50 Unterschriften erreicht
An: An die Bundesregierung und den Bundestag der BRD
Gerechte Verrechnung von Kindergeld
Kindergeld soll unabhängig von Kriterien wie Steuerklasse, Hilfsbedürftigkeit, etc. gerecht verrechnet werden.
Die geteilte Verrechnung, im Falle der Teilung des Sorgerechts, muss passend auf den Zeit- und Kostenaufwand der Fürsorge abgestimmt sein, vor allem wenn Unterhaltszahlungen nur teilweise oder unregelmäßig getätigt werden.
Warum ist das wichtig?
Heutzutage ergibt sich durch die zunehmend dezentralisierte Verwaltung von Hilfebedürftigen das Problem, dass Alleinstehende bezüglich der Verrechnung von Kindergeldbezügen benachteiligt werden.
Bei Arbeitslosengeld- und Sozialhilfe-Empfängern werden im Gegensatz zu anderen Hilfebedürftigen Kindergeld- und Unterhaltszahlungen als Einkünfte abgezogen, was
wiederum darin resultiert, dass Kinder, die betroffen sind, finanziell benachteiligt werden. Dies widerspricht unter anderem dem Grundgesetz bezüglich des Artikels 1 §1, Artikels 2 §1/§2 und Artikels 3.
Bei geteiltem Sorgerecht ergibt sich offensichtlich oftmals die Problematik, dass das Kindergeld ungerecht zwischen den Elternteilen aufgeteilt wird, sofern die Obhut und Hauptversorgung einem der beiden Elternteile größtenteils obliegt.
Kindergeld sollte unabhängig von Steuerklasse und sonstigen Kriterien gleich gerecht vergeben und verrechnet werden. Zudem sollte der Träger dafür Sorge tragen, dass das Geld auch angemessen für das Kind und dessen Bedürfnisse eingesetzt wird. So könnten beispielsweise Kindergeldkonten eingerichtet werden, mit deren Hilfe die Verwendung der Bezüge nachvollzogen werden kann.
Die Würde eines Menschen ist laut unserem Grundgesetz unantastbar. Folglich sollte der Missstand, der eine Mehrklassengesellschaft begünstigt, zeitnah ausgeräumt werden.
Mit dem Unterzeichnen dieser Petition unterstützen Sie einen gerechten Sozialstaat.
Wie die Unterschriften übergeben werden
persönlich