500 Unterschriften erreicht
An: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kai Wegner, sehr geehrte Frau Bildungsenatorin Katharina Günther-Wünsch, sehr geehrte Mitglieder des Berliner Senats,
Kein Podium für die AfD an Berliner Schulen – Kinder schützen und stärken!
Anlässlich des Wahljahres in Berlin fordern wir den Berliner Senat dringend auf, alle Kinder der Stadt vor den verfassungsfeindlichen Positionen der AfD zu schützen und Vertreter*innen der AfD keinen Zugang zu Schulen zu gewähren.
Schüler*innen stehen unter besonderem Schutz des Landes Berlin. Schulen sind laut Schulgesetz verpflichtet, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden, Schüler*innen vor Diskriminierungen zu schützen und die seelische und körperliche Unversehrtheit von Schüler*innen zu gewährleisten. Diesen Schutz zu gewähren, ist die Aufgabe des Landes Berlin und aller Erwachsener, die in den Schulen vor Ort und in den Schulbehörden arbeiten.
Die AfD wurde auf Bundesebene vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft*. So sei das „in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung
auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“.
Der Auftrag von Schulen ist nach §1 Schulgesetz, Schüler*innen zu befähigen, „der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten.“
Schulen sind Orte der Gemeinschaft und der Vielfalt. Kinder und Jugendliche sollen frei von Angst, Abwertung und Diskriminierung lernen und aufwachsen können. Sie in demokratischer Teilhabe zu unterstützen und zu stärken, ist die Aufgabe von Schule. Dazu gehört, sie vor möglichen Angriffen auf ihre Würde und verfassungsfeindlichen Positionen zu schützen.
Schüler*innen stehen unter besonderem Schutz des Landes Berlin. Schulen sind laut Schulgesetz verpflichtet, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden, Schüler*innen vor Diskriminierungen zu schützen und die seelische und körperliche Unversehrtheit von Schüler*innen zu gewährleisten. Diesen Schutz zu gewähren, ist die Aufgabe des Landes Berlin und aller Erwachsener, die in den Schulen vor Ort und in den Schulbehörden arbeiten.
Die AfD wurde auf Bundesebene vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft*. So sei das „in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung
auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“.
Der Auftrag von Schulen ist nach §1 Schulgesetz, Schüler*innen zu befähigen, „der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten.“
Schulen sind Orte der Gemeinschaft und der Vielfalt. Kinder und Jugendliche sollen frei von Angst, Abwertung und Diskriminierung lernen und aufwachsen können. Sie in demokratischer Teilhabe zu unterstützen und zu stärken, ist die Aufgabe von Schule. Dazu gehört, sie vor möglichen Angriffen auf ihre Würde und verfassungsfeindlichen Positionen zu schützen.
Warum ist das wichtig?
Vertreter*innen einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung darf in Schulen kein Raum gegeben werden! Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Inhalten und dem Erstarken der AfD ist in Schulen notwendig und findet dort auch bereits statt. Kontroverse Inhalte können und sollen im Unterricht unter pädagogischer und fachdidaktischer Anleitung diskutiert werden. So kann nach § 67 Abs.3 Schulgesetz sichergestellt werden, dass „Auffassungen, die für den Unterrichtsgegenstand im Rahmen des Bildungsauftrags der Schule erheblich sind, zur Geltung kommen.“ Ein direktes Aufeinandertreffen mit AfD-Vertreter*innen ist dafür nicht erforderlich.
Auch von Schulleitungen und Lehrkräften darf eine Zusammenarbeit mit der AfD nicht verlangt werden. Die Pädagog*innen müssen sich nach § 33 Beamtenstatusgesetz „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen
und für deren Erhaltung eintreten.“
In der Abwägung der genannten Rechte der Schulgemeinschaft und dem aus dem Grundgesetz Art.21 abgeleiteten Recht der Parteien auf Chancengleichheit muss der Aufrechterhaltung des Schulfriedens Priorität eingeräumt werden. Durch die Präsenz von Vertreter*innen einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ kann von einer Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen werden. Schule kann kein friedlicher und geschützter Ort für alle Kinder sein, wenn erwachsene Politiker*innen einer Partei, die die Menschenwürde sowie Demokratie- und Rechtsstaatsprinzipien missachtet und aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, auf einem Podium sitzen.
Stärken Sie die Schulleitungen und Lehrkräfte des Landes Berlin, die den Bildungsauftrag umsetzen und sich tagtäglich für die Werte des Grundgesetzes einsetzen. Nehmen Sie die Bedenken aus der Eltern- und Schüler*innenschaft ernst. Machen Sie sich stark – für alle Kinder und Jugendlichen in
dieser Stadt!
Erstunterzeichnende Organisationen:
AWO Berlin
Berliner Bündnis für schulische Inklusion
Black Dads Germany
Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe
Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik Berlin
Deutsche Vereinigung für politische Bildung Berlin
Kinderschutzbund Berlin
Landeselternausschuss Berlin
Landesjugendring Berlin
Lautwerden für Bildung
Schule muss anders
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. GGG
Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V.
* Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat der Verfassungsschutz eine so genannte Stillhaltezusage gemacht. Diese Zusage bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat, sondern verschafft dem Gericht lediglich die Zeit für eine sachgemäße Prüfung. Am Verfahren nicht beteiligte Dritte sind an die Stillhaltezusage nicht gebunden.
Auch von Schulleitungen und Lehrkräften darf eine Zusammenarbeit mit der AfD nicht verlangt werden. Die Pädagog*innen müssen sich nach § 33 Beamtenstatusgesetz „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen
und für deren Erhaltung eintreten.“
In der Abwägung der genannten Rechte der Schulgemeinschaft und dem aus dem Grundgesetz Art.21 abgeleiteten Recht der Parteien auf Chancengleichheit muss der Aufrechterhaltung des Schulfriedens Priorität eingeräumt werden. Durch die Präsenz von Vertreter*innen einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ kann von einer Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen werden. Schule kann kein friedlicher und geschützter Ort für alle Kinder sein, wenn erwachsene Politiker*innen einer Partei, die die Menschenwürde sowie Demokratie- und Rechtsstaatsprinzipien missachtet und aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, auf einem Podium sitzen.
Stärken Sie die Schulleitungen und Lehrkräfte des Landes Berlin, die den Bildungsauftrag umsetzen und sich tagtäglich für die Werte des Grundgesetzes einsetzen. Nehmen Sie die Bedenken aus der Eltern- und Schüler*innenschaft ernst. Machen Sie sich stark – für alle Kinder und Jugendlichen in
dieser Stadt!
Erstunterzeichnende Organisationen:
AWO Berlin
Berliner Bündnis für schulische Inklusion
Black Dads Germany
Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe
Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik Berlin
Deutsche Vereinigung für politische Bildung Berlin
Kinderschutzbund Berlin
Landeselternausschuss Berlin
Landesjugendring Berlin
Lautwerden für Bildung
Schule muss anders
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. GGG
Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V.
* Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat der Verfassungsschutz eine so genannte Stillhaltezusage gemacht. Diese Zusage bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat, sondern verschafft dem Gericht lediglich die Zeit für eine sachgemäße Prüfung. Am Verfahren nicht beteiligte Dritte sind an die Stillhaltezusage nicht gebunden.