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An: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit / Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Schluss mit den Apps im Einzelhandel!

Bild von Josh Withers auf Unsplash
Apps im Einzelhandel, die Rabatte nur über Smartphones an der Kasse bei Registrierung des Einkaufs gewähren, sind nicht verbraucherschützend. Menschen ohne ein Smartphone, Senioren, Behinderte werden benachteiligt. Aber auch die Erfassung der Daten, teilweise der ganzen Familie, dient als Voraussetzung, für den Erhalt von Rabatten und kostenlosen Zusatzartikeln, was einige Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufwirft. Es ist wichtig, dass Unternehmen transparent sind und die Privatsphäre ihrer Kunden respektieren, während sie gleichzeitig sicherstellen, dass alle Kunden fair behandelt werden. Ich fordere die sofortige Einstellung dieser Praktiken! Gleichbehandlung aller Kunden im Einzelhandel!


Warum ist das wichtig?

Mit der Voraussetzung ein Smartphone zu besitzen und dieses bedienen zu können ist eine Gleichbehandlung aller Kunden im Einzelhandel nicht mehr gegeben. Behinderte Menschen, Senioren und alle bewussten Bürger, die Ihre persönlichen Daten schützen möchten, werden klar benachteiligt. Oft ist die Rabattspanne beim Kauf über die App so hoch, das man in Summe bei einem Lebensmittelhändler beträchtlich sparen könnte, sofern man die App umfassend nutzt. 
Die Datenerfassung ist hier erschreckend und geht über das gesamte Kaufverhalten, von der Dauer und Höhe des Einkaufs, bis zu jedem Artikel, der im Einkaufswagen landet. Das beeinflusst auch das Angebot des Händlers und bestimmt zukünftige Preisentwicklungen. 

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