Skip to main content

An: Thomas Müller, Landrat des Landkreises Hildburghausen; Georg Maier, Thüringer Minister für Inneres und Kommunales

Tommy Frenck stoppen – Ein Rechtsextremist kann nicht zur Wahl als Landrat zugelassen werden!

Die Petition wurde beendet. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den 8.406 Unterzeichner*innen für ihre Unterstützung!

Jetzt ist ein mutiger Wahlausschuss gefragt.

Beachtlich: Der Thüringer Innenminister berichtet, dass der Kreiswahlausschuss ausführliche Informationen zu dem Rechtsextremisten Tommy Frenck erhalten hat. Der Wahlausschuss kann nun gut informiert und unabhängig entscheiden, ob Tommy Frenck zur Wahl als Landrat zugelassen werden kann.

Bereits nur zwei Tagen nach Start der Petition teilte der Thüringer Innenminister mit, dass durch sein Ministerium ausführliche Informationen zu dem Rechtsextremisten Tommy Frenck an den Kreiswahlausschuss in Hildburghausen übersandt wurden. Somit kam das Thüringer Innenministerium der Forderung nach, den Wahlausschuss so zu informieren, dass dieser bestens in der Lage ist, sachgerecht über die Kandidatur von Tommy Frenck zu entscheiden.

Bild von Christian Lue auf Unsplash
Ein Landrat in Deutschland ist gemäß § 106 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO ein Beamter auf Zeit. Wie jeder Beamte muss auch ein Landrat schwören, dass er das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Thüringen achte.

Tommy Frenck ist ein Rechtsextremist und „eine zentrale Figur in der rechtsextremistischen Szene“ (vgl. Verfassungsschutzbericht 2018, Seite 37). Die Verfassungsschutzberichte aus den Jahren 2017 bis 2022 befassen sich jeweils auf mehreren Seiten mit seiner Person und seinem Handeln. Auch Tommy Frenck müsste bei einem Amtsantritt als gewählter Landrat auf das Grundgesetz und die Verfassung schwören.

Wir fordern den Landrat Thomas Müller dazu auf, die Mitglieder des Kreiswahlausschusses so zu befähigen und mit Informationen zu versorgen, dass diese bestens in der Lage sind über die Kandidatur von Tommy Frenck sachgerecht zu entscheiden!

Wir fordern die Sicherheitsbehörden und den Verfassungsschutz ebenfalls dazu auf, alle notwendigen Informationen zu Tommy Frenck den Mitgliedern des Kreiswahlausschusses zur Verfügung zu stellen!

Denn ein Rechtsextremist kann nicht zur Wahl als Landrat zugelassen werden!!

Warum ist das wichtig?

Kann jemand wie Tommy Frenck, welcher in Berichten des Verfassungsschutzes aufgeführt wird, diese Aufgabe erfüllen? Kann jemand wie Tommy Frenck, der seine menschenverachtende Haltung für alle gut sichtbar auf der Haut trägt – auch bei Interviews – Landrat werden? So befindet sich offensichtlich auf seinem Hals die Tätowierung „ARYAN“, die übersetzt „arisch“ bedeutet. Ein Tattoo, das zeigt, dass er in rassistischen Kategorien denkt. Arier waren in der nationalistischen Ideologie die „Herrenrasse“. Wird Tommy Frenck mit einem solchen Selbstbild das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes achten können?

Tommy Frencks Onlineshop-Webadresse enthält für die Neonazi-Szene typische Zahlenkombinationen. Mit „18“ spielt die Szene auf den Führer des Dritten Reichs Adolf Hitler an und die „88“ ist als eine kodierte Form der verbotenen Grußformel „Heil Hitler“ zu verstehen. Symbole, welche eindeutig zuzuordnen und im Gebrauch gängig sind. Beides lässt Zweifel an seiner Treue zum Grundgesetz zu.

Auch in seinem Online-Handel spielt Tommy Frenck immer wieder diese Themen an. So ist beispielsweise ein Weihnachtskalender mit der Symbolik des Ku-Klux-Klans, einer terroristischen und rassistischen Organisation in den USA mit der Bewerbung „WeiSSe Weihnachten“ zu finden. Hier versteckt Tommy Frenck zwei Buchstaben, die als doppelte Sowilo-Runen/Doppelblitz ein verbotenes Kennzeichen der verbrecherischen nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS) darstellt.

Das alles ist nicht mit dem demokratischen Amt eines Landrats vereinbar. Genau unter dieser Betrachtung sollten die Mitglieder des Kreiswahlausschusses bitte mit möglichst vielen Informationen durch den Verfassungsschutz, das Landratsamt und andere Institutionen versorgt werden, sodass dieser gründlich prüfen könne, ob der Rechtsextremist Tommy Frenck als Kandidat für diese Wahl zum Landrat am 26.05.2024 überhaupt zugelassen werden kann. Es ist gemäß § 4 Abs. 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) Aufgabe des Wahlausschusses über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen.

Diese Entscheidung wird für die Mitglieder des Kreiswahlausschusses nachvollziehbar nicht einfach sein. Es braucht neben den bestmöglichen Informationen auch Mut und Sicherheit. Mut, eine Entscheidung zu treffen, die möglicherweise verhindert, dass ein Rechtsextremist durch einen demokratischen Wahlvorgang die Möglichkeit erhält, rechtsextreme Inhalte weiter zu normalisieren, zu transportieren und zu banalisieren. Aber auch Mut, den Aufgaben als Mitglied des Kreiswahlausschusses ordnungsgemäß nachzukommen, eine begründete und nachvollziehbare Entscheidung zu treffen und nicht darauf zu hoffen, dass eine mögliche weiterführende Instanz erst nach einer Wahl diese Entscheidung vielleicht treffe. Sowie die Sicherheit, für sich als Personen diese Entscheidung ohne Druck und Einschüchterungsversuche treffen zu können.

Quellen:
https://verfassungsschutz.thueringen.de/fileadmin/Verfassungsschutz/AU23-00215_Verfassungsschutzbericht_Ansicht.pdf

https://verfassungsschutz.thueringen.de/fileadmin/Verfassungsschutz/Oeffentlichkeitsarbeit/Verfassschutzber20_web.pdf

https://verfassungsschutz.thueringen.de/fileadmin/Verfassungsschutz/Oeffentlichkeitsarbeit/afv_bericht_19.pdf

https://verfassungsschutz.thueringen.de/fileadmin/Verfassungsschutz/Oeffentlichkeitsarbeit/afv_bericht_18.pdf

https://verfassungsschutz.thueringen.de/fileadmin/Verfassungsschutz/Oeffentlichkeitsarbeit/afv_Bericht_17.pdf

https://wahlen.thueringen.de/kommunalwahlen/kw_gesetze.asp

https://www.druck88.de/Zubehoer/Kugel-Sets-Julfest-Kalender/Kalender-KKK-WeiSSe-Weihnachten-ca-1-Meter-hoch::18622.html
Thüringen, Deutschland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

Kategorie

Neuigkeiten

2024-04-19 19:51:54 +0200

Frenck stoppen! – Jetzt ist ein mutiger Wahlausschuss gefragt.

Beachtlich: Der Thüringer Innenminister berichtet, dass der Kreiswahlausschuss ausführliche Informationen zu dem Rechtsextremisten Tommy Frenck erhalten hat. Der Wahlausschuss kann nun gut informiert und unabhängig entscheiden, ob Tommy Frenck zur Wahl als Landrat zugelassen werden kann.

Bereits nur zwei Tagen nach Start der Petition teilte der Thüringer Innenminister mit, dass durch sein Ministerium ausführliche Informationen zu dem Rechtsextremisten Tommy Frenck an den Kreiswahlausschuss in Hildburghausen übersandt wurden. Somit kam das Thüringer Innenministerium der Forderung nach, den Wahlausschuss so zu informieren, dass dieser bestens in der Lage ist, sachgerecht über die Kandidatur von Tommy Frenck zu entscheiden.

2024-04-19 19:51:34 +0200

Der zuständige Kreiswahlausschuss muss sich bereits in der nächsten Woche mit der Frage befassen, ob Tommy Frenck überhaupt zur Wahl als Landrat zugelassen werden darf. Bei einem Rechtsextremisten wie Tommy Frenck, als „eine zentrale Figur in der rechtsextremistischen Szene“ (vgl. Verfassungsschutzbericht 2018) bestehen erhebliche Zweifel, dass er bei einem Amtsantritt als Landrat ernannt werden dürfte. Die Frage nach der Zulassung zur Wahl ist gebunden an die Frage eines möglichen Amtsantritts. Beim Rechtsextremist Tommy Frenck ist deutlich zu bezweifeln, dass er das Grundgesetz und die Thüringer Verfassung achten wird.

2024-04-19 19:51:16 +0200

Die Entscheidung, ob Tommy Frenck zur Wahl zugelassen wird, muss der Kreiswahlausschuss allein und unabhängig fällen. Durch die von den Sicherheitsbehörden übermittelten Informationen, kann diese Entscheidung besser und sachgerechter erfolgen. Über 8.000 Menschen haben dafür gesorgt, dass das öffentliche Interesse sichtbar wurde. Mit Unterstützung der Petition wurden die Mitglieder des Kreiswahlausschusses in die Lage versetzt, deutlich besser prüfen zu können und bestenfalls im Ergebnis eine mutige und richtungsweisende Entscheidung zu treffen, ob ein Rechtsextremist für die Wahl als Landrat zugelassen werden darf oder nicht.

2024-04-18 23:51:41 +0200

Die Petition wurde als erfolgreich abgeschlossen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Unterzeichner*innen für ihre Unterstützung!
Am morgigen Freitag werden detailiertere Informationen über den aktuellen Stand unserer Petitionsforderungen veröffentlicht.

2024-04-17 08:51:37 +0200

5,000 Unterschriften erreicht

2024-04-16 15:10:59 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2024-04-16 14:42:42 +0200

500 Unterschriften erreicht

2024-04-16 14:26:11 +0200

100 Unterschriften erreicht

2024-04-16 14:22:56 +0200

50 Unterschriften erreicht

2024-04-16 14:21:00 +0200

25 Unterschriften erreicht

2024-04-16 14:19:21 +0200

10 Unterschriften erreicht