10 Unterschriften erreicht
An: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
Kinder von Regenbogenfamilien gleichstellen!
In Deutschland haben noch immer nicht alle Kinder die gleichen Rechte: Wird ein Kind in die Ehe oder Partnerschaft von einer Frau und einem Mann hineingeboren, hat es von Geburt an zwei rechtliche Elternteile.
Wird ein Kind hingegen in die Ehe oder Partnerschaft von zwei Frauen oder nicht-binären Personen hineingeboren, hat es rechtlich gesehen nur einen Elternteil. Die nicht gebärende Person muss einen langwierigen, stigmatisierenden und unnötigen Stiefkindadoptionsprozess durchlaufen.[1]
Daran hängen sämtliche Rechte und Pflichten: Wer kann Entscheidungen für das Kind treffen, z.B. über medizinische Fragen oder die Kita-Anmeldung? Wer ist unterhaltspflichtig? Mit wem ist das Kind verwandt? Stirbt der gebärende Elternteil, hat das Kind gar keine rechtlichen Eltern.
Ein Kind darf nicht wegen des Geschlechts seiner Eltern diskriminiert werden! Wir fordern die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf, endlich zu handeln! Das Abstammungsrecht muss so reformiert werden, dass jedes Kind ab Geburt zwei rechtliche Eltern haben kann.
Es kann so einfach sein: Elternteil eines Kindes ist die Person, die mit der gebärenden Person verheiratet ist oder die Elternschaft anerkannt hat.
Warum ist das wichtig?
Familie ist da, wo Kinder sind. Dass Kinder wegen des Geschlechts ihrer Eltern schlechter rechtlich abgesichert sind, verletzt ihre Grundrechte.
Männer werden rechtlich automatisch als Vater anerkannt, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet sind. Dabei ist egal, ob der Vater auch der Erzeuger ist. Für queere Paare gilt dieser Mechanismus nicht. Fast 10 Jahre nach der Öffnung der Ehe werden sie hier immer noch diskriminiert.
Seit Jahren wird eine Reform des Abstammungsrechts, die die Zuordnung eines zweiten Elternteils unabhängig vom Geschlecht der Eltern ermöglicht, diskutiert. Auch die Justizministerin hat sich bereits für eine Reform ausgesprochen – verschleppt aber die Umsetzung. [2,3]
Mittlerweile haben ganze sieben verschiedene Gerichte das geltende Abstammungsrecht als verfassungswidrig bewertet und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Doch das höchste deutsche Gericht entscheidet nicht über die Verfahren – seit mehr als fünf Jahren! [4]
Wir fordern Justizministerin Hubig auf, endlich ihrer demokratischen Verantwortung gerecht zu werden und alle Kinder gleich abzusichern.
[1] https://www.lsvd.de/de/ct/15363-Erfahrungen-von-Regenbogenfamilien-mit-der-Stiefkindadoption
[1] https://www.lsvd.de/de/ct/15363-Erfahrungen-von-Regenbogenfamilien-mit-der-Stiefkindadoption