An: An alle Bundestagsabgeordnete; Den Bundespräsidenten

Mehr Macht dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen

Gerade mit der Verabschiedung des 500 Milliarden teuren Sondervermögens ist es – und wird es besonders wichtig werden, dass das Geld zielgerichtet und effektiv ausgegeben wird. Eine wichtige Rolle dies zu kontrollieren kommt dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen zu. Leider haben sowohl der Bundesrechnungshof als auch die einzelnen Landesrechnungshöfe nur beratende Funktion. Weder die Bundesregierung noch die Landesregierungen müssen sich an die Vorschläge und Hinweise der Rechnungshöfe halten. Welche teils irrwitzige Ausgaben da manchmal getätigt werden, lässt sich regelmäßig in den verschiedenen Presseorganen nachlesen.
Dieser Zustand muss schleunigst verbessert werden.
Stärkung der Stellung des Bundesrechnungshofes im Grundgesetz: eine Erweiterung des Artikels 114 GG könnte dem Bundesrechnungshof explizit mehr Kompetenzen zuweisen. (Allerdings ist dazu eine Zweidrittelmehrheit erforderlich)
Weisungsbefugnis: dem Bundesrechnungshof sollte eine begrenzte Weisungsbefugnis gegenüber geprüften Stellen eingeräumt werden, um die Umsetzung seiner Empfehlungen durchzusetzen.
Sanktionsmöglichkeiten: die Einführung von Sanktionsmechanismen bei Nichtbeachtung der Prüfungsergebnisse wird den Einfluss verstärken.
Verpflichtende Umsetzung: eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung der Empfehlung des Bundesrechnungshofes, sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen, könnte eingeführt werden.
Nach Verfolgungsmechanismus: ein formalisierter Prozess zur Nachverfolgung der Umsetzung von Empfehlungen sollte etabliert werden.
Ausweitung der Prüfungsbefugnisse: eine Erweiterung der Prüfungsrecht auf weitere Bereiche der öffentlichen Verwaltung und staatlichen Aktivitäten wird den Einflussbereich vergrößern.
Proaktives Prüfungsrecht: die Möglichkeit auch ohne konkreten Anlass Prüfungen durchzuführen, sollte gesetzlich verankert werden.
Erweitertes Veröffentlichungsrecht: dem Bundesrechnungshof sollte das Recht eingeräumt werden, alle seine Berichte unmittelbar zu veröffentlichen.
Verpflichtende öffentliche Anhörungen: eine regelmäßige öffentliche Anhörung im Bundestag zu den Berichten des Bundesrechnungshof sollte vorgeschrieben werden.

Warum ist das wichtig?

Dass die Bundesregierung oder die Landesregierungen den Rechnungshöfen mehr Macht geben, ist nach gesundem Menschenverstand eher unwahrscheinlich. Wer will schon gerne stärker kontrolliert werden. Aber es geht um unsere Steuergelder. Jeder einzelne von uns zahlt den Staatshaushalt inklusive den 29 Sondervermögen. Wir müssen sicherstellen, dass die Gelder zielgerichteter und effizienter ausgegeben werden.