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An: Bundesministerin Dorothee Bär sowie Prof. Dr. Karl Lauterbach (Vorsitzender des zuständigen Ausschuss im Bundestag), Nicole Gohlke (stellvertretende Ausschussvorsitzende) und weitere Mitglieder des Deutschen Bundestags
Wissenschaft: Dauerbefristung abschaffen!
Alle ein bis zwei Jahre in eine neue Stadt ziehen, den Kinderwunsch immer wieder aufschieben und die ständige Angst, bald keinen Job mehr zu haben. So geht es vielen Wissenschaftler*innen in Deutschland.
Fast neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Universitäten sind beispielsweise befristet beschäftigt. 42 Prozent der Arbeitsverträge haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. [1, 2]
Fast neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Universitäten sind beispielsweise befristet beschäftigt. 42 Prozent der Arbeitsverträge haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. [1, 2]
Grundlage für diese prekären Arbeitsbedingungen bildet das “Wissenschaftszeitvertragsgesetz” (WissZeitVG). Das Gesetz erlaubt es, Wissenschaftler*innen viel länger als andere Berufsgruppen zu befristen. Das WissZeitVG hat Befristung zur Regel gemacht und untergräbt Chancengleichheit.
Die unsicheren Karrierewege benachteiligen vor allem Wissenschaftler*innen mit Kindern, Pflegeverantwortung, Behinderung, chronischen Erkrankungen oder ohne finanzielle familiäre Absicherung. Dauerbefristung erzeugt Zukunftsängste, Planungsunsicherheit und Anpassungsdruck.
Frau Bär, leiten Sie einen Paradigmenwechsel ein! Schaffen Sie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ab!
Exzellente Forschung und hochwertige Lehre benötigen langfristige Perspektiven, stabile Teams, kontinuierliche Forschungsprogramme, demokratische Mitbestimmung – und Mitarbeitende, die nicht ausbrennen.
Warum ist das wichtig?
Wir sind auf eine starke Wissenschaft angewiesen. Zum Beispiel, um die sozialen und technologischen Herausforderungen von Klimakrise oder Digitalisierung zu meistern. Um Menschen auch für die Wissenschaft als Beruf zu begeistern, braucht es gute Arbeitsbedingungen.
Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Befristungsrechts in der Wissenschaft löst die Probleme nicht. Im Gegenteil: Jetzt plant die Bundesregierung auch noch, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung im Teilzeit- und Befristungsgesetz von derzeit 2 Jahren auf bis zu 4 Jahre zu verdoppeln. Bis Ende 2030 sollen bis zu sechs Vertragsverlängerungen erlaubt werden – auch beim selben Arbeitgeber. Das lehnen wir entschieden ab.
In den letzten Jahren gab es bereits eine intensive Reformdebatte. Bislang leider ohne Erfolg. Unsere berechtigten Forderungen nach einer grundlegenden Reform der Postdoc-Phase sowie nach der Streichung der Tarifsperre wurden vollständig ignoriert. Eine grundlegende Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist nicht zu erwarten, solange es das WissZeitVG gibt.
Was soll an die Stelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes treten?
Die Wissenschaft braucht ein gutes Zusammenspiel aus allgemeinem Arbeitsrecht, Tarifverträgen sowie adäquaten arbeitsrechtlichen Regelungen für die Promotionsphase, etwa in Form eines Promotionsfördergesetzes. Nach einer strukturierten Übergangsphase müssen diese Regelungen auf Ebene der Bundesländer und Wissenschaftseinrichtungen um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ergänzt werden, insbesondere für promovierte Wissenschaftler*innen. Dafür treten wir ein.
In den letzten Jahren gab es bereits eine intensive Reformdebatte. Bislang leider ohne Erfolg. Unsere berechtigten Forderungen nach einer grundlegenden Reform der Postdoc-Phase sowie nach der Streichung der Tarifsperre wurden vollständig ignoriert. Eine grundlegende Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist nicht zu erwarten, solange es das WissZeitVG gibt.
Was soll an die Stelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes treten?
Die Wissenschaft braucht ein gutes Zusammenspiel aus allgemeinem Arbeitsrecht, Tarifverträgen sowie adäquaten arbeitsrechtlichen Regelungen für die Promotionsphase, etwa in Form eines Promotionsfördergesetzes. Nach einer strukturierten Übergangsphase müssen diese Regelungen auf Ebene der Bundesländer und Wissenschaftseinrichtungen um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ergänzt werden, insbesondere für promovierte Wissenschaftler*innen. Dafür treten wir ein.
Warum braucht es Befristungsregelungen nur bis zum Abschluss der Promotion?
Nach der Promotion sind weitere Karriereschritte auf Grundlage von Publikationen, steigender Berufserfahrung und einschlägigen Fortbildungen möglich - bis hin zur Professur. Diese Karriereschritte begründen aber keine regelhafte Befristung mehr. Wer den Doktortitel hat, ist wissenschaftlich qualifiziert. Die Vorstellung einer jahrelangen Postdoc-Qualifizierungsphase dient lediglich dazu, weitere Befristungen zu rechtfertigen.
Welche Beschäftigungsregelungen soll es für Studentische Hilfskräfte geben?
Für studentische Beschäftigte ist grundsätzlich eine unbefristete Beschäftigung vorzusehen. Bei studentischen Beschäftigten, die wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten ausüben, soll lediglich die Exmatrikulation eine auflösende Bedingung für das unbefristete Beschäftigungsverhältnis darstellen.
Unterstützer*innen der Petition:
Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof e.V.)
Bundesverband Promovierende e.V.
Bundesweites Netzwerk Studentischer Tarifvertragsinitiativen (TVStud)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur e.V. (DGJ)
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Network of Doctoral Researcher Networks (N²)
Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss)
Netzwerk nachhaltige Wissenschaft
Personal- und Betriebsräte der Leibniz-Gemeinschaft – Koordinierungsgruppe (PBL)
Thesis - Interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte e.V.
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Unterstützer*innen der Petition:
Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof e.V.)
Bundesverband Promovierende e.V.
Bundesweites Netzwerk Studentischer Tarifvertragsinitiativen (TVStud)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur e.V. (DGJ)
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Network of Doctoral Researcher Networks (N²)
Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss)
Netzwerk nachhaltige Wissenschaft
Personal- und Betriebsräte der Leibniz-Gemeinschaft – Koordinierungsgruppe (PBL)
Thesis - Interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte e.V.
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Quellen:
[1] Eigene Berechnungen nach: Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht – Statistik des Hochschulpersonal 2024. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Publikationen/Downloads-Hochschulen/statistischer-bericht-hochschulpersonal-2110440247005.html?templateQueryString=hochschulpersonal.
[2] Jörn Sommer u.a.: Evaluation des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Bericht. Berlin/Hannover 2022. https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/2022/abschlussbericht-evaluation-wisszeitvg.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
[1] Eigene Berechnungen nach: Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht – Statistik des Hochschulpersonal 2024. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Publikationen/Downloads-Hochschulen/statistischer-bericht-hochschulpersonal-2110440247005.html?templateQueryString=hochschulpersonal.
[2] Jörn Sommer u.a.: Evaluation des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Bericht. Berlin/Hannover 2022. https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/2022/abschlussbericht-evaluation-wisszeitvg.pdf?__blob=publicationFile&v=4.