Das „Generationenkapital“ der Bundesregierung soll die Finanzierung der gesetzlichen Renten durch staatliche Geldanlagen langfristig absichern. Doch bisher ist das „Generationenkapital“ nicht generationengerecht.
Bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf fehlen verpflichtende Anlagekriterien, die sicherstellen, dass die Renten-Milliarden nachhaltig und im Einklang mit den Menschenrechten angelegt werden. Erst nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die zuständigen Ministerien diese Anlagerichtlinie erarbeiten.
Das Geld droht beispielsweise in fossile Unternehmen investiert zu werden, deren Geschäftsmodell eine lebenswerte Zukunft auf dem Planeten gefährdet. Viele Kohle-, Öl- und Gasunternehmen weiten ihre fossilen Geschäfte aus und treiben uns damit tiefer in die Klimakrise. Kaum ein fossiles Unternehmen plant, seinen CO2-Ausstoß im Einklang mit den Klimazielen zu senken. Die Bundesregierung muss daher im Gesetz für das „Generationenkapital“ klarstellen, dass die Renteninvestitionen nicht in Kohle-, Öl-, und Gasunternehmen fließen.
Ausgerechnet die KENFO-Stiftung soll für das „Generationenkapital“ zuständig sein. KENFO ist der staatliche „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“. Eine aktuelle urgewald-Analyse des letzten veröffentlichten Portfolios von Ende 2023 zeigt: Der KENFO hielt Wertpapiere von 114 fossilen Unternehmen im Wert von rund 764 Millionen Euro. Die größten Einzel-Investments im Öl- und Gasbereich waren Shell, Total Energies und BP mit je 74, 67 und 62 Millionen Euro – alle drei wollen ihr klimaschädliches Fördergeschäft ausbauen.
Fast jeder Bau neuer Kohle-, Öl- und Gasinfrastruktur ist an die Erschließung neuer fossiler Ressourcen gebunden und führt zu einem jahrzehntelangen fossilen „Lock-in“. Deswegen müssen vor allem Unternehmen, die neue Ölfelder, Pipelines, Flüssigerdgasterminals, Gaskraftwerke oder Kohleinfrastruktur planen, von Investitionen ausgeschlossen werden. Unter anderem Investitionen in Kohleunternehmen ohne Ausstiegsplan bis 2030 in OECD-Ländern bzw. bis 2040 weltweit dürfen nicht getätigt werden. Ohne solche Anlagekriterien droht das „Generationenkapital“ klimaschädliche Geschäfte weiter anzuheizen – und zu Lasten der nächsten Generationen zu gehen.
Nicht nur ein Ausschluss von umwelt- und klimaschädlichen Konzerne fehlt bisher. Es drohen auch Investitionen in menschenrechtlich fragwürdige Unternehmen. Etwa solche, die von Zwangsarbeit oder der Entrechtung Indigener Gemeinschaften profitieren.
Wir fordern den Bundestag deshalb auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für ein sozial- und umweltgerechtes Generationenkapital zu schaffen. Grundlegend bedeutet dies, Nachhaltigkeit als vierten Anlagegrundsatz neben Sicherheit, Liquidität und Rendite gesetzlich zu verankern. Dies ist bereits im Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg umgesetzt. Der Sustainable Finance Beirat empfiehlt, dieses ‚magische Viereck‘ auf alle Kapitalanlagen der öffentlichen Hand auszuweiten, einschließlich des Generationenkapitals.
Erstunterzeichner*innen:
- Bürgerbewegung Finanzwende
- Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
- Facing Finance
- FIAN
- Greenpeace
- Südwind
Quellen / Weiteres: