1,000 Unterschriften erreicht
An: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)
Schutz queerer Menschen ins Grundgesetz!
Der queerfeindliche Anschlag auf den Berliner CSD erschüttert uns. Gleichzeitig war er leider nicht überraschend: Seit Jahren nehmen Hass, Hetze und Angriffe gegen LGBTQIA* massiv zu. Queerfeindliche Hasskriminalität hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Rechtsextreme Anti-CSD-Aufmärsche sind Normalität geworden.
Spätestens jetzt müssen queere Menschen endlich den verfassungsrechtlichen Schutz erhalten, den sie längst verdienen.
Wir fordern deshalb: Sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz Artikel 3 aufnehmen! Erst dann ist klar geregelt, dass niemand wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden darf.
Warum ist das wichtig?
Artikel 3 im Grundgesetz schützt bisher ausdrücklich vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, der politischen Überzeugung oder einer Behinderung.
Der Artikel ist eine Lehre aus den Verbrechen des Nationalsozialismus. Doch queere Menschen und Menschen mit Behinderung wurden bei der Schaffung des Grundgesetzes 1949 außen vor gelassen.
Das Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderung wurde schließlich in den 1990er Jahren ergänzt. Trans-, inter- und nonbinäre Menschen sind durch die Kategorie “Geschlecht” in dem Artikel inkludiert. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren klargestellt.
Doch die “sexuelle Identität” fehlt noch immer. Wer aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt wird, kann sich nicht auf denselben verfassungsrechtlichen Schutz berufen wie andere Betroffene von Diskriminierung.
Diese Schutzlücke muss endlich geschlossen werden. Erst dann…
- kann rechtlich geahndet werden, wenn sich staatliche Stellen wie Polizei und Behörden diskriminierend gegenüber LGBTQIA* verhalten.
- können zukünftige politische Mehrheiten bereits erstrittene Rechte nicht so einfach zunichtemachen und die systematische Verfolgung queerer Menschen verhindert werden.
- ergibt sich ein expliziter Schutzauftrag des Staates, der sich dann auch in der Praxis und Gesetzgebung widerspiegeln sollte.
Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Grüne, Linke und auch die SPD haben nach dem Anschlag in Berlin nun Unterstützung signalisiert. Jetzt braucht es öffentlichen Druck, um auch CDU und CSU dazu zu bewegen.
Die Verankerung im Grundgesetz alleine reicht natürlich nicht aus. Um queeres Leben zu schützen, fordern wir außerdem eine langfristige finanzielle Unterstützung queerer Räume, die flächendeckende Anerkennung von CSDs als politische Veranstaltungen sowie die Fortführung und ausreichende Finanzierung queerer Jugendprogramme wie Lambda e. V. und „Demokratie leben!“.
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Mitunterzeichner*innen:
Aljosha Muttardi
Phenix Kühnert
Nyke Slawik
321 Maximilian Rogall
Penelope Alva Frank (Queermany-Mitbegründerin)
Queermany (Queerfeministische Bewegung)
Dyke March Berlin
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Quellen:
https://www.deutschlandfunk.de/gewalt-gegen-queere-menschen-lgbtqi-ursachen-anstieg-100.html
https://www.lsvd.de/de/ct/11892-grundgesetz-3-3
https://www.lsvd.de/de/ct/3222-Artikel-3-GG-ergaenzen-Den-Anfangsfehler-endlich-korrigieren
https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/556460/vor-dreissig-jahren-verbot-der-benachteiligung-von-menschen-mit-behinderung/
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/bundesrat-will-gesetzesinitiative-einbringen-lander-fur-schutz-fur-sexuelle-identitat-im-grundgesetz-14396636.html
https://www.lsvd.de/de/ct/12539-Artikel-3-GG-ergaenzen-Was-geschah-bis-jetzt
https://www.queer.de/detail.php?article_id=58843
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/anschlag-auf-csd-in-berlin-spd-dringt-auf-diskriminierungsverbot-im-grundgesetz-a-994ab24e-c89c-42d1-97dd-9223c9010187
https://www.instagram.com/p/DbK-Yg8xl0h/?hl=de