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An: Alois Rainer (CSU), Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat; Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales; Bernd Rützel (SPD); Hermann Färber (CDU)

Keine Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter*innen!

Die Arbeitgeberverbände fordern die Einführung einer Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.
Das lehnen wir entschieden ab!
 
Die Bundesregierung muss sich klar positionieren: Es kann keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft geben.

Jedes Jahr arbeiten ungefähr 240.000 Saisonbeschäftigte auf deutschen Höfen. Das ist etwa ein Drittel aller Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Diese Menschen sind ein unverzichtbarer Teil der deutschen Landwirtschaft. Viele von ihnen kommen von Jahr zu Jahr nach Deutschland, um die Produktion von Obst und Gemüse zu ermöglichen– oft mit schwerwiegenden Folgen für die eigene Gesundheit und ihr Privatleben im Herkunftsland.

Doch statt ihnen Anerkennung für ihren unverzichtbaren Beitrag zur deutschen Lebensmittelversorgung zu zollen, wird ihnen mit einem Mindestlohn zweiter Klasse gedroht. Eine Mindestlohnausnahme wäre eine unmittelbare Diskriminierung dieser Gruppe von Beschäftigten, die bereits jetzt systematisch sozial und wirtschaftlich benachteiligt wird.

Nein zum Mindestlohn zweiter Klasse! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit für alle Beschäftigtengruppen.  

Auch systematische Probleme in der Saisonarbeit müssen enden: Schluss mit illegalen Lohnabzügen, extremen Arbeitszeiten und menschenunwürdigen Unterkünften zu Wuchermieten! 

Warum ist das wichtig?

Eine Ausnahme von Mindestlohn ist diskriminierend und schwächt allgemeine Arbeitsstandards. 

Ausländische Saisonbeschäftigte für die gleiche Arbeit weniger zu bezahlen als reguläre Beschäftigte in Deutschland verstößt gegen das Gleichbehandlungsprinzip und wäre europarechts- und verfassungswidrig. 

Saisonarbeiter*innen sind bereits jetzt vielen sozialen und wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Eine Mindestlohnausnahme wird das nur verschärfen.  

Aufgrund ihrer Beschäftigungsart in Deutschland, sind viele Saisonarbeiter*innen nicht sozialversichert. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber die Sozialabgaben sparen, während die Saisonbeschäftigten keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente erwerben und von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Diese sozialen Risiken verstärken sich im Alter. 

Eine Mindestlohnausnahme schafft einen Präzedenzfall, der alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland gefährdet.

Eine Mindestlohnausnahme für eine Gruppe von Beschäftigten schafft einen gefährlichen Präzedenzfall mit Konsequenzen für alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Dieser Fall könnte in Zukunft den Weg für weitere Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn in anderen Branchen ebnen und schwächt die Arbeitsstandards für alle.

Die Initiative Faire Landarbeit ist ein Bündnis gewerkschaftsnaher Beratungsstellen, der Gewerkschaft IG BAU, kirchlicher Beratungsstellen sowie Bildungsorganisationen. Unser Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Situation von Saisonbeschäftigten. 
Jedes Jahr veröffentlichen wir einen Bericht über die Arbeitsbedingungen in der Saisonarbeit. Die Berichte sind online zu finden unter: https://igbau.de/Initiative-Faire-Landarbeit.html

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2026-04-09 15:48:28 +0200

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