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An: Koalitionsverhandler*innen der SPD, insb. für die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales: Katja Mast (SPD)

Keine Totalsanktionen beim Bürgergeld!

Die zukünftigen Regierungsparteien SPD und CDU planen das Bürgergeld abzuschaffen und stattdessen eine “neue Grundsicherung für Arbeitssuchende” einzuführen. Damit wollen sie die Sanktionsmöglichkeiten für Bürgergeld-Beziehende drastisch verschärfen. Die De-Facto-Abschaffung des Bürgergeldes geht an der Lebensrealität dieser Menschen - mal wieder und in immer schärferem Ausmaß - vollkommen vorbei. Im Papier heißt es: “Für die Menschen, die arbeiten können, soll der Vermittlungsvorrang gelten. (...) Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen (...) verschärfen. (...) Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch (...) muss beendet werden.” 

Nur um das zu verdeutlichen: So macht man Menschen Angst. “Vermittlungshürden” - das sind häufig Behinderungen, körperliche und psychische Krankheiten, Kinder, das Alter, der Wohnort oder geringe Qualifikation. Das lässt sich nicht “beseitigen”. 

Wer einen Job nicht annimmt, dem drohen nach den Plänen der SPD und CDU Totalsanktionen - und das, obwohl das nach einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht von 2019 verfassungswidrig ist*. Hunderttausenden Menschen, die jetzt schon jeden Cent zweimal umdrehen müssen, könnte so das Geld für Miete und Lebensmittel gestrichen werden.

Liebe SPD, das kann nicht euer Ernst sein. Wo sind eure sozialen Werte? Wir fordern von den Verhandler*innen in den Koalitionsgesprächen:

  • Totalsanktionen sind keine Option! Statt Menschen das letzte Geld zu nehmen, brauchen wir mehr Geld für Qualifikation & Weiterbildung
  • Der Vermittlungsvorrang darf keinen Weg zurück in die Praxis finden! Menschen dürfen nicht in unpassende Jobs gezwungen werden
  • Statt noch mehr Steuervorteile für Konzerne und Reiche, brauchen wir eine Grundsicherung, die vor Armut und Ausbeutung schützt

Warum ist das wichtig?

Maria* ist alleinerziehende Mutter eines Kindes mit Pflegegrad drei. Derzeit geht sie vormittags einem Mini-Job nach. Das Jobcenter hat nun angekündigt, dass sie jeden Tag sechs Stunden arbeiten soll. Das würde ihr verunmöglichen, sich angemessen um ihr Kind zu kümmern. Sie ist eine von 1,7 Millionen “erwerbsfähigen Leistungsberechtigten”, denen Schwarz-Rot das Bürgergeld am liebsten komplett entziehen möchte, da sie angeblich arbeiten kann, aber nicht will. Sie wäre bei der zweiten Ablehnung eines Arbeitsangebots eine “Totalverweigerin”, die als Schreckgespenst durch die Medien gescheucht wird. 

Die Pläne vom Bundeskanzler in spe, Friedrich Merz, welche die sozialdemokratische SPD so kommentarlos mitzutragen scheint, sind Teil seiner widersinnigen Symbolpolitik, die rein gar kein Problem löst, aber immerhin ganz klar Sündenböcke markiert, gegen die angeblich endlich tatkräftig ins Feld gezogen wird. Als hätte auch nur ein schlecht bezahlter Mensch dadurch mehr im Einkaufswagen oder auf der Gehaltsabrechnung. 

Sanktionen führen nicht dazu, dass Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Sie senden aber ein Signal - nicht nur an Menschen mit Bürgergeld selbst, sondern vor allem auch an die 10,5 Millionen Beschäftigten im Niedriglohnsektor und sogar bis ins mittlere Lohnsegment: “Mach bloß deine Arbeit, egal, zu welchen Konditionen!” Ein schlecht ausgestattetes Bürgergeld ist immer auch eine Drohkulisse für all jene, die Erwerbsarbeit verrichten.

*2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sanktionen maximal 30% des Regelsatzes betragen dürfen und forderte den Gesetzgeber damit auf, das Sanktionssystem zu reformieren. Das Urteil ließ ein kleines Schlupfloch für Totalsanktionen, das leider bereits von der Regierung genutzt wird. Expert*innen zweifeln allerdings stark daran, dass die neue Regelung zur Totalsanktion verfassungskonform ist. 

Quellen:
Sondierungspapier von CDU-CSU und SPD”, Handelsblatt, 09. März 2025
Urteil vom 05. November 2019”, Bundesverfassungsgericht

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