmen, muss jede Umgehung demokratischer Verfahren ein Alarmsignal sein. Die SPD steht in einer besonderen Verantwortung: Als Partei, die sich auf ihre Rolle im Widerstand gegen den Nationalsozialismus beruft. Wer das Grundgesetz ernst nimmt, muss jetzt handeln – und den Gesetzentwurf entschieden ablehnen.
Quellen:
- Gesetzentwurf: “Sichere Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung” (07.2025)
- Rechtsgutachten - Thorsten Kingreen (09.2021)
- Unser offener Brief an die Politik (mit vollständigen Verweisen)