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An: Boris Pistorius, Stefanie Hubig, Mitglieder des Deutschen Bundestages

Keine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte ab 3 Monaten!

Bild von Kevin Woblick auf Unsplash
Wir fordern die Abschaffung von § 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz. Die Regelung verpflichtet Betroffene ab dem vollendeten 17. Lebensjahr bis zum 45. Lebensjahr, für Auslandsaufenthalte ab drei Monaten die Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen. Dadurch wird die persönliche Freiheit erheblich eingeschränkt, insbesondere die freie Entscheidung über Aufenthaltsort und Lebensgestaltung. Ein solcher staatlicher Eingriff ist unverhältnismäßig und nicht zeitgemäß.

Warum ist das wichtig?

§ 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz greift erheblich in die persönliche Freiheit ein. Die Verpflichtung eine Genehmigung bei dem zuständigen Karrierecenter einzuholen, beschränkt die freie Lebensgestaltung massiv, insbesondere in Ausbildung, Beruf und persönlicher Entwicklung. Betroffene werden staatlichem Zwang unterworfen, ohne dass eine akute Notlage besteht. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung und individuelle Freiheit dar. Die Genehmigung von dem Karrierecenter der Bundeswehr einzuholen stellt zudem einen vermeidbaren, teuren und hürdenreichen bürokratischen Aufwand dar.

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Neuigkeiten

2026-04-05 17:50:24 +0200

10,000 Unterschriften erreicht

2026-04-05 09:28:31 +0200

5,000 Unterschriften erreicht

2026-04-04 21:26:37 +0200

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2026-04-04 16:40:08 +0200

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