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An: Marco Buschmann, Bundesjustizminiseterium

Online-Kirchenaustritt - ein moderner Weg aus der Kirche!

Laut Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen Bund, Länder und Kommunen Verwaltungsakte auf digitalem Weg anbieten, darunter kann auch der Kirchenaustritt fallen. Dies ist jedoch in keinem Bundesland der Fall. Der Kirchenaustritt ist nur in Person beim Standesamt oder einem Notariat möglich. Alle Termine sind für Monate ausgebucht.

Beispielsweise Baden-Württemberg beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008. Dieses stellt fest, dass ein vereinfachter bzw. formloser Austritt weniger Klarheit "über die Authentizität, die Ernsthaftigkeit und auch den genauen Zeitpunkt der Austrittserklärung" biete.

In Zeiten eines digitalen Personalausweises ist diese Argumentation jedoch technisch überholt. Daher fordern wir mit dieser Petition die Landesjustizminister:innen und den Bundesfinanzminister Marco Buschmann dazu auf eine angemessene digitale Möglichkeit des Kirchenaustritts zu schaffen und die Kommunen anzuweisen den Online-Kirchenaustritt umzusetzen.

Warum ist das wichtig?

Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Dies beinhaltet auch, auf Wunsch, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten. Die angestiegene Anzahl der Kirchenaustritte und die monatelang ausgebuchten Termine bei den Standesämtern zeigen eine erhebliche gesellschaftliche Ablehnung einer Institution, die nachweislich Verbrechen gegenüber Kindern und Jugendlichen verschleiert und die Täter vor einem rechtsstaatlichen Strafverfahren bewahrt.
Zusätzlich wird jede Person, die aufgrund der Terminproblematik keinen Termin zum Kirchaustritt erhält, dazu gezwungen diese Institution monatlich in Form der Kirchansteuer mitzufinanzieren.

Neuigkeiten

2023-03-03 18:01:14 +0100

100 Unterschriften erreicht

2023-02-28 19:15:06 +0100

50 Unterschriften erreicht

2023-02-28 07:38:20 +0100

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2023-02-27 21:11:28 +0100

10 Unterschriften erreicht