1. Sauberes Trinkwasser ist DIE Lebensgrundlage. Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen hat Vorrang vor allen anderen Nutzungen. Dieser Grundsatz hat Priorität – vor allen anderen Zielen menschlichen Wirtschaftens.
2. Auch wenn die Versorgungssicherheit derzeit auf andere Weise gewährleistet ist, muss das Wasserschutzgebiet mit dem Au-Brunnen für künftige Generationen und nicht nur als Notfallreserve
bereitgehalten werden. Auch im Notfall muss die Trinkwasserqualität gesichert sein.
3. Der Bodensee wird in seiner Eigenschaft als wichtigstes Trinkwasserreservoir bereits jetzt durch den Klimawandel beeinträchtigt. Das Risiko eines Ausfalls der Bodenseewasserversorgung (BWV), die einen Anteil von rund Dreiviertel des Tübinger Trinkwassers liefert, kann im Extremfall zu einer bedrohlichen Situation führen.
4. Wenn das Wasserschutzgebiet einmal aufgegeben ist, ist es unwiederbringlich verloren.
5. Durch eine industrielle Nutzung des Geländes ginge eine für Stadtklima, Luftreinhaltung und Erholung ökologisch wichtige Waldfläche, eine „Grüne Lunge“, ersatzlos verloren. Eine Bebauung führt außerdem zu unumkehrbarer Flächenversiegelung und ihren negativen Folgen.
6. Eine dezentrale Wasserversorgung erfüllt Prinzipien der Nachhaltigkeit mehr als eine zentrale Versorgung. Es geht uns hier um eine Abwägung von Werten. Technische Sachargumente sind in diesem Fall nachrangig. Deshalb ist es wichtig, dass das Thema von einer möglichst breiten Öffentlichkeit erörtert wird. Was ist wichtiger für unsere Zukunft: industrielles Wachstum auf Kosten unseres Lebensraumes oder nachhaltige Entwicklung und Erhaltung lebenswichtiger Ressourcen?
Auf diesen Websites gibt es weitere Informationen zum Thema:
https://www.bi-aubrunnen.de
https://www.facebook.com/biaubrunnen