10,000 Unterschriften erreicht
An: Bundesverkehrsminister Scheuer; Fraktionen im Deutschen Bundestag
Stoppt A49: Moratorium und Neubewertung
Die Autobahn 49 soll in Mittelhessen durch einen gesunden Mischwald und ein wichtiges Trinkwasserschutzgebiet für eine halbe Million Menschen gebaut werden. Trotz großer Proteste wurden bisher über 85 Hektar Wald, zum Teil in einem Naturschutzgebiet (FFH)*, gerodet.
Spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts [1] zur Klimapolitik muss klar sein: Klimaschädliche Planungen müssen gestoppt werden - es braucht ein Moratorium für Autobahnen, auch für die A49.
Wir fordern
Spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts [1] zur Klimapolitik muss klar sein: Klimaschädliche Planungen müssen gestoppt werden - es braucht ein Moratorium für Autobahnen, auch für die A49.
Wir fordern
- die Rodungs- und Bauarbeiten für die A49 umgehend zu stoppen
- die Prüfung einer bereits vorhandenen Planungsalternative - 9 km Bundesstraße statt 30 km Autobahn – zur Lösung des langjährigen Konflikts um die A 49. Diese schont Wasser, Wald und Klima und ist weitaus kostengünstiger.
Warum ist das wichtig?
Seit Jahrzehnten wird um die Autobahn 49 in Mittelhessen gerungen. Doch in der Begründung der Pläne aus dem letzten Jahrtausend kam eine Verantwortung für den Klimaschutz und für künftige Generationen nicht vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende April 2021 klar gemacht, dass jetzt Vorkehrungen zum Übergang in die Klimaneutralität getroffen werden müssen. Das bedeutet auch für die Verkehrspolitik radikales Umdenken: Neu- und Ausbauprojekte von Fernstraßen - und insbesondere von Autobahnen - müssen gestoppt werden. In der anstehenden Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans muss dieser grundlegend überarbeitet und an die Ziele einer Verkehrswende angepasst werden. Bis dahin braucht es ein Moratorium für Bauvorhaben bei Bundesfernstraßen.
Für die A49 bedeutet das:
Die A49 hat bundesweite symbolische Bedeutung erlangt, da es hier um eine Entscheidung zwischen Klimaabkommen und Verkehrswende einerseits und vor langer Zeit gefällten Entscheidungen und Versprechungen andererseits geht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil am 23.06.2020 festgestellt, dass nach heutigen Kriterien die A49 in der jetzigen Form nicht mehr genehmigungsfähig wäre.
Zur Lösung der örtlichen Verkehrsprobleme sollte der Planfall 2 (P2) erneut geprüft werden. Dieser wurde von SSP Consult als ergänzende Variantenunter-suchung zur A49 berechnet. Der Kompromiss lautet: 9 km Bundesstraße statt 30 km Autobahn. P2 wurde 2009 im Auftrag des hessischen Verkehrsministeriums geprüft und es besteht ein weitgehendes – notfalls vollständiges – Baurecht, das zum jetzigen Stand der Dinge noch umgesetzt werden kann!
Die Politik will die Umwelt in Deutschland schützen und Geld an den richtigen Stellen sparen. P2 führt zu einer deutlichen Entlastung der Umwelt und kostet trotz evtl. Konventionalstrafen vermutlich sehr viele Millionen Euro weniger. Die Klimakrise hat Vieles rasant verändert. Deshalb sollte neu bewertet werden, was im Zentrum des Allgemeinwohls steht.
Der A9-Planungsabschnitt Stadtallendorf bis Gemünden/Felda (VKE 40) führt durch ein ökologisch sehr wertvolles Gebiet. Beim langjährigen Verfahren zur A49 wurden bestimmte Grundsätze nicht beachtet. Auch deshalb werden schwerwiegende, detailliert begründete Vorwürfe zum Verfahrensverlauf erhoben.
Inzwischen ist auch vom BVerwG anerkannt, dass beim Planfeststellungsverfahren zur A49 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie nicht in der erforderlichen Weise beachtet wurde. Allerdings wurde die Bestandskraft des Urteils als höherrangig eingestuft.
Der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMV) ist besorgt wegen des Autobahnbaus in Wasserschutzzone II und III: "Für die mittel-hessische Wasserversorgung wird das wie eine Operation am offenen Herzen" (Hessenschau 2020). Die dort vorhandenen Grundwasserreserven tragen im wesentlich dazu bei, für eine halbe Millionen Menschen die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
Aufgrund von "Defiziten im Verfahren" und neuen Erkenntnissen, wozu auch der Fund weiterer Giftstoffe gehört, ist es möglich den Planfeststellungsbeschluss zur A49 wegen einer Gefährdung des Grund- und Trinkwassers für "nicht vollziehbar" zu erklären. Bis die oben genannten Punkte geklärt sind, halten wir ein Moratorium für den Bau der VKE 40 für zwingend notwendig.
Diese Petition wird getragen von 43-jährigen profundem Sachwissen zur A49, von der generationenübergreifenden Erkenntnis, dass wir nicht mehr länger so unbedarft über unsere Verhältnisse leben dürfen sowie der Hoffnung der Kinder, dass die Erwachsenen das Richtige tun werden.
Anmerkung:
* Ein FFH-Gebiet ist ein europarechtlich geschütztes Naturschutzgebiet zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nach den strengen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien der Europäischen Union.
** Die Länge der alternativen Bundesstraße wäre 9,5 km.
[1] https://www.tagesschau.de/inland/klimaschutzgesetz-bundesverfassungsgericht-101.html
Die ausführliche Fassung der Petition mit Anhängen und weiteren Hintergrundinfos: https://stoppa49.org/
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende April 2021 klar gemacht, dass jetzt Vorkehrungen zum Übergang in die Klimaneutralität getroffen werden müssen. Das bedeutet auch für die Verkehrspolitik radikales Umdenken: Neu- und Ausbauprojekte von Fernstraßen - und insbesondere von Autobahnen - müssen gestoppt werden. In der anstehenden Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans muss dieser grundlegend überarbeitet und an die Ziele einer Verkehrswende angepasst werden. Bis dahin braucht es ein Moratorium für Bauvorhaben bei Bundesfernstraßen.
Für die A49 bedeutet das:
- Die Rodungs- und Baumaßnahmen sind sofort auszusetzen (Moratorium)
* Der Weiterbau der Autobahn A49 muss gestoppt werden.
* Alternativ könnte die für die Natur weitaus schonendere Planung einer Bundesstraße erneut geprüft werden (Planfall 2). Diese würde zudem viele Ortschaften vom Straßenverkehr entlasten.
Die A49 hat bundesweite symbolische Bedeutung erlangt, da es hier um eine Entscheidung zwischen Klimaabkommen und Verkehrswende einerseits und vor langer Zeit gefällten Entscheidungen und Versprechungen andererseits geht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil am 23.06.2020 festgestellt, dass nach heutigen Kriterien die A49 in der jetzigen Form nicht mehr genehmigungsfähig wäre.
Zur Lösung der örtlichen Verkehrsprobleme sollte der Planfall 2 (P2) erneut geprüft werden. Dieser wurde von SSP Consult als ergänzende Variantenunter-suchung zur A49 berechnet. Der Kompromiss lautet: 9 km Bundesstraße statt 30 km Autobahn. P2 wurde 2009 im Auftrag des hessischen Verkehrsministeriums geprüft und es besteht ein weitgehendes – notfalls vollständiges – Baurecht, das zum jetzigen Stand der Dinge noch umgesetzt werden kann!
Die Politik will die Umwelt in Deutschland schützen und Geld an den richtigen Stellen sparen. P2 führt zu einer deutlichen Entlastung der Umwelt und kostet trotz evtl. Konventionalstrafen vermutlich sehr viele Millionen Euro weniger. Die Klimakrise hat Vieles rasant verändert. Deshalb sollte neu bewertet werden, was im Zentrum des Allgemeinwohls steht.
Der A9-Planungsabschnitt Stadtallendorf bis Gemünden/Felda (VKE 40) führt durch ein ökologisch sehr wertvolles Gebiet. Beim langjährigen Verfahren zur A49 wurden bestimmte Grundsätze nicht beachtet. Auch deshalb werden schwerwiegende, detailliert begründete Vorwürfe zum Verfahrensverlauf erhoben.
Inzwischen ist auch vom BVerwG anerkannt, dass beim Planfeststellungsverfahren zur A49 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie nicht in der erforderlichen Weise beachtet wurde. Allerdings wurde die Bestandskraft des Urteils als höherrangig eingestuft.
Der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMV) ist besorgt wegen des Autobahnbaus in Wasserschutzzone II und III: "Für die mittel-hessische Wasserversorgung wird das wie eine Operation am offenen Herzen" (Hessenschau 2020). Die dort vorhandenen Grundwasserreserven tragen im wesentlich dazu bei, für eine halbe Millionen Menschen die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
Aufgrund von "Defiziten im Verfahren" und neuen Erkenntnissen, wozu auch der Fund weiterer Giftstoffe gehört, ist es möglich den Planfeststellungsbeschluss zur A49 wegen einer Gefährdung des Grund- und Trinkwassers für "nicht vollziehbar" zu erklären. Bis die oben genannten Punkte geklärt sind, halten wir ein Moratorium für den Bau der VKE 40 für zwingend notwendig.
Diese Petition wird getragen von 43-jährigen profundem Sachwissen zur A49, von der generationenübergreifenden Erkenntnis, dass wir nicht mehr länger so unbedarft über unsere Verhältnisse leben dürfen sowie der Hoffnung der Kinder, dass die Erwachsenen das Richtige tun werden.
Anmerkung:
* Ein FFH-Gebiet ist ein europarechtlich geschütztes Naturschutzgebiet zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nach den strengen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien der Europäischen Union.
** Die Länge der alternativen Bundesstraße wäre 9,5 km.
[1] https://www.tagesschau.de/inland/klimaschutzgesetz-bundesverfassungsgericht-101.html
Die ausführliche Fassung der Petition mit Anhängen und weiteren Hintergrundinfos: https://stoppa49.org/
Wie die Unterschriften übergeben werden
Die Petition soll mit Unterschriften öffentlich übergeben werden.