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An: Dr. Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern
Selbstbestimmung und Menschenwürde für Frauen
Sehr geehrter Herr Dr. Markus Söder,
mit Entsetzen habe ich kürzlich erfahren, dass die bayer. Staatsregierung unter Ihrer Leitung als Ministerpräsident telemedizinische Schwangerschaftsabbrüche mit Medikamenten verboten hat.
Bayern ist bundesweit Schlusslicht bei der Versorgung von ungewollt Schwangeren.
In vielen Regionen gibt es keine Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen müssen deshalb teils hunderte Kilometer fahren, um medizinische Hilfe zu bekommen. Mit Telemedizin wäre eine sichere, ärztlich begleitete Abtreibung mit Medikamenten möglich – ohne unnötige Hürden. Doch CSU und Freie Wähler haben diese Option nun verboten – entgegen aller wissenschaftlichen Empfehlungen.
Dieses Verbot ist ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde von Frauen!
Ich fordere daher Sie als Ministerpräsident und die bayerische Staatsregierung auf, das Verbot der Telemedizin bei ungewollten Schwangerschaften zurückzunehmen!
Mit freundlichen Grüßen
Ein sehr verstörter Bürger Bayerns
mit Entsetzen habe ich kürzlich erfahren, dass die bayer. Staatsregierung unter Ihrer Leitung als Ministerpräsident telemedizinische Schwangerschaftsabbrüche mit Medikamenten verboten hat.
Bayern ist bundesweit Schlusslicht bei der Versorgung von ungewollt Schwangeren.
In vielen Regionen gibt es keine Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen müssen deshalb teils hunderte Kilometer fahren, um medizinische Hilfe zu bekommen. Mit Telemedizin wäre eine sichere, ärztlich begleitete Abtreibung mit Medikamenten möglich – ohne unnötige Hürden. Doch CSU und Freie Wähler haben diese Option nun verboten – entgegen aller wissenschaftlichen Empfehlungen.
Dieses Verbot ist ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde von Frauen!
Ich fordere daher Sie als Ministerpräsident und die bayerische Staatsregierung auf, das Verbot der Telemedizin bei ungewollten Schwangerschaften zurückzunehmen!
Mit freundlichen Grüßen
Ein sehr verstörter Bürger Bayerns
Warum ist das wichtig?
Wir leben in einer modernen Demokratie, in der - folgt man den Vätern des Grundgesetzes - seit langem Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen herrschen sollte.
Trotzdem verhindern immer noch Menschen in führenden politischen Positionen (in der Mehrzahl Männer) seit Jahren, dass Frauen über ihr Leben und ihren Körper eigenverantwortlich entscheiden können.
So kommt seit Jahren die Diskussion über die Abschaffung des Verbotsparagraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt, nicht voran. Dieser Paragraf im Strafgesetzbuch behindert in der Praxis auf vielfältige Weise die Arbeit von Frauenärztinnen und -ärzten, die sich ungewollt schwangeren Frauen annehmen würden.
Ein weiterer Schritt in diese Richtung stellt nunmehr die Entscheidung der bayer. Staatsregierung unter der Leitung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder dar: Durch das Verbot von telemedizinischen Schwangerschaftsabbrüchen unter ärztlicher Begleitung [1] verhindert Bayern, dass Frauen nach Vergewaltigungen, bei schweren Missbildungen der Kinder oder in ähnlich schwierigen Lebenslagen eigenständig entscheiden können, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen oder beenden wollen.
Und dies nicht durch Verbot, sondern "nur" dadurch, dass diesen Frauen die Hilfe vor Ort durch politische Entscheidungen unmöglich gemacht wird, indem sie durch bürokratische Maßnahmen keine ärztliche Hilfe in Bayern finden.
Daher sollte diese - entgegen allen wissenschaftlichen Empfehlungen [2,3] - getroffene Entscheidung schnellstmöglich zurückgenommen werden.
Hintergrund zu telemedizinischen Schwangerschaftsabbrüchen
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden Präparate eingenommen, die dafür sorgen, dass das Schwangerschaftsgewebe abblutet. Dieser Vorgang kann in einer Praxis geschehen, aber auch zu Hause und telemedizinisch (also per Telefonanruf oder Video-Anruf der behandelnden Ärzt*in) begleitet durchgeführt werden. Die Medikamente werden per Post verschickt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Quellen:
[1] „Bayern verbietet telemedizinische Schwangerschaftsabbrüche”, Süddeutsche Zeitung, 10. Dezember 2024
[2] „Schwangerschaftsabbruch: Streit um Telemedizin”, BR24, 9. Dezember 2024
[3] „Abtreibung übers Internet: Wie hilfreich ist Telemedizin für ungewollt Schwangere?”, RedaktionsNetzwerk Deutschland, 16. August 2022
Trotzdem verhindern immer noch Menschen in führenden politischen Positionen (in der Mehrzahl Männer) seit Jahren, dass Frauen über ihr Leben und ihren Körper eigenverantwortlich entscheiden können.
So kommt seit Jahren die Diskussion über die Abschaffung des Verbotsparagraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt, nicht voran. Dieser Paragraf im Strafgesetzbuch behindert in der Praxis auf vielfältige Weise die Arbeit von Frauenärztinnen und -ärzten, die sich ungewollt schwangeren Frauen annehmen würden.
Ein weiterer Schritt in diese Richtung stellt nunmehr die Entscheidung der bayer. Staatsregierung unter der Leitung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder dar: Durch das Verbot von telemedizinischen Schwangerschaftsabbrüchen unter ärztlicher Begleitung [1] verhindert Bayern, dass Frauen nach Vergewaltigungen, bei schweren Missbildungen der Kinder oder in ähnlich schwierigen Lebenslagen eigenständig entscheiden können, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen oder beenden wollen.
Und dies nicht durch Verbot, sondern "nur" dadurch, dass diesen Frauen die Hilfe vor Ort durch politische Entscheidungen unmöglich gemacht wird, indem sie durch bürokratische Maßnahmen keine ärztliche Hilfe in Bayern finden.
Daher sollte diese - entgegen allen wissenschaftlichen Empfehlungen [2,3] - getroffene Entscheidung schnellstmöglich zurückgenommen werden.
Hintergrund zu telemedizinischen Schwangerschaftsabbrüchen
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden Präparate eingenommen, die dafür sorgen, dass das Schwangerschaftsgewebe abblutet. Dieser Vorgang kann in einer Praxis geschehen, aber auch zu Hause und telemedizinisch (also per Telefonanruf oder Video-Anruf der behandelnden Ärzt*in) begleitet durchgeführt werden. Die Medikamente werden per Post verschickt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Quellen:
[1] „Bayern verbietet telemedizinische Schwangerschaftsabbrüche”, Süddeutsche Zeitung, 10. Dezember 2024
[2] „Schwangerschaftsabbruch: Streit um Telemedizin”, BR24, 9. Dezember 2024
[3] „Abtreibung übers Internet: Wie hilfreich ist Telemedizin für ungewollt Schwangere?”, RedaktionsNetzwerk Deutschland, 16. August 2022