Immer mehr Wissenschaftler*innen wechseln wegen der Dauerbefristung in andere Branchen oder ins Ausland. Das wollen wir stoppen. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegte Entwurf ist hierfür nicht geeignet, insbesondere für promovierte Wissenschaftler*innen drohen sogar Verschlechterungen. Deshalb brauchen wir mehr öffentlichen Druck.
Was ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)?
Mit dem WissZeitVG haben Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine sehr weitgehende rechtliche Grundlage, Wissenschaftler*innen nur befristet einzustellen. Es stellt damit ein Sonderbefristungsrecht dar, das deutlich mehr befristete Arbeitsverträge ermöglicht als das allgemeine Arbeitsrecht.
Wie kann eine Reform des WissZeitVG für bessere Jobs in der Wissenschaft sorgen?
Wenn ein reformiertes WissZeitVG die Befristungsmöglichkeiten begrenzt, müssen die Arbeitgeber ihre Praxis ändern – und faire Arbeitsbedingungen schaffen.
Gibt es sachliche Gründe für die hohen Befristungsquoten in der Wissenschaft?
Auf dem gesamten deutschen Arbeitsmarkt sind 7,4 Prozent der Beschäftigten befristet. In der Wissenschaft sind es fast 70 Prozent. Das ist extrem viel und nur teilweise durch die Promovierenden zu erklären, deren befristete Einstellung für die Dauer ihrer Qualifizierung nachvollziehbar ist. Auch Postdocs und Wissenschaftler*innen, die Daueraufgaben erfüllen, sind überwiegend befristet beschäftigt. Das muss nicht sein. In Frankreich oder England sind nur knapp 25 Prozent der Wissenschaftler*innen befristet.
Warum ist die wissenschaftliche Qualifizierung mit der Promotion abgeschlossen?
Die Promotion ist die höchste Qualifizierungsstufe sowohl im Europäischen als auch im Deutschen Qualifikationsrahmen. Nach der Promotion ist eine berufliche Fort- und Weiterbildung möglich. Diese rechtfertigt aber keine Befristung der Postdocs. Ob im weiteren Berufsweg Aufstiege erfolgen, für die zusätzliche Erfahrungen und Kompetenzen nötig sind, ist – wie in anderen Branchen – unabhängig von der Befristung der Arbeitsverträge zu betrachten.
Warum brauchen wir neue Regelungen zum Nachteilsausgleich?
Die familien- und behindertenpolitische Komponente im WissZeitVG beruht bisher auf einer freiwilligen Anwendung durch die Arbeitgeber. Planbarkeit für die Beschäftigten schaffen wir nur mit einem verbindlichen Rechtsanspruch.
Diese Petition wird unterstützt von
- Arbeitnehmerkammer Bremen
- Arbeitskammer des Saarlandes
- Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof)
- Bundesweites Netzwerk Studentischer Tarifvertragsinitiativen (TVStud)
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur e.V. (DGJ)
- freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)
- Gesamtbetriebsrat der Fraunhofer-Gesellschaft
- Gesamtbetriebsrat der Max-Planck-Gesellschaft
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
- Network of Doctoral Researcher Networks (N²)
- Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss)
- Personal- und Betriebsräte der Helmholtz-Gemeinschaft (PBHGF)
- Personal- und Betriebsräte der Leibniz-Gemeinschaft – Koordinierungsgruppe (PBL)
- RespectScience
- Thesis - interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte e.V.
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
- Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF)