100 Unterschriften erreicht
An: An die Parteien der neuen Landesregierung Baden-Württembergs ab März 2026
Unterstützung eines AfD-Verbotsantrags durch Baden-Württemberg 2026
Wir fordern die Parteien der zukünftigen Landesregierung Baden-Württembergs auf, in ihren Koalitionsvertrag aufzunehmen, dass sich die neue Landesregierung auf Bundesebene für die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einsetzt. Konkret soll die neue Landesregierung sich verpflichten, in Gesprächen mit der Bundesregierung auf ein Verbotsverfahren hinzuwirken und parallel dazu in Absprache mit anderen Bundesländern umgehend eine Bundesratsinitiative zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einbringen.
Warum ist das wichtig?
Nicht Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, allein das Bundesverfassungs-gericht entscheidet über ein Parteiverbot. Andererseits können nur die drei genannten Verfassungsorgane einen Antrag auf ein Parteiverbot der AfD einreichen.
Anderweitige gerichtliche Prüfungen der Einschätzung des Verfassungsschutzes, ob die AfD insgesamt als rechtsextremistisch einzustufen ist, genügen nicht um die Gefahr abzuwenden, die die AfD akut für die Demokratie und die Freiheit darstellt, wenn sie ankündigt, direkt und indirekt mit allen strategischen Mitteln
Anderweitige gerichtliche Prüfungen der Einschätzung des Verfassungsschutzes, ob die AfD insgesamt als rechtsextremistisch einzustufen ist, genügen nicht um die Gefahr abzuwenden, die die AfD akut für die Demokratie und die Freiheit darstellt, wenn sie ankündigt, direkt und indirekt mit allen strategischen Mitteln
- die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzuschränken oder zu beseitigen,
- mit ihren Einschränkungen des Prinzips der Menschenwürde unsere Grundrechte auszuhöhlen,
- Institutionen unseres Verfassungsstaates politisch einseitig zu kontrollieren,
- die Justiz politisch in ihrem Sinne umzubauen,
- öffentlich-rechtliche Medien weitgehend zu kontrollieren und wenn nötig, zu beseitigen,
- die unabhängige Presse zu schwächen,
- Kultur- und Bildungseinrichtungen auf ihre politische Linie zu bringen.
Im Lichte der deutschen Geschichte wurden die notwendigen Lehren für eine wehrhafte Demokratie gezogen. Artikel 21 Abs. 2 GG zielt darauf ab, nach der Maxime „Wehret den Anfängen“ frühzeitig die Möglichkeit des Vorgehens gegen verfassungsfeindliche Parteien zu eröffnen. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir alle aufgerufen sind als wehrhafte Demokratie zu handeln.
Ausgangspunkt unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist die Menschenwürde. Sie zu achten und zu schützen, ist oberste Pflicht staatlichen Handelns.
Es gibt keine Ausreden mehr: Es ist Zeit für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD - bevor es zu spät ist. Zögern können wir uns nicht mehr leisten. Ohnehin obliegt es den Prozessbevollmächtigten, sämtliche Beweise und Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD vorzubringen.
Wenn „Nie wieder ist jetzt“ ernst gemeint ist, muss der Staat handeln und seine verfassungsrechtlichen Mittel nutzen – dazu gehört jetzt ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD.
Initiativen aus Baden-Württemberg, die uns mit ihrem Logo unterstützen wollen, können uns gerne noch anschreiben
Initiativen aus Baden-Württemberg, die uns mit ihrem Logo unterstützen wollen, können uns gerne noch anschreiben
Wie die Unterschriften übergeben werden
Nach der Landtagswahl an die demokratischen Parteien, die für die Bildung einer neuen Landesregierung in Frage kommen