Gericht stoppt Weimer — neue Widersprüche werfen Fragen auf
Das Verwaltungsgericht Berlin hat Kulturstaatsminister Weimer untersagt, die „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel" als „politische Extremisten" zu bezeichnen. Es fehle an einem Tatsachenkern. Auch die pauschale Mitteilung des Verfassungsschutzes trage diese Bezeichnung nicht. Damit ist gerichtlich bestätigt: Die Grundlage für den Ausschluss vom Buchhandlungspreis ist nicht tragfähig.
Zugleich gerät Weimer wegen einer Kleinen Anfrage der Grünen unter Druck: Dem Parlament sagt er, beim Verfassungsschutz nachgefragt zu haben, was den Buchhandlungen vorgeworfen wird. In der Gerichtsakte fehlt davon jede Spur. Entweder ist die Akte unvollständig — oder die Antwort an die Grünen ist falsch.
Schaffen wir die 150.000? Der Druck wirkt, aber Weimer ist noch im Amt, die Buchhandlungen sind nicht rehabilitiert. Es ist noch nicht vorbei. Teilt die Petition weiter!