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An: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestags Andrea Lindholz (CSU),

Gleiches Recht für jedes Geschlecht! – Stoppt Seehofers Gesetzentwurf zur dritten Option!

Im Oktober 2024 hat die Bundesregierung endlich das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen, das zum 01. November 2024 in Kraft trat. Damit kann die Änderung des Personenstands durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgen. Ein Meilenstein, für den Menschen über Jahrzehnte gekämpft haben!

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer, sehr geehrte Frau Lindholz,
im Namen der Bundesvereinigung Trans* fordern wir Sie auf, stoppen Sie Ihren Gesetzesenentwurf zum sogenannten Geschlechtsänderungsgesetz!

Sorgen Sie dafür, dass auch Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen gesetzlich verankert – mit einem Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt!

Warum ist das wichtig?

Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundgesetz auch die geschlechtliche Identität der Personen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Das Personenstandsgesetz verletzt die Grundrechte, wenn es Menschen „dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt“ (BVerfGE 1 BvR 2019/16). Der Gesetzgeber muss – laut Verfassungsgericht – bis zum 31. Dezember 2018 entweder die Möglichkeit eines positiven dritten Geschlechtseintrags ermöglichen oder auf die Registrierung des Geschlechts ganz verzichten.

Unter Federführung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Möglichkeit eines dritten positiven Geschlechtseintrags vorsieht – allerdings nur für Personen, die mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Damit wird der Zugang nur denjenigen eröffnet, die bestimmte medizinische Diagnosen haben. Diese Beschränkung führt dazu, dass nicht einmal alle intergeschlechtlichen Menschen Zugang hätten. Allen anderen Menschen, die eine dritte Option benötigen, wird dieses Recht versagt.

Damit wird der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht. Denn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gebietet es die Menschenwürde in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen rechtlich anzuerkennen und damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können. Ein Gesetz, das spezifische körperliche Verfasstheiten als Kriterium für den Zugang zu einem dritten Geschlechtseintrag festschreibt, ist verfassungswidrig!

In bereits sechs Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz (TSG) in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt und eine Reform angemahnt.

Wir fordern:
– Die Anpassung der deutschen Gesetzgebung an europäische und internationale Menschenrechtsstandards!
– Das Recht auf Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags für alle!
– Die Anerkennung des breiten Spektrums trans*- und intergeschlechtlicher Lebensweisen!
– Einen Gesetzentwurf, der auf Selbstbestimmung basiert und endlich menschenrechtskonform der Geschlechtervielfalt von trans* und inter* Menschen Rechnung trägt!

Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung steht:
„Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten.“ Wir fordern Sie auf, dies auch umzusetzen: Mit einem Gesetzentwurf, der den Bedürfnissen und Rechten der betroffenen Menschen entspricht!

Es gibt es bereits verschiedene Gesetzentwürfe, die aufgegriffen werden können: Bündnis 90/Die Grünen hatte 2017 ein Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität in den Bundestag eingebracht. Und das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eines erarbeitet:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahmen/Stellungnahme_AEnderung_Geburtsregister_201807.pdf

Erstunterzeichner_innen:
Doris Achelwilm, MdB (DIE LINKE)
Dr. Jens Brandenburg, MdB (FDP)
Dr. Eva Högl, MdB (SPD)
Gyde Jensen, MdB (FDP)
Monika Lazar, MdB (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
Sven Lehmann, MdB (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D., Ehrenvorsitzende der FDP Bayern (FDP)
Dr. Achim Kessler, MdB (DIE LINKE)
Dr. Bärbel Kofler, MdB (SPD)
Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa
Cornelia Möhring, MdB (DIE LINKE)
Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE
Claudia Roth,Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
Carsten Schatz, MdA (DIE LINKE)
Ulle Schauws, MdB (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
Sebastian Walter, MdA (BÜNDNIS 90/Die Grünen)

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2024-12-20 16:57:29 +0100

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2018-09-21 16:21:17 +0200

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2018-07-07 08:25:06 +0200

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