Skip to main content

An: den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung

Rückwirkende Erstattung des aufgebrauchten Schonvermögens ehemaliger Hartz-IV-Beziehender

Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die ehemaligen Beziehenden von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einen finanziellen Ausgleich gewährt, wenn sie aufgrund der damals geltenden niedrigen Schonvermögensgrenzen ihr privates Vermögen aufbrauchen mussten, das nach den heutigen Regelungen des Bürgergeldes bis zu 15.000 Euro geschützt gewesen wäre.

Warum ist das wichtig?

Viele Menschen mussten während des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zunächst ihre Ersparnisse einsetzen, bevor sie Anspruch auf staatliche Unterstützung erhielten. Die damals geltenden Schonvermögensgrenzen waren so niedrig, dass zahlreiche Betroffene ihre über Jahre oder Jahrzehnte angesparten Rücklagen vollständig oder teilweise aufbrauchen mussten. Dies betraf nicht nur Sparguthaben, sondern auch Bausparverträge, Notgroschen und andere Vermögenswerte, die eigentlich der Altersvorsorge oder der Absicherung unvorhersehbarer Lebenslagen dienen sollten.


Mit der Einführung des Bürgergeldes hat der Gesetzgeber selbst anerkannt, dass Menschen ihre finanzielle Vorsorge nicht vollständig verlieren sollten, nur weil sie vorübergehend auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die deutlich höheren Schonvermögensgrenzen zeigen, dass die früheren Regelungen als zu restriktiv angesehen wurden. Für Millionen ehemalige Hartz-IV-Beziehende kommt diese Erkenntnis jedoch zu spät. Sie mussten ihre Ersparnisse nach den damaligen gesetzlichen Vorgaben aufbrauchen und tragen die finanziellen Folgen bis heute.


Diese Ungleichbehandlung wirkt langfristig nach. Wer sein Vermögen aufbrauchen musste, konnte keine Rücklagen mehr für unerwartete Ausgaben bilden, hatte schlechtere Möglichkeiten zur Altersvorsorge und musste häufig wieder bei null anfangen. Viele Betroffene sind dadurch dauerhaft schlechter gestellt als Menschen, die erst später auf Sozialleistungen angewiesen waren und ihr Vermögen behalten durften.


Hinzu kommt, dass sich die Regelungen zum Schonvermögen in den vergangenen Jahren mehrfach geändert haben. Die Entwicklung gleicht einer politischen Achterbahnfahrt: Freibeträge werden angehoben, später wieder abgesenkt oder vollständig neu geregelt. Dadurch entstehen immer wieder neue Ungleichbehandlungen zwischen Menschen, die sich in derselben wirtschaftlichen Situation befinden, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten Leistungen beantragen mussten.


Besonders deutlich zeigt sich dies an der zum 1. Juli 2026 geplanten Reform der Grundsicherung. Die während des Bürgergeldes eingeführten großzügigeren Vermögensregelungen werden erneut eingeschränkt. Damit wird einmal mehr deutlich, dass die Höhe des Schonvermögens keine unveränderliche Größe ist, sondern von politischen Entscheidungen abhängt. Wer heute geschützt ist, kann morgen wieder schlechter gestellt sein – und umgekehrt. Ein Sozialstaat sollte jedoch auf Verlässlichkeit, Gleichbehandlung und Vertrauen beruhen und nicht auf ständig wechselnden Vermögensgrenzen.


Es kann nicht gerecht sein, dass allein der Zeitpunkt der Hilfebedürftigkeit darüber entscheidet, ob Menschen ihre Ersparnisse behalten dürfen oder gezwungen werden, diese vollständig aufzubrauchen. Soziale Gerechtigkeit darf keine Frage des Kalenderjahres sein. Wer in der Vergangenheit aufgrund damaliger gesetzlicher Vorgaben sein Vermögen einsetzen musste, obwohl dieses nach späteren Regelungen geschützt gewesen wäre, wurde gegenüber späteren Leistungsbeziehenden benachteiligt.


Deshalb geht es bei dieser Petition nicht um eine rückwirkende Einführung des Bürgergeldes, sondern um die Beseitigung einer fortwirkenden Ungleichbehandlung. Es soll geprüft werden, ob ehemalige Hartz-IV-Beziehende, die ihr Schonvermögen aufbrauchen mussten, einen finanziellen Ausgleich erhalten können. Ebenso sollte geprüft werden, ob frühere Bescheide neu bewertet und gegebenenfalls Nachzahlungen ermöglicht werden können, wenn die damalige Vermögensanrechnung nach heutigen Maßstäben zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung geführt hätte.


Auch mein persönlicher Fall zeigt die Problematik: Während meines Hartz-IV-Bezugs musste ich einen über Jahre angesparten Bausparvertrag mit rund 14.000 Euro vollständig verwerten, um meinen Lebensunterhalt zu sichern. Nach den später geltenden Bürgergeldregelungen wäre dieses Vermögen geschützt gewesen. Gleichzeitig streite ich bis heute um Leistungen aus den Jahren 2015 bis 2018, die mir nach meiner Auffassung zu Unrecht vorenthalten wurden. Mein Fall steht stellvertretend für viele Menschen, die verantwortungsvoll gespart haben und dennoch gezwungen wurden, ihre finanzielle Vorsorge vollständig aufzubrauchen.


Wir fordern daher eine gesetzliche Ausgleichsregelung für ehemalige Hartz-IV-Beziehende sowie eine grundsätzliche Überprüfung der Vermögensregelungen im Sozialrecht. Sie müssen dauerhaft verlässlich, transparent und gerecht ausgestaltet werden, damit politische Richtungswechsel nicht immer wieder neue Gewinner und Verlierer schaffen. Ein moderner Sozialstaat muss Menschen in Not helfen, ohne sie für ihre Eigenvorsorge zu bestrafen.


Soziale Gerechtigkeit bedeutet, vergleichbare Lebenssituationen auch vergleichbar zu behandeln. Wer aufgrund früherer, inzwischen überholter Regelungen sein Erspartes verloren hat, darf gegenüber späteren Leistungsbeziehenden nicht dauerhaft benachteiligt bleiben.


Kategorie

Links

Neuigkeiten

2026-06-17 01:31:45 +0200

10 Unterschriften erreicht