500 Unterschriften erreicht
An: Stadt Oldenburg, Landkreis Emsland, Lankreis Ammerland, Landkreis Cloppenburg, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Bundestag
Verbot des Durchgangsverkehrs für die nationalen und internationalen LKW > 7,5 t auf der B401
aufgrund der aktuellen Lärmbelästigung durch die B401 sind wir stark in unserer Lebensqualität beeinträchtigt und die Situation wird immer unerträglicher.
Aus diesem Grund brauchen wir Ihre Unterstützung.
Durch den geplanten Anschluss der B401 an das niederländische Straßennetz (Bundesverkehrswegeplan) ist ab 2030 mit einer deutlichen Zunahme des LKW-Verkehrs zu rechnen.
Wir als Anwohner der B401 engagieren uns gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) B401 für den Lärmschutz entlang der B401.
Wir sehen somit unsere Politiker/innen und die jeweils zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörden in der Pflicht endlich die Anwohner/innen der B401 mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. Gemäß § 45(1)S.2 Nr.3 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde Beschränkungen der Straßennutzung für LKW auf Bundesstraßen, zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, erlassen.
Die Hauptursache der Lärmbelästigung liegt darin begründet, dass die Hauptverkehrsrouten über die A28 / A31 vom Schwerlastverkehr gemieden werden.
Die dadurch vermeidbaren Lärmbelästigungen betreffen alle Anwohner/innen entlang der B401 sowie an der Hundsmühler Straße.
Daher fordern wir ein Verbot des Durchgangsverkehrs für die nationalen und internationalen LKW über 7,5 t auf der gesamten B401.
Darüber hinaus fordern wir den Anschluss der B401 an das niederländische Verkehrsnetz aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 zu streichen.
Aus diesem Grund brauchen wir Ihre Unterstützung.
Durch den geplanten Anschluss der B401 an das niederländische Straßennetz (Bundesverkehrswegeplan) ist ab 2030 mit einer deutlichen Zunahme des LKW-Verkehrs zu rechnen.
Wir als Anwohner der B401 engagieren uns gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) B401 für den Lärmschutz entlang der B401.
Wir sehen somit unsere Politiker/innen und die jeweils zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörden in der Pflicht endlich die Anwohner/innen der B401 mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. Gemäß § 45(1)S.2 Nr.3 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde Beschränkungen der Straßennutzung für LKW auf Bundesstraßen, zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, erlassen.
Die Hauptursache der Lärmbelästigung liegt darin begründet, dass die Hauptverkehrsrouten über die A28 / A31 vom Schwerlastverkehr gemieden werden.
Die dadurch vermeidbaren Lärmbelästigungen betreffen alle Anwohner/innen entlang der B401 sowie an der Hundsmühler Straße.
Daher fordern wir ein Verbot des Durchgangsverkehrs für die nationalen und internationalen LKW über 7,5 t auf der gesamten B401.
Darüber hinaus fordern wir den Anschluss der B401 an das niederländische Verkehrsnetz aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 zu streichen.
Warum ist das wichtig?
Die Anwohner*innen entlang der B401 sind durch den Verkehrslärm, auch nachts, in ihrem Leben stark beeinträchtigt.
Daher muss der internationale und nationale Schwerlastverkehr über die Autobahnen A28 und A31 rollen, da diese Strecke für das Verkehrsaufkommen ausgelegt sind. Die Autobahnen sind auf das hohe LKW-Aufkommen ausgelegt und zudem mit Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet.
Trotz der eingeführten Maut konnte das LKW Aufkommen auf der B401 nicht reduziert werden.
Die B401 wird für den überregionalen Verkehr nicht benötigt.
Daher muss der internationale und nationale Schwerlastverkehr über die Autobahnen A28 und A31 rollen, da diese Strecke für das Verkehrsaufkommen ausgelegt sind. Die Autobahnen sind auf das hohe LKW-Aufkommen ausgelegt und zudem mit Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet.
Trotz der eingeführten Maut konnte das LKW Aufkommen auf der B401 nicht reduziert werden.
Die B401 wird für den überregionalen Verkehr nicht benötigt.