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An: Das Justizministerium, Justizministerin Dr. Stefanie Hubig

Paragraph 62d bleibt: Ein fairer Prozess ist Menschenrecht!

Bild von Pawel Czerwinski auf Unsplash
Die Lebensbedingungen von Menschen in Abschiebehaft sind furchtbar. Immer wieder kommt es deswegen bei Personen in Abschiebeverfahren zu Hungerstreiks und Suizidversuchen. Seit Februar 2024 gibt es deshalb endlich das Recht auf juristischen Beistand in solchen Verfahren. Doch dieses Recht will die Bundesregierung jetzt wieder abschaffen.

Das dürfen wir nicht zulassen. Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, brauchen Unterstützung – gerade wenn es um ihre Freiheit geht. Der Paragraph 62d Aufenthaltsgesetz schützt das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Er muss bleiben!

Warum ist das wichtig?

Wer in Abschiebehaft genommen wird, verliert seine Freiheit – oft über Wochen oder Monate. Gerade deshalb muss klar geregelt sein: Auch in solchen Verfahren braucht es rechtlichen Beistand. Denn mehr als die Hälfte der Inhaftierungen sind rechtswidrig. 

Seit Anfang 2024 gibt es endlich eine gesetzliche Regelung, die genau das sichert: Eine Pflichtverteidigung für Menschen in Abschiebehaft. Das war ein wichtiger Schritt für mehr Rechtsstaatlichkeit. Doch jetzt plant die Bundesregierung, diesen Paragraphen wieder zu streichen – mit der Begründung, so mehr Abschiebungen durchsetzen zu können.

Aber genau das ist ein Angriff auf den Grundsatz der Grundrechte. Denn das Recht auf ein faires Verfahren gilt für alle Menschen – egal, woher sie kommen oder wie viel Geld sie haben. Wer Menschen ohne rechtlichen Beistand in Haft nimmt, verletzt grundlegende Rechte.

Gerade in einem Rechtsstaat darf nicht die Abschiebung im Vordergrund stehen, sondern der Schutz der Freiheit und der Menschenwürde. Die Pläne der Bundesregierung sind ein Rückschritt – und ein Angriff auf unsere Grundwerte. Wir fordern: Paragraph 62d Aufenthaltsgesetz muss erhalten bleiben!

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