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An: die Mitglieder des Bundestags, an die Mitglieder des Bundesrats, als auch an die Mitglieder der Bundesregierung
Tübinger Appell für ein AfD-Verbotsverfahren
Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestags, an die Mitglieder des Bundesrats, vor allem die Mitglieder der Landesregierung Baden-Württemberg und des Landtags in Stuttgart, als auch an die Mitglieder der Bundesregierung:
Treten Sie ein für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Übernehmen Sie Verantwortung, und zwar jetzt!
Nutzen Sie das Recht, welches das Grundgesetz Ihnen einräumt! Denn wir sind vielfältig und so auch unser Zuhause – und so soll es bleiben!
Nie wieder ist jetzt
Treten Sie ein für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Übernehmen Sie Verantwortung, und zwar jetzt!
Nutzen Sie das Recht, welches das Grundgesetz Ihnen einräumt! Denn wir sind vielfältig und so auch unser Zuhause – und so soll es bleiben!
Nie wieder ist jetzt
Warum ist das wichtig?
Warum jetzt ein AfD-Parteiverbotsverfahren?
Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist unmissverständlich: Die AfD ist bundesweit „gesichert rechtsextremistisch“.* Viele von uns, Sozialwissenschaftler*innen, Jurist*innen kamen schon vor Jahren zu dem Schluss, dass die AfD unsere Verfassung, unsere Demokratie und unsere Menschenwürde bedroht. Die Angriffe der AfD auf Menschenrechte, demokratische Institutionen und den Rechtsstaat – einschließlich unzähliger Gewaltaufrufe durch AfD-Politiker*innen – sind gut dokumentiert. Eine immense Menge an Beweismaterial ist von Gerichten, Verfassungsschutzbehörden, Arbeitsgruppen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammengetragen worden. Die AfD verliert ein Gerichtsverfahren nach dem anderen. Die Belege sind erdrückend, die Gefährdung ist offenkundig und wird stetig größer. Selbst der damalige Unions-Kanzlerkandidat und jetzige Bundeskanzler Friedrich Merz sagte im Februar 2025 im Bundestag über die AfD: „Diese Partei ist eine in großen Teilen rechtsextreme Partei. Diese Partei untergräbt das Fundament unserer Demokratie.“ Diesen Worten müssen nun endlich Konsequenzen folgen.
Ein Parteiverbot als Notbremse
Selbstverständlich würde ein Verbot der AfD deren menschenverachtendes Gedankengut und die Bedrohung der Demokratie nicht verschwinden lassen. Das behauptet auch niemand. Es ist völlig klar, dass Politik, Staat und Zivilgesellschaft vor, während und nach dem Verbot aktiv mit politischen Mitteln der faschistischen Gefahr entgegenwirken müssen. Ein Verbot würde genau dies enorm erleichtern: Es würde die derzeitige staatliche Subventionierung der Demokratiefeinde in Millionenhöhe beenden. Es würde die gegenwärtig mit Abstand größte und mächtigste Organisation des deutschen Rechtsextremismus abschaffen und es würde die zukünftigen politischen Einflussmöglichkeiten der jetzigen AfD-Kader massiv einschränken. Das gibt uns wieder Zeit konstruktive Lösungen für die Probleme unserer Gesellschaft zu finden.
Koalition der Mutigen
Neben der Bundesregierung oder dem Bundestag kann auch der Bundesrat, in dem die Regierungen aller deutschen Bundesländer vertreten sind, ein Parteiverbotsverfahren beantragen. Gleichgesinnte auf Länderebene gibt es bereits: In Bremen hat die Bürgerschaft im Mai 2025 beschlossen, dass sich der Bremer Senat für die schnelle Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einsetzen soll. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat sich bereits mehrfach für ein AFD-Verbot ausgesprochen und dessen Dringlichkeit betont. Seit Oktober 2025 setzt sich die Mehrheit der Parteien der Landesregierung dort dafür ein.
Verhaltener, aber grundsätzlich offen für ein Verbotsverfahren zeigen sich die Ministerpräsident*innen von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland sowie die Innenminister*innen von Thüringen und Niedersachsen. Gemeinsam mit ihnen soll die Badenwürttembergische Landesregierung eine Koalition der Mutigen bilden und die Mehrheit der Länder im Bundesrat von der Dringlichkeit überzeugen, jetzt ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Nie wieder ist jetzt.
Nie wieder ist jetzt.
* Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat der Verfassungsschutz eine so genannte Stillhaltezusage gemacht. Diese Zusage bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat, sondern verschafft dem Gericht lediglich die Zeit für eine sachgemäße Prüfung. Am Verfahren nicht beteiligte Dritte sind an die Stillhaltezusage nicht gebunden.
Ihr wollt als Verein, Partei, Gruppe oder Bündnis unterzeichnen? Schreibt uns eine Mail und schickt uns euer Logo mit!
Lohnenswert zum Vorbeischauen
Weiterführende Quellen
Allgemein zur Beweislage:
- https://correctiv.org/aktuelles/debatte-um-afd-verbot/2025/08/08/alle-wichtigen-dokumente-zum-moeglichen-afd-verbot/
- https://verfassungsblog.de/stellungnahme-parteiverbotsverfahren-afd/
Informationen über Straftaten und Übergriffe durch AfD-Politiker*innen:
- https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/04/05/gewalt-als-alternative-14-verurteilte-afd-mandatstraeger-im-amt/
- https://verband-brg.de/analyse-rechtsstaat-laesst-betroffenen-nach-gewalt-durch-afd-funktionaerinnen-im-stich/
- https://www.vorwaerts.de/inland/armbiss-und-kokainschmuggel-wofuer-afd-politiker-vor-gericht-stehen
Eine Liste rechtsterroristischer Anschläge oder Anschlagsplanungen, bei denen Mitglieder der AfD mindestens indirekt beteiligt waren:
Weitere Informationen über und Argumente für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AFD: