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An: An die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz

Keine Waffen für die AfD!

Einheitliche bundesweite Regelung – Waffenbesitz für AfD-Mitglieder entziehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Waffenbesitz ist in Deutschland kein Grundrecht, sondern eine Ausnahmegenehmigung, welche die Zuverlässigkeit der Person voraussetzt. Gemäß Waffengesetz gilt als nicht zuverlässig, wer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt. Ob jemand zuverlässig genug ist, um eine Waffe zu besitzen, überprüfen die rund 550 Waffenbehörden in ganz Deutschland. Seit der Verschärfung des Waffengesetzes im Februar 2020 können Waffenbehörden Waffenbesitzkarten verweigern oder entziehen, wenn die Person Mitglied einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist.

Am 2. Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Zwar ist diese Einstufung derzeit Gegenstand einer Anfechtung und mit einer sog. Stillhaltezusage belegt, was sie de facto zum Verdachtsfall macht  – doch bleibt es bei der Bewertung: Die vorhandenen Erkenntnisse rechtfertigen weiterhin Zweifel an der Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern im Sinne des Waffenrechts. Dennoch gibt es aktuell keine bundesweit einheitliche Vorgehensweise: Während einige Behörden bereits Waffenbesitzkarten von AfD-Mitgliedern einziehen, zögern andere, da es bislang an einer verbindlichen bundesweiten Regelung fehlt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am 30. April 2025, dass allein eine AfD-Mitgliedschaft nicht zwingend zur Entziehung der Waffenbesitzkarte führt – doch das beruhte auf der Situation vor dem Gutachten. Seit dem 2. Mai (und trotz der noch laufenden Stillhaltezusage) bestehen erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit zahlreicher Parteimitglieder. Fachjurist*innen bewerten AfD-Mitglieder inzwischen als waffenrechtlich unzuverlässig (1) (2). Da Waffenbesitz kein Grundrecht ist, sollten die Innenminister*innen hier klar und einheitlich Stellung beziehen und handeln. 


Unsere Forderungen:

  1. Bundeseinheitliches Verbot der Waffenausgabe für AfD-Mitglieder, gültig in allen Bundesländern. Für Ausnahmen muss ein enger Ermessensspielraum für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Personen gelten.

  2. Rücknahme bereits ausgegebener Waffenbesitzkarten, sobald eine Person AfD-Mitglied ist und keinerlei Einzelfallprüfung unabhängig von Mitgliedsstatus besteht.

  3. Klar definierte rechtliche Grundlagen gemäß § 5 WaffG, ergänzt durch einen bundesseitigen Verteiler zur kontinuierlichen Überprüfung von AfD-Mitgliedschaften beim BfV.

  4. Vorfahrt bei Schulungen und Verwaltungsakten – Dieses Anliegen muss höchste nationale Priorität in der Umsetzung genießen, um Verfahrensverzögerungen wie bisher zu vermeiden.

Warum jetzt handeln?

  • Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ist nicht lediglich symbolisch – sie ist ein klares Warnzeichen für Missbrauchspotenzial. Trotz laufender rechtlicher Anfechtung kommt es jetzt vor allem auf ein klares politisches Signal an.

  • Einheitliches Vorgehen verhindert regionale Rechtsungleichheit: derzeit entscheidet Glück, ob extremistischen Personen die Waffen entzogen bzw. nicht gewährt werden – Waffengesetze dürften in einer Demokratie nicht dem Zufall überlassen werden.

  • Abschreckungspotenzial und Klarheit: Eine durchgreifende nationale Regel würde Risiken minimieren und Vertrauen in die Gewaltenteilung stärken.

Forderung an die Innenministerkonferenz:

  • Wir fordern eine bundesweite Richtlinie für Waffenbehörden, die sofort umsetzbar ist und die Bundesländer laut § 1, § 5 und § 45 WaffG zügig und einheitlich aktiviert.
  • Beschließen Sie in der nächsten Innenministerkonferenz einen konsequenten Plan zum Waffenentzug für AfD-Mitglieder – inklusive klarer Fristen zur Umsetzung bis spätestens innerhalb der nächsten drei Monate

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihren entschlossenen Einsatz für unsere innere Sicherheit und das klare Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Günther



(1) https://rsw.beck.de/aktuell 20.05.25;Trotz gesichert rechtsextremistischer Bestrebung: Dürfen AfD-Mitglieder Waffen tragen?; Prof Dr. Andreas Nitschke, 20. Mai 2025: Das OVG Müns­ter hat zur Frage der waf­fen­recht­li­chen Ein­ord­nung von AfD-Par­tei­mit­glie­dern drei wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen ge­trof­fen. Nach der Neu­ein­stu­fung der AfD er­schei­nen sie je­doch in einem an­de­ren Licht. 

(2) https://rsw.beck.de/aktuell 31.03.25; Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt waffenrechtlich unzuverlässig - zumindest in der Regel; VG Magdeburg (Urteile vom 25.03.2025 – 1 A 149/23 MD, 1 A 191/23 MD und 1 A 201/23 MD, nicht rechtskräftig): Wer Mit­glied der AfD Sach­sen-An­halt ist oder diese un­ter­stützt, ist in der Regel waf­fen­recht­lich un­zu­ver­läs­sig. Das gilt auch für sol­che Per­so­nen, die be­reits seit Jah­ren über waf­fen­recht­li­che Er­laub­nis­se ver­fü­gen, ohne waf­fen­recht­lich auf­fäl­lig ge­wor­den zu sein. 

Petitionstext mit Änderungen vom 09.09.2025 aufgrund rechtlicher Einwände von Betroffenen. Änderungen sind hier nachvollziehbar:
Google Docs - Änderungsdokument

Warum ist das wichtig?

Hauptpunkte der Petition:
  • Faktenlage: Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD am 2. Mai 2025 als gesichert rechtsextrem eingestuft; aufgrund eines Antrags der AfD wird diese Einstufung derzeit überprüft und die AfD derzeit weiterhin als “Verdachtsfall” behandelt. 
  • Gerichtlicher Status: AfD-Mitgliedschaft allein reicht nicht für Waffenentzug (OVG Münster 30.04.25). Das Urteil spiegelt die veraltete Situation vor dem 2.5.2025 wider!
  • Praktische Probleme: Uneinheitliche Umsetzung auf Länderebene 
  • Politische Signalwirkung: Demokratie agiert bisher unentschlossen gegen erklärte innere Gegner*innen. Hier ist die rechtliche Lage noch etwas von der politischen zu unterscheiden. Die Petition zielt in erster Linie auf die politische Willensbildung und das Handeln der Innenminister*innen. Dies wäre auch schon möglich,  obwohl das Gutachten des VS noch angefochten wird. Die Innenminister haben den Begriff der "zuverlässigen Person" auszulegen, wenn sie Waffenbesitzkarten ausstellen. Ähnliches gilt auch für Staatsbedienstete. Für die Auslegung wäre aus politischen Gründen, wie dargelegt, eine einheitliche und strenge Richtlinie wünschenswert, die AfD-Mitglieder als potentiell unzuverlässig einstuft. Es ist leicht, dafür eine ausgewogene aber klare Formulierung zu finden. Die Erteilung oder Beibehaltung von Waffenbesitzrecht für AfD-Mitglieder sollte nur nach strenger Einzelfallprüfung erfolgen. Es ist sicher ratsam, den Behörden einen Ermessenspielraum zu geben. Es ist noch wichtiger, als Rechtsstaat jetzt klare Signale und klare Linien zu setzen. In manchen Regionen beginnen die gut organisierten Rechtsextremen schon über die Demokratie. zu lachen.
  • Lösungsvorschlag: Einheitliches bundesweites Waffenverbot für AfD-Mitglieder, inkl. Rücknahme bereits erteilter Scheine

Warum solltest du diese Petition unterzeichnen?

  • Schutz der Demokratie: Seit Mai 2025 gelten AfD-Mitglieder nach der Einstufung des Verfassungsschutzes als Teil einer “gesichert rechtsextremistischen” Partei – auch wenn diese Bewertung derzeit unter einer gerichtlichen Stillhaltezusage steht. Die juristische Prüfung durch das Verwaltungsgericht ändert nichts an der Tatsache, dass der Verfassungsschutz vorliegende Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD vorgetragen hat. Bis zur endgültigen Klärung rechtfertigen diese tatsächlichen Erkenntnisse weiterhin Vorsichtsmaßnahmen im Waffenrecht. Waffen gehören nicht in die Hände von Personen mit extremistischen Überzeugungen.

  • Einheitliches Recht: Bisher entscheidet der Wohnort, ob AfD-Mitglieder Waffen besitzen dürfen. Eine bundeseinheitliche Regelung beendet diese Rechtsunsicherheit.

  • Sicherheit für alle: Indem wir Waffenbesitz für AfD-Mitglieder verbieten und bestehende Waffenscheine einziehen, reduzieren wir das Risiko extremistischer Gewalt deutlich (1281 rechtsextreme Gewalttaten bundesweit 2024 - statista).

Jetzt unterschreiben – für Demokratie und Sicherheit!

Wie die Unterschriften übergeben werden

📅 Nächste Termine:

03.–05.12.2025: Innenministerkonferenz in Bremen

Orga-Treffen online 9.12.

Kategorie

Neuigkeiten

2025-12-05 11:35:07 +0100

Die erste Pressemitteilung unserer Petition ist raus:
https://afd-entwaffnen.de/presse

„Die Waffenbehörden sind schon heute verpflichtet zu handeln. Das Gesetz schließt Verfassungsfeinde eindeutig vom Waffenbesitz aus. Was fehlt, ist der politische Wille zu einer bundesweit einheitlichen Praxis.“

2025-12-05 11:32:43 +0100

Thüringens Innenminister und Bundestagsabgeordneter Marcel Emmerich fordern eine effizientere Entwaffnung von Verfassungsfeinden:
T-Online:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101028048/umgang-mit-der-afd-gruener-will-waffenverbot-fuer-verfassungsfeinde-.html
Süddeutsche Zeitung:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bund-laender-konferenz-thueringens-innenminister-kritisiert-arbeitsgruppe-zu-afd-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-251203-930-372604

2025-11-29 22:03:22 +0100

https://afd-entwaffnen.de ist online
Die neue Internetseite ist ab 29.11.25 im neuen Design online und jetzt auch als Flyer und Sticker verfügbar!
Über 4000 neu Unterzeichnende für die Petition heute - Danke für alle Menschen, die sich für Sicherheit und Ordnung und gegen die rechtsextreme Bedrohung unserer Demokratie engagieren!

2025-11-24 16:44:18 +0100

Die Organisation der IMK hat die Übergabe für den 3.-5. Dezember zur Innenminister*innen-Konferenz in Bremen abgesagt. Wir streben eine Übergabe 2026 an.

2025-10-30 07:56:47 +0100

150,000 Unterschriften erreicht

2025-10-16 08:06:27 +0200

15.10.2025 Tagesspiegel: „Der Schulleiter gehört ausgelöscht“
AfD-Anhänger schreiben zuhauf Morddrohungen an Teltower Schulleiter, weil dieser ein Praktikum bei der AfD-Landtagsfraktion untersagte.

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/teltower-schulleiter-morddrohungen-wegen-praktikumsverbot-bei-der-afd-14567582.html

2025-10-13 23:09:03 +0200

Auch Bundestagsabgeordnete wie Helge Limburg (Grüne) fordern aktuell eine konsequente Umsetzung der Entwaffnung von Extremisten der AfD. Limburg stellte zusätzlich eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung des § 5 WaffG bei AfD-Mitgliedern.

12.10.2025 taz: Entwaffnung der AfD zieht sich
https://taz.de/Entwaffnung-der-AfD-zieht-sich/!6116396/

2025-10-10 09:08:37 +0200

26. September 2025 WeAct stellt einen Blogartikel zur Petition auf die Startseite:
https://blog.campact.de/2025/09/afd-waffen-besitzen-deutschland-afd/

07. Oktober 2025 - WeAct veröffentlicht ein Video zur Petition:
Instagram: https://www.instagram.com/p/DPa8Xy4jAzx/
Facebook: https://www.facebook.com/reel/807757498460319

2025-08-16 12:05:54 +0200

100,000 Unterschriften erreicht

2025-08-15 15:32:35 +0200

50,000 Unterschriften erreicht

2025-08-15 13:56:14 +0200

20,000 Unterschriften erreicht

2025-08-15 13:29:50 +0200

10,000 Unterschriften erreicht

2025-08-15 12:22:21 +0200

5,000 Unterschriften erreicht

2025-06-29 13:56:40 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2025-06-29 12:32:09 +0200

500 Unterschriften erreicht