Suchergebnis für "邢台威县2020年棉花补贴发放通知".
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Keine Waffen für die AfD!Einheitliche bundesweite Regelung – Waffenbesitz für AfD-Mitglieder entziehen Sehr geehrte Damen und Herren, Waffenbesitz ist in Deutschland kein Grundrecht, sondern eine Ausnahmegenehmigung, welche die Zuverlässigkeit der Person voraussetzt. Gemäß Waffengesetz gilt als nicht zuverlässig, wer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt. Ob jemand zuverlässig genug ist, um eine Waffe zu besitzen, überprüfen die rund 550 Waffenbehörden in ganz Deutschland. Seit der Verschärfung des Waffengesetzes im Februar 2020 können Waffenbehörden Waffenbesitzkarten verweigern oder entziehen, wenn die Person Mitglied einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist. Am 2. Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Zwar ist diese Einstufung derzeit Gegenstand einer Anfechtung und mit einer sog. Stillhaltezusage belegt, was sie de facto zum Verdachtsfall macht – doch bleibt es bei der Bewertung: Die vorhandenen Erkenntnisse rechtfertigen weiterhin Zweifel an der Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern im Sinne des Waffenrechts. Dennoch gibt es aktuell keine bundesweit einheitliche Vorgehensweise: Während einige Behörden bereits Waffenbesitzkarten von AfD-Mitgliedern einziehen, zögern andere, da es bislang an einer verbindlichen bundesweiten Regelung fehlt. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am 30. April 2025, dass allein eine AfD-Mitgliedschaft nicht zwingend zur Entziehung der Waffenbesitzkarte führt – doch das beruhte auf der Situation vor dem Gutachten. Seit dem 2. Mai (und trotz der noch laufenden Stillhaltezusage) bestehen erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit zahlreicher Parteimitglieder. Fachjurist*innen bewerten AfD-Mitglieder inzwischen als waffenrechtlich unzuverlässig (1) (2). Da Waffenbesitz kein Grundrecht ist, sollten die Innenminister*innen hier klar und einheitlich Stellung beziehen und handeln. Unsere Forderungen: 1. Bundeseinheitliches Verbot der Waffenausgabe für AfD-Mitglieder, gültig in allen Bundesländern. Für Ausnahmen muss ein enger Ermessensspielraum für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Personen gelten. 2. Rücknahme bereits ausgegebener Waffenbesitzkarten, sobald eine Person AfD-Mitglied ist und keinerlei Einzelfallprüfung unabhängig von Mitgliedsstatus besteht. 3. Klar definierte rechtliche Grundlagen gemäß § 5 WaffG, ergänzt durch einen bundesseitigen Verteiler zur kontinuierlichen Überprüfung von AfD-Mitgliedschaften beim BfV. 4. Vorfahrt bei Schulungen und Verwaltungsakten – Dieses Anliegen muss höchste nationale Priorität in der Umsetzung genießen, um Verfahrensverzögerungen wie bisher zu vermeiden. Warum jetzt handeln? • Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ist nicht lediglich symbolisch – sie ist ein klares Warnzeichen für Missbrauchspotenzial. Trotz laufender rechtlicher Anfechtung kommt es jetzt vor allem auf ein klares politisches Signal an. • Einheitliches Vorgehen verhindert regionale Rechtsungleichheit: derzeit entscheidet Glück, ob extremistischen Personen die Waffen entzogen bzw. nicht gewährt werden – Waffengesetze dürften in einer Demokratie nicht dem Zufall überlassen werden. • Abschreckungspotenzial und Klarheit: Eine durchgreifende nationale Regel würde Risiken minimieren und Vertrauen in die Gewaltenteilung stärken. Forderung an die Innenministerkonferenz: • Wir fordern eine bundesweite Richtlinie für Waffenbehörden, die sofort umsetzbar ist und die Bundesländer laut § 1, § 5 und § 45 WaffG zügig und einheitlich aktiviert. • Beschließen Sie in der nächsten Innenministerkonferenz einen konsequenten Plan zum Waffenentzug für AfD-Mitglieder – inklusive klarer Fristen zur Umsetzung bis spätestens innerhalb der nächsten drei Monate. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihren entschlossenen Einsatz für unsere innere Sicherheit und das klare Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Günther (1) https://rsw.beck.de/aktuell 20.05.25;Trotz gesichert rechtsextremistischer Bestrebung: Dürfen AfD-Mitglieder Waffen tragen?; Prof Dr. Andreas Nitschke, 20. Mai 2025: Das OVG Münster hat zur Frage der waffenrechtlichen Einordnung von AfD-Parteimitgliedern drei wichtige Entscheidungen getroffen. Nach der Neueinstufung der AfD erscheinen sie jedoch in einem anderen Licht. (2) https://rsw.beck.de/aktuell 31.03.25; Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt waffenrechtlich unzuverlässig - zumindest in der Regel; VG Magdeburg (Urteile vom 25.03.2025 – 1 A 149/23 MD, 1 A 191/23 MD und 1 A 201/23 MD, nicht rechtskräftig): Wer Mitglied der AfD Sachsen-Anhalt ist oder diese unterstützt, ist in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig. Das gilt auch für solche Personen, die bereits seit Jahren über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, ohne waffenrechtlich auffällig geworden zu sein. Petitionstext mit Änderungen vom 09.09.2025 aufgrund rechtlicher Einwände von Betroffenen. Änderungen sind hier nachvollziehbar: Google Docs - Änderungsdokument170.102 von 200.000 UnterschriftenGestartet von Thomas Günther
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Mehr Windkraft: Energiewende statt Ausbauende!Deutschland müsste täglich 5 neue Windkraft-Anlagen errichten, um die Klimaschutzziele zu erreichen, hat aber in der ersten Jahreshälfte insgesamt nur 35 Anlagen gebaut. Nicht einmal 10% des nötigen Ausbaus wurden in 2019 erreicht! Die Gründe: Komplizierte Genehmigungsverfahren und politisch motivierte Ausbaudeckel. Und auch die jüngsten Beschlüsse des Klimakabinetts bringen keinen frischen Wind. Dabei existieren Lösungen, um die Krise der Windkraft zu überwinden. In einem bemerkenswerten Zusammenschluss lieferten kürzlich mehrere Umwelt-, Erneuerbaren- und Industrieverbände einen "10 Punkte-Plan": Dieser beschreibt die notwendigen Schritte, um eine zukunftsfähige Energieversorgung durch Windkraft zu ermöglichen. Wir fordern: Herr Altmaier, setzen Sie diesen Plan um und bringen Sie die Zukunftstechnologie Windkraft wieder auf Kurs!2.947 von 3.000 UnterschriftenGestartet von Maike Tasch
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Effektiver Opferschutz von Betroffenen der OnlinekriminalitätIm März 2018 schrieb ein rechtsgesinnter Blogger einen Text bei FAZ-Blog über mich. Zuerst begann ein Shitstorm auf Twitter, weil mein Account in seinem Text verlinkt war. Dort hatte er aber nicht nur meinen Twitter-Account verlinkt, sondern auch geschrieben, wo ich arbeite. Der Shitstorm auf Twitter verwandelte sich rasch in eine Hasskampagne mit teils unterschwelligen, teils offenen Gewaltandrohungen. Später wurden meine Wohnadresse und private Telefonnummer ins Netz gestellt. Diese Methode hat System, man nennt sie „Doxing“. Ich fordere: Besseren Schutz der Betroffenen vor Onlinekriminalität und bessere Präventionsmaßnahmen!196.468 von 200.000 UnterschriftenGestartet von Sibel Schick
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Rekommunalisierung der Habersaathstraße 40-48 jetzt!Abriss und Verdrängung zugunsten von Luxusbauten dürfen in Zeiten von Klimakrise und Wohnungsnot nicht weiter durchgesetzt werden! Menschen dürfen nicht durch die Spekulation einzelner Investoren auf der Straße landen! Darum fordern wir die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf, die Habersaathstraße 40-48 zu kaufen und in Eigentum der öffentlichen Hand zu überführen! Nur so kann den dort lebenden Menschen ein sicheres und bezahlbares Zuhause gegeben werden – und es kann ein Beispiel dafür gesetzt werden, wie sozialverträgliches Wohnen klimagerecht erhalten werden kann.10.392 von 15.000 UnterschriftenGestartet von Hausprojekt Habersaathstraße 40-42-44-46-48
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Unterzeichne unser Positionspapier zu den Opernplänen von Senat und Kühne in Hamburg!Positionspapier zu Opernplänen in Hamburg Wir brauchen nicht noch ein Wahrzeichen, sondern eine demokratische, geschichtsbewusste und nachhaltige Stadtentwicklung! Im Februar dieses Jahres stellten Senat, Kühne-Stiftung und Kühne Holding AG bei einer Pressekonferenz ihren Plan für ein neues Opernhaus auf dem Baakenhöft in der HafenCity vor. Seitdem ist viel Kritik an diesem Vorhaben und dem undemokratischen Verfahren formuliert worden. Dennoch steht zu erwarten, dass die Pläne schon bald unverändert der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden. In diesem Positionspapier haben wir die Kritikpunkte gebündelt. Wir laden alle ein, es zu unterschreiben und damit Einfluss auf das weitere Vorgehen des Senats und der Bürgerschaft zu nehmen!10.604 von 15.000 UnterschriftenGestartet von Initiative zu den Opernplänen in Hamburg
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Kriminalisierung der Letzten Generation stoppenEnglish version here Friedlicher Klimaprotest darf nicht als “kriminelle Vereinigung” verfolgt werden! Die Klimakrise eskaliert. Protest soll stören – und in einer Demokratie darf er das auch! Eine Strafverfolgung wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung” verletzt unser Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und sägt an den Grundpfeilern unserer Demokratie. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München vom 28.02.2025 gegen einige Menschen der Letzten Generation – bzw. gegen Carla, Christian, Wolli, Imke und Ingo – wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB stellt einen massiven Angriff auf die grund- und menschenrechtlich garantierte Meinungs-, Versammlungs-, und Vereinigungsfreiheit dar. Protest, auch in Form von zivilem Ungehorsam, ist kein organisiertes Verbrechen, sondern ein legitimes Mittel demokratischer Teilhabe – gerade in Zeiten einer sich zuspitzenden Klimakatastrophe. [1][2] Auch steht die Kriminalisierung von friedlichem zivilen Ungehorsam als kriminelle Vereinigung im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards. Deshalb äußern fünf UN-Sonderberichterstatter*innen in einem gemeinsamen Brief an die Bundesregierung starke Bedenken gegen die Anklage und kritisieren das Vorgehen der Ermittlungsbehörden. Sie sehen in der Verfolgung der “Letzten Generation” als kriminelle Vereinigung einen Missbrauch des Straftatbestands zur Sanktion von zivilem Ungehorsam und darin eine Gefahr für die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland.[3] Ein weiterer UN-Sonderberichterstatter bezeichnete diese Art von Repressionen gegen Klimaaktivist*innen als “große Bedrohung für die Menschenrechte und die Demokratie in Europa”.[4] Wir fordern: Die Verfolgung von Klimaschützer:innen als kriminelle Vereinigung muss aufhören! Diese Art der Kriminalisierung friedlichen Protests gefährdet unsere Demokratie!88.372 von 100.000 UnterschriftenGestartet von Menschen gegen Öl





