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An: Bundestag , Bundesrat, Berliner Senat

Kinder Verfolgter Eltern der DDR Zugang im Zweit & Dritt Antrag gewären.

Sehr geehrte Damen und Herren, des Bundesrates , Bundestages & des Berliner Senats .

Das SED Unrechtsbereinigungsgesetz, vom 19.11.2020 wurde gesetzlich geändert, um Kinder von Politisch Inhaftierten Eltern oder ElternTeile strafrechtlich zu rehabilitieren, bzw. einen Zugang zu ermöglichen.

Trotz vorangengener Antragstellung, bzw. Sogar Zeitnaher erneuter Antragstellung , ist der Zugang für die Betroffenen Kinder von ehemaligen Politisch Inhaftierten Eltern, oder Elternteile die nachweislich belegbar inhaftiert waren & in einer Staatlichen Unterbringung in Normal -& Sonder- Heimen , Säuglingsheimen, Vorschulheimen, Kreiskinderheimen innerhalb der DDR wurden, oft entgegen den Willen der Eltern oder Elternteile bzw. Familienmitgliedern . Nach einer vorherrigen Ablehnung des Antrages wird bisher kein Zugang gewärt , indem z.b. zweit oder dritt Anträge , in voller Belegung der gegebenen Voraussetzungen , nach dem SED Unrechtsbereinigungsgesetz mittels Unterlagen der Rf JugendendHilfe Abteilung Volksbildung , sowie der Bstu, der Bundes- Landes- Kreis- Archive , gewährt worden. Sprich nochmals eine Ablehnung erteilt worden. Hier wird Rechtlich ein Zugang zum SED Unrechtsbereinigungsgesetz geschaffen, der jedoch für Antragsteller -inen , mit einer Ablehnung nach dem vorher Gültigen SED Unrechtsbereinigungsgesetz via Landgerichten & Oberlandesgerichten verwehrt, indem es aktuell keine Entscheidungsebene der Gerichtsbarkeit zum Handeln vorliegt. Daher möchten wir Kinder ehemaliger Politisch Inhaftierter Eltern oder Elternteile, eine Senats- Bundestags
& Bundesrats -Entscheidung einfordern, um einen uns rechtlich eingeräumten Zugang zum SED Unrechtsbereinigungsgesetz, ohne Hürden zu gewären.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen im Namen aller Betroffenen, Susanne Knabe

Warum ist das wichtig?

Die Gesetzeslage sieht vor , das Kinder von Politisch Inhaftierten Eltern in der DDR ein Zugang zum SED Unrechtsbereinigungsgesetz gewährt wird , so das sie Strafrechtlich Rehabilitation erhalten können & somit auch wie ihre Eltern , gleichgestellt werden, da sie ohne die Handlungen Ihrer Eltern §213 Republicksflucht zu begehen, mit in Sippenhaft genommen worden & in den Heimen oftmals Traumatische Erlebnisse hatten . Diese waren jeh nach alter des Kindes bzw. der Kinder & den darauf folgenden oft Jahre in den Heimen, oft Ursache für Posttraumatische Belastungs- Störungen , Frühkindliche Entwicklungsstörungen , Pysische & Psychiche enorme Belastungen ausgesetzt, ohne das Sie selbst für das Handeln ihrer Eltern , was dafür konnten. Die Betroffenen Eltern oder Elternteile können seit jeh her Strafrechtliche Rehabilitation nach dem SED Unrechtsbereinigungsgesetz erhalten, ihre Kinder die meist mehrere Jahre in DDR Heimen verbrachten , hingegen wurde mit Inkrafttreten des neuen SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 19.11.2000 der Zugang endlich gewährt, allerdings sprechen die Landssgerichte oder Oberlandesgericht oft keine Strafrechtliche Rehabilitation aus, wenn vorher ein Antrag danach gestellt wurde & diese vor dem 19.11.2000 abgelehnt wurde. Hier sollte der Gesetzliche zustehende Zugang , nun allen Betroffenen gewährt werden.

Neuigkeiten

2022-02-05 23:29:02 +0100

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2021-08-21 13:09:38 +0200

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2021-08-16 20:45:03 +0200

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