100 Unterschriften erreicht
An: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Hessischer Landtag.
Kulturelle Bildung retten – Für eine Hessische Musikschulverordnung
Die Forderung
Wir fordern die Hessische Landesregierung auf, umgehend eine Hessische Sing- und Musikschulverordnung zu erlassen, die sich am erfolgreichen Vorbild der bayerischen Regelung (SiMuV) orientiert. Ziel ist es, Musikschulen als Bildungseinrichtungen rechtlich abzusichern, ihre Finanzierung durch das Land und die Kommunen zu verstetigen und faire, tarifgebundene und sozial abgesicherte Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte zu garantieren.
Begründung
1. Die Krise nach dem Herrenberg-Urteil: System am Limit
Das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts („Herrenberg-Urteil“) sollte die prekäre Scheinselbstständigkeit beenden. In Hessen führt es jedoch zu einer paradoxen Verschlechterung: Da Musikschulen rechtlich nur eine „freiwillige Leistung“ der Kommunen sind, fehlt die strukturelle Finanzierung für notwendige Festanstellungen. Der bestehende „Pakt für Musikschulen“ (bis 2031) ist angesichts massiver Kostensteigerungen leider nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Er bietet keine nachhaltige Lösung, sondern fungiert als politisches Alibi, das die strukturelle Unterfinanzierung und die Überforderung der Kommunen lediglich kaschiert, statt sie zu beheben.
Das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts („Herrenberg-Urteil“) sollte die prekäre Scheinselbstständigkeit beenden. In Hessen führt es jedoch zu einer paradoxen Verschlechterung: Da Musikschulen rechtlich nur eine „freiwillige Leistung“ der Kommunen sind, fehlt die strukturelle Finanzierung für notwendige Festanstellungen. Der bestehende „Pakt für Musikschulen“ (bis 2031) ist angesichts massiver Kostensteigerungen leider nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Er bietet keine nachhaltige Lösung, sondern fungiert als politisches Alibi, das die strukturelle Unterfinanzierung und die Überforderung der Kommunen lediglich kaschiert, statt sie zu beheben.
2. Tarifflucht und Prekarisierung statt Wertschätzung
Anstatt Verantwortung für hochqualifizierte Fachkräfte zu übernehmen, beobachten wir eine besorgniserregende Flucht aus der sozialen Verantwortung:
Anstatt Verantwortung für hochqualifizierte Fachkräfte zu übernehmen, beobachten wir eine besorgniserregende Flucht aus der sozialen Verantwortung:
- Ausgliederung in GmbHs: Um den TVöD zu umgehen, werden Schulen privatisiert.
- Unwürdige Haustarife: Lehrkräfte mit mehreren Studienabschlüssen werden mit Gehältern abgespeist, die weit unter dem Niveau qualifizierter Pädagogen liegen.
- Standortschließungen: Wo Kommunen finanziell überfordert sind, droht das ersatzlose Aus für kulturelle Bildung. Dies führt zu einer massiven Entwertung eines akademischen Berufsstandes und gefährdet die Existenzgrundlage erfahrener Lehrkräfte.
3. Musikschulen als Rückgrat der Bildungskette Musikschulen sind keine reinen Freizeiteinrichtungen, sondern ein unverzichtbarer Teil des öffentlichen Bildungsauftrags. Sie leisten Basisarbeit in der Nachwuchsförderung, Inklusion und Integration. Dass diese Arbeit für die Kommunen als „freiwillig“ gilt, macht sie in Haushaltsdebatten zum ersten Streichkandidaten. Das ist bildungspolitisch kurzsichtig: Wer heute an der Basis spart, zerstört morgen die kulturelle Identität und die wirtschaftliche Kraft der hessischen Kulturlandschaft.
4. Das Vorbild Bayern: Struktur durch die SiMuV
Bayern beweist seit 1984, dass gesetzliche Standards funktionieren. Die bayerische Musikschulverordnung (SiMuV) knüpft staatliche Förderungen an klare Qualitätskriterien (Personalqualifikation, Struktur). Dies schafft:
Bayern beweist seit 1984, dass gesetzliche Standards funktionieren. Die bayerische Musikschulverordnung (SiMuV) knüpft staatliche Förderungen an klare Qualitätskriterien (Personalqualifikation, Struktur). Dies schafft:
- Planungssicherheit für Kommunen durch eine verlässliche Mitfinanzierung des Landes.
- Qualitätssicherung und Bildungsgerechtigkeit für Familien in Stadt und Land.
- Fachkräftesicherung durch faire, an Förderrichtlinien gebundene Arbeitsbedingungen.
Fazit
Hessen darf den Anschluss an eine moderne Kultur- und Bildungspolitik nicht verlieren. Starke kommunale Musikschulen sind zudem unersetzbare Kooperationspartner für allgemeinbildende Schulen. Sie garantieren die Qualität von Ganztagsangeboten, Bläserklassen und Musik-Projekten. Ohne die Expertise der Musikschullehrkräfte bricht dieses System zusammen.
Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, die den Wert der musikalischen Ausbildung anerkennt und die Lehrkräfte nicht länger im Regen stehen lässt.
Investieren Sie in die Zukunft unserer Kinder und den Erhalt unserer Kultur – für eine Hessische Musikschulverordnung!
Warum ist das wichtig?
Musikschulen sind das Herz unserer Kulturlandschaft – doch in Hessen blutet dieses Herz gerade aus. 📉
Obwohl das „Herrenberg-Urteil“ für faire Festanstellungen sorgen sollte, erleben wir aktuell:
❌ Tarifflucht: Kommunale Musikschulen werden in Billig-GmbHs ausgegliedert.
❌ Prekarisierung: Hochqualifizierte Lehrkräfte arbeiten trotz Festanstellung oft zu Dumping-Preisen.
❌ Streichlisten: Da Musikschulen nur eine „freiwillige Leistung“ sind, stehen sie bei Sparmaßnahmen ganz oben.
❌ Tarifflucht: Kommunale Musikschulen werden in Billig-GmbHs ausgegliedert.
❌ Prekarisierung: Hochqualifizierte Lehrkräfte arbeiten trotz Festanstellung oft zu Dumping-Preisen.
❌ Streichlisten: Da Musikschulen nur eine „freiwillige Leistung“ sind, stehen sie bei Sparmaßnahmen ganz oben.
Wir fordern die Hessische Musikschulverordnung! 📜
Bayern macht es seit Jahrzehnten vor: Klare Qualitätsstandards und verlässliche Finanzierung sichern Bildung und faire Arbeit. Hessen darf hier nicht länger Schlusslicht sein!
Musikschulen sind keine Hobby-Clubs, sondern prägen die Kultur des Landes nachhaltig und sind zudem unersetzbare Partner für unsere Schulen und die Zukunft unserer Kinder. 🧒