1,000 Unterschriften erreicht
An: Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher (SPD), Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen), Senatorin Melanie Schlotzhauer (SPD)
Hamburg: Recht auf Wohnen und Housing First!

Die Situation von obdachlosen Menschen in Hamburg hat sich spätestens durch die
zunehmende Verdrängung seit dem Sommer 2022 verschärft. 25 Menschen ohne festen Wohnsitz verstarben alleine in den ersten beiden Monaten des Jahres 2026 in Hamburg.
Bestehende Hilfsstrukturen – etwa Notunterkünfte im Rahmen des Winternotprogramms – reichen nicht aus, um dem quantitativen Bedarf und den qualitativen Bedürfnissen gerecht zu werden oder langfristige Perspektiven zu eröffnen. Für viele von Armut und Obdachlosigkeit betroffene Menschen sind eine dauerhafte Bleibe und bezahlbarer Wohnraum aktuell ein unerreichbarer Traum.
Wir fordern vom Hamburger Senat:
1. eine Bundesratsinitiative einzubringen, um die zwei folgenden Artikel der Europäischen Sozialcharta endlich vollständig anzuerkennen und zu gewährleisten: Das Recht auf Wohnen (Artikel 31) und den Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung (Artikel 30).
2. EU-Vorgaben zur Beendigung der Obdachlosigkeit bis 2030 konsequent zu folgen und das Programm Housing First in Hamburg von derzeit 30 auf mindestens 4.000 Wohnungen auszubauen. Dabei muss die Wohnraumversorgung bedingungslos erfolgen, und Unterstützungsangebote müssen freiwillig bleiben.
Warum ist das wichtig?
1. Hamburgs Realitäten
Derzeit sind in Hamburg offiziell ca. 3.800 Menschen obdachlos und ca. 40.000 Menschen in (Not-)Unterkünften mit herabgesetzten Standards untergebracht, da Wohnraum fehlt und Wohnungsverluste durch Krisen und Preissteigerungen zunehmen.
Gleichzeitig sind obdachlose und arme Menschen zunehmend von Verdrängung aus dem öffentlichen Raum, ordnungspolitischen Maßnahmen und gesellschaftlicher Stigmatisierung betroffen. In vielen Städten – auch in Hamburg – werden öffentliche Plätze umgestaltet, Aufenthaltsorte eingeschränkt oder ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Aufenthaltsverbote verstärkt eingesetzt. Solche Entwicklungen führen dazu, dass obdachlose Menschen nicht aus Armut herausgeführt, sondern aus dem Stadtbild verdrängt und unsichtbar gemacht werden.
2. Housing First
Housing First ist ein Ansatz zur Beendigung von Obdachlosigkeit, bei dem Menschen zuerst eine eigene Wohnung erhalten – ohne Vorbedingungen wie Therapie, Abstinenz oder Teilnahme an Programmen. Wohnen wird als Grundrecht verstanden, nicht als Belohnung für „gute Mitwirkung“ in langen Hilfsverläufen oder „langes Durchhalten“ in (Not-)Unterkünften.
Statt eines Stufenmodells mit Notunterkünften und Übergangswohnformen bekommen obdach- und wohnungslose Menschen direkt einen unbefristeten Mietvertrag. Unterstützungsangebote stehen zur Verfügung, sind aber freiwillig. Ziel ist es, Sicherheit und Privatsphäre zu schaffen, damit Menschen ihr Leben selbstbestimmt neu ordnen können.
Housing First ist zwar ein wichtiger Ansatz, aber nur als Übergangslösung gedacht. Um die strukturellen Ursachen von Obdach- und Wohnungslosigkeit wirklich zu lösen, braucht es sicheren und diskriminierungsfreien Wohnraum. Dieser muss wohnungslosen Menschen zur Verfügung stehen – ohne dass sie vorher Hilfsprojekte nutzen oder von anderen abhängig sein müssen. Studien und das Modellprojekt „Housing First Hamburg“ zeigen, dass dieser Ansatz langfristig erfolgreicher ist als traditionelle Hilfesysteme und dazu beiträgt, Obdachlosigkeit nachhaltig zu beenden.
3. Hamburgs Verantwortung – Schutz, Sensibilisierung sowie Aufklärung
Die Stadt Hamburg trägt eine Verantwortung: Sie muss Schutz und Sicherheit für obdachlose Menschen gewährleisten und die Gesellschaft über Gefahren und strukturelle Ursachen dieser Lebenslagen aufklären. Viele Menschen denken noch immer, Obdachlosigkeit sei selbstverschuldet, während gleichzeitig der Wohnraummangel und steigende (Wucher-)Mieten allgegenwärtig berichtet, diskutiert und anerkannt werden. – Wohnungslosigkeit ist kein Selbstverschulden, sondern ein strukturelles und politisches Problem!
4. Realitäten im Widerspruch zu rechtlichen Verpflichtungen? – Europäische Sozialcharta
Diese Formen der Ausgrenzung stehen im Widerspruch zu den (menschen-)rechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland mit der Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta 2021, eingegangen ist. Mit dieser Ratifizierung erfolgte Deutschlands Zustimmung diese Rechte in nationales Grundrecht zu überführen. Insbesondere die Artikel 30 (Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung) und Artikel 31 (Recht auf Wohnung) verpflichten Staaten dazu, Armut aktiv zu bekämpfen, soziale Teilhabe zu sichern und Obdachlosigkeit wirksam zu verhindern sowie zu beenden.
Deutschland hat bei diesen zentralen Bestimmungen jedoch Vorbehalte eingelegt, wodurch diese Rechte bislang rechtlich nicht wirksam sind. Deutschland hat sich bisher also aktiv gegen den Rechtsanspruch auf Wohnen entschieden und stellt sich damit gegen das mitgesetzte Ziel der EU, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden.
5. Chance – Hamburgs Senat als gutes Vorbild
Hamburg kann und sollte hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Als Stadtstaat, verfügt Hamburg über die Möglichkeit, eine Bundesratsinitiative einzubringen und damit politische Impulse für eine menschenrechtskonforme Wohnungspolitik in Bundesregierung und Bundesrat zu setzen. Obdach- und Wohnungslose Menschen wären nicht mehr Bittsteller, sondern Inhaber von Rechtsansprüchen. Sie könnten sich ihr Recht auf eine Wohnung einklagen.
Sei mit uns solidarisch und stärke hiermit das Hamburger Mandat für eine Bundesratsinitiative und den Ausbau von Housing First in Hamburg!
Quellen:
Quellen:
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2024): Wohnungslosenbericht der Bundesregierung. Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Deutschland ratifiziert die Revidierte Europäische Sozialcharta.
- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (2025): Drucksache 23/1904. Bericht des Haushaltsausschusses.
- COE – Council of Europe (1996): Europäische Sozialcharta (revidiert)
- COE – Council of Europe (2022): Unterschriften und Ratifikationsstand des Vertrags 163
- COE – Council of Europe (2022): Vorbehalte und Erklärungen für Vertrag Nr.163 – Europäische Sozialcharta (revidiert) (SEV Nr. 163).
- DIMR - Deutsches Institut für Menschenrechte (2026): Europarat: Menschenrechtsabkommen. Umsetzung der Sozialcharta in Deutschland. Ratifikation und Berichtsverfahren.
- Deutscher Bundestag (2019): Recht auf Wohnen Ausgestaltung und Rechtswirkung in den Verfassungen der Bundesländer und der EU-Mitgliedsstaaten.
- Europäisches Parlament (2020): Aktuelles. EU soll Obdachlosigkeit bis 2030 beseitigen.
- Ratzka, Melanie; Kämper, Andreas (2018): Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen und wohnungsloser, öffentlich-rechtlich untergebrachter Haushalte 2018 in Hamburg.