An: sächsische Landesregierung

Überwachungsstaat Sachsen verhindern!

Bild von Max Fleischmann auf Unsplash
Wir fordern die sächsische Minderheitsregierung auf, den vorliegenden Regierungsentwurf zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften hinsichtlich der geplanten neuen Befugnisse im Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz in entscheidenden Punkten zu korrigieren. Der Regierungsentwurf greift tief in die Freiheitsrechte der Bürger*innen ein, ohne dass dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre, sieht weite Einschnitte in die Privatsphäre vor und greift zu Maßnahmen, für deren Erfolg es im Bereich „Gefahrenabwehr“ keinerlei wissenschaftliche Grundlage gibt. Um ein Gesetz zu verabschieden, dass hohen freiheitlich-demokratischen Anforderungen gerecht wird und gleichzeitig wirklich wirksam Gefahren abwehrt, müssen aus unserer Sicht daher die folgenden, hochproblematischen Befugnisse ersatzlos gestrichen werden:
  • Automatisierte Datenanalyse und Profiling: Streichung der Befugnisse zur automatisierten Zusammenführung und Auswertung von Datenbeständen mittels KI-Systeme (insb. zur Erstellung von Verhaltensprofilen)
  • KI-Training mit Realdaten: Verzicht auf die Verwendung von Daten aus Polizeidatenbanken zum Training eigener polizeilicher KI-Systeme sowie deren Weitergabe an Drittanbieter
  • Biometrischer Abgleich mit Internetdaten: Verzicht auf den Einsatz von KI-Systemen zum Zweck des Abgleichs biometrischer Merkmale (Gesicht/Stimme) mit Daten aus dem Internet
  • Echtzeit-Fernidentifizierung und KI-Überwachung im öffentlichen Raum: Streichung der flächendeckenden, KI-gestützten Überwachung und Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum und im ÖPNV
  • Präventive Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) / „Staatstrojaner“: Verzicht auf den Einsatz von Überwachungssoftware im Telekommunikationsbereich, die das Offenhalten von IT-Sicherheitslücken erfordert
  • Einsatz von Tasern: Verzicht auf die Zulässigkeit des Einsatz von Tasern, sowie der Ausstattung der Polizei mit diesen Geräten

Warum ist das wichtig?

WeAct hat für die Begründung ein Zeichenlimit von etwa 6.500 Wörtern. An dem Gesetzesentwurf der Landesregierung haben wir so viel zu kritisieren, dass unser Begründungstext fast dreifach so lang ist.

Damit der Begründungstext nichts von seiner inhaltlichen Tiefe verliert haben wir uns dazu entschieden, dass wir diesen in voller Länge auf unserer Website veröffentlichen. Ihr könnt den vollständigen Begründungstext finden unter: https://gj-sachsen.de/aktuelles/2026/05/15/unsere-petition-gegen-den-entwurf-der-landesregierung-zum-neuen-polizeigesetz/



Sachsen, Deutschland

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