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An: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden

Naherholungsgebiet wird Naturschutzgebiet, Menschen unerwünscht

Lückebachaue, ein Gebiet zwischen Pohlheim Watzenborn Steinberg und Linden Leihgestern.
Dies grenzt an ein Wohn-und Gewerbegebiet.
Das Naherholungsgebiet für Anwohner und Besucher wurde im Juni 2017 von der oberen Naturschutzbehörde als Naturschutzgebiet sichergestellt mit sofortigem absolutem Betretungsverbot. Fortan kontrollierten Jagdpächter die Einhaltung dieses Verbotes, gingen Spaziergänger aggressiv und bedrohlich an und vertrieben auch spielende Kinder.
Ein Beispiel hierfür konnte man letzten Winter während des Lockdowns beobachten, als Kinder in besagtem Gebiet auf einer großen Eisfläche spielten und Schlittschuhe liefen, bis sie von dem Schutzbeauftragten der Naturschutzbehörde vertrieben wurden.
Ab Herbst 2017 fanden in dem Gebiet vermehrt Jagden statt, es wurden mehr Hochsitze unerlaubterweise gebaut ( mittlerweile sind es 10 Stück) und die Jagdpächter befahren bis heute das Naturschutzgebiet mit ihren Geländewagen mit Erlaubnis der Behörde.
Aber die Normalbürger dürfen nicht einen Fuß hineinsetzen.
Im Oktober 2017 wurde im Staatsanzeiger veröffentlicht, dass das Naturschutzgebiet verkleinert wurde. Grund hierfür war offensichtlich, dass ein Gewerbetreibender sein zuvor sichergestelltes Land zurückerhielt um dort kurz darauf eine Halle bauen zu können. Seit dieser Zeit ist die Lichtverschmutzung drastisch gestiegen, weil die ganze Nacht grelle Scheinwerfer das Gebiet beleuchten.
Ende 2017 gründete sich eine Bürgerinitiative um die Naturschutzbehörde in zahlreichen E-mails und Telefonaten über diese und viele andere Missstände aufmerksam zu machen und einen Kompromiss für die Anwohner und Besucher zu akzeptieren.
Seit Jahrzehnten wurde ein etwa 200 Meter kurzer Wiesenweg als Zugang zum Wald sehr gerne genutzt. Früher amtierende Bürgermeister von Linden und Pohlheim ersetzten sogar eine baufällig gewordene kleine Brücke, damit die Menschen diesen Weg ungehindert nutzen konnten. Er ist als Weg im Katasteramt eingetragen und wird auch landwirtschaftlich genutzt. Diesen Weg wollte die Bürgerinitiative für die Menschen erhalten. Aber die Naturschutzbehörde behauptet, dass die Spaziergänger, auch unter Einhaltung der Regeln in einem Naturschutzgebiet, die brütenden Vögel stören, aber die landwirtschaftlichen Maschinen, die mitten in der Brut-und Setzzeit das erste mal mähen und danach Gülle auf die Wiesen aufbringen tun dies nicht.
Im Jahr 2018 wurde ein Gutachten über das Naturschutzgebiet erstellt, das die Bürgerinitiative erst vor wenigen Monaten einsehen konnte, aber die Vogelarten die in der entstandenen Artenkarte aufgelistet sind, gelten allesamt als nicht gefährdet.
Die Behörde gingt vor ein paar Wochen jetzt dazu über immer wieder neue Vogelarten zu benennen, die in dem Gebiet angeblich neu gesichtet werden. Leider scheint sich die Naturschutzbehörde nicht wirklich auszukennen. Die Bürgerinitiative muss dann darauf hinweisen, dass es diese Vögel in unserer Region nicht geben kann, zum Beispiel Moor-und Wattvögel. Aber jegliche Argumentation unsererseits wird weiterhin ignoriert oder abgelehnt.
Außerdem wurde im Oktober dieses Jahres die kleine Brücke auf dem Wiesenweg abgerissen und entfernt, um dem Durchgangsverbot Nachdruck zu verleihen.
Die Behörde bietet als einzige Alternative zum Wald zu gelangen, einen etwa einen Kilometer langen betonierten Wirtschaftsweg an, den sie nach eigener Aussage mit ein paar Bäumen und einer Aussichtsplattform attraktiver gestalten will. Dieser Weg ist schon sehr stark frequentiert durch Traktoren, Jagdpächtern mit ihren Autos, Radfahrern und einiges mehr. Außerdem ist der harte Untergrund, eisiger Wind im Winter oder knallige Sonne im Sommer gerade für kranke, alte und gehbehinderte Menschen die einen Waldspaziergang machen möchten, keine geeignete Alternative. Es bleibt ihnen nur, sich in ihr Auto zu setzten und zum Wald zu fahren.
Die Bürgerinitiative fordert seit nunmehr 4 Jahre eine Anhörung und Mitspracherecht der Bürger um eine Naherholung und die Erlebbarkeit der Natur für unsere Kinder und Enkel zu erhalten. Da auch Gespräche mit den Bürgermeistern der Gemeinden Pohlheim und Linden und sogar mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier bisher keinen Erfolg brachten, brauchen wir eure Unterstützung. Mit einer möglichst langen Unterschriftenliste wollen wir mehr Druck auf die Behörden ausüben können um wenigstens einen Durchgangsweg zu ermöglichen.
Bitte setzt ein Zeichen für Demokratie und gegen Behördenwillkür und gebt uns eure Unterschrift zum Weiterkämpfen.

Vielen Dank

Warum ist das wichtig?

Es ist uns wichtig, dass Menschen (vor allem Kinder) unsere Natur erleben dürfen und zu schützen lernen.
Dies funktioniert nicht von der Ferne oder einer Aussichtsplattform.
Natur wird nur dann geschätzt und auch geschützt, wenn man diese hautnah und direkt erleben darf.
Ein komplettes Betretungsverbot ist nicht verhältnismäßig.

Bundesnaturschutzgesetz:
Erholung in Natur und Landschaft §59
Bereitstellen von Grundstücken §62

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2021-11-16 21:06:41 +0100

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2021-11-15 18:34:49 +0100

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2021-11-14 19:45:22 +0100

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