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An: An Minister Hubertz: Ministerin für Wohnen Wildberger: Minister für Digitales Hubig: Justiz & Verbraucherschutz Lay: Vorsitz Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung
Verbot smarter Technologien zur Verhaltensüberwachung durch Vermieter
An die Minister*innen
- Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung
- Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
- Caren Lay Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung,Bauwesen und Kommunen
Sehr geehrte Minister*innen der Bundesregierung,
wir, die Unterzeichnenden, richten mit Nachdruck die Bitte an Sie, den Einsatz smarter Technologien zur Verhaltensüberwachung durch Vermieter gesetzlich zu verbieten. Geräte wie intelligente Thermostate oder vernetzte Überwachungssysteme – etwa die von Vonovia eingesetzten Rauchmelder Multisensor Plus greifen massiv in die Persönlichkeitsrechte der Mieter*innen ein und gefährden das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Begründung
1. Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
Smarte Technologien wie der Multisensor Plus erfassen sensible Daten wie Anwesenheitszeiten, Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit oder sogar Geräusche. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen (Volkszählungsurteil 1983, Online-Durchsuchung 2008) deutlich gemacht, dass dieses Recht ein zentraler Bestandteil der Menschenwürde ist. Mieter*innen haben ein Recht auf Privatsphäre und ein Leben ohne ständige Überwachung.
2. Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung
Die Wohnung ist ein geschützter Raum (Art. 13 GG), in dem sich Menschen sicher und unbeobachtet fühlen müssen. Smarte Technologien, die Daten zum Verhalten der Mieter*innen sammeln, untergraben diesen Schutz und ermöglichen eine technologische Überwachung des Wohnverhaltens.
Smarte Technologien wie der Multisensor Plus erfassen sensible Daten wie Anwesenheitszeiten, Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit oder sogar Geräusche. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen (Volkszählungsurteil 1983, Online-Durchsuchung 2008) deutlich gemacht, dass dieses Recht ein zentraler Bestandteil der Menschenwürde ist. Mieter*innen haben ein Recht auf Privatsphäre und ein Leben ohne ständige Überwachung.
2. Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung
Die Wohnung ist ein geschützter Raum (Art. 13 GG), in dem sich Menschen sicher und unbeobachtet fühlen müssen. Smarte Technologien, die Daten zum Verhalten der Mieter*innen sammeln, untergraben diesen Schutz und ermöglichen eine technologische Überwachung des Wohnverhaltens.
3. Mangelnde Transparenz und Kontrolle
In vielen Fällen ist unklar, welche Daten genau gesammelt und wie sie verarbeitet werden. Bei Geräten wie dem Multisensor Plus fehlen häufig verständliche Informationen zur Datennutzung und möglichen Weitergabe an Dritte. Mieter*innen haben in der Regel keine Möglichkeit, die Funktion dieser Systeme zu kontrollieren oder abzulehnen – das führt zu einem erheblichen Machtungleichgewicht.
4. Zwang zur Nutzung
Oft wird die Nutzung smarter Technologien durch Vermieter zur Bedingung gemacht – ohne echte Alternativen. Der Wohnungskonzern Vonovia etwa plant, den Multisensor Plus flächendeckend einzubauen, obwohl zahlreiche Mieter*innen dies ablehnen. Das verletzt die Wahlfreiheit und setzt Menschen unter Druck, Systeme zu akzeptieren, die sie nicht wollen.
Warum die DSGVO nicht ausreicht
Zwar schützt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, doch bestehen erhebliche Lücken im Mietkontext:
In vielen Fällen ist unklar, welche Daten genau gesammelt und wie sie verarbeitet werden. Bei Geräten wie dem Multisensor Plus fehlen häufig verständliche Informationen zur Datennutzung und möglichen Weitergabe an Dritte. Mieter*innen haben in der Regel keine Möglichkeit, die Funktion dieser Systeme zu kontrollieren oder abzulehnen – das führt zu einem erheblichen Machtungleichgewicht.
4. Zwang zur Nutzung
Oft wird die Nutzung smarter Technologien durch Vermieter zur Bedingung gemacht – ohne echte Alternativen. Der Wohnungskonzern Vonovia etwa plant, den Multisensor Plus flächendeckend einzubauen, obwohl zahlreiche Mieter*innen dies ablehnen. Das verletzt die Wahlfreiheit und setzt Menschen unter Druck, Systeme zu akzeptieren, die sie nicht wollen.
Warum die DSGVO nicht ausreicht
Zwar schützt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, doch bestehen erhebliche Lücken im Mietkontext:
- Freiwilligkeit: Die DSGVO setzt eine freiwillige Einwilligung voraus – diese ist im Abhängigkeitsverhältnis Mieter/Vermieter aber oft nicht gegeben.
- Intransparente Datenverarbeitung: Es ist häufig unklar, welche Daten gesammelt und mit welchen Systemen sie verknüpft werden.
- Technologische Überwachung: Die DSGVO reguliert nicht ausreichend, wie tief technische Systeme in die Privatsphäre eingreifen dürfen – gerade im sensiblen Wohnbereich.
Vorschläge zur gesetzlichen Regelung
1. Ergänzung des Mietrechts (BGB):
Der Einsatz smarter Technologien zur Verhaltensüberwachung darf nicht durch den Vermieter, sondern nur durch Mieter*innen erfolgen. Diese müssen beim Auszug wieder entfernt werden.
1. Ergänzung des Mietrechts (BGB):
Der Einsatz smarter Technologien zur Verhaltensüberwachung darf nicht durch den Vermieter, sondern nur durch Mieter*innen erfolgen. Diese müssen beim Auszug wieder entfernt werden.
2. Verbot datensammelnder Geräte:
Der Einbau von Geräten wie der Multisensor Plus, die das Verhalten in der Wohnung erfassen, soll Vermietern grundsätzlich untersagt sein.
Der Einbau von Geräten wie der Multisensor Plus, die das Verhalten in der Wohnung erfassen, soll Vermietern grundsätzlich untersagt sein.
Zitat des Bundesverfassungsgerichts:
Im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (2010) heißt es: „Die unkontrollierte Erhebung und Speicherung von Daten stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, der nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist.“ Dies gilt umso mehr für den privaten Wohnraum.
Unsere Forderung:
Wir fordern die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die den Einsatz smarter Technologien in Mietwohnungen – sofern sie Verhaltensüberwachung ermöglichen könnten – verbieten. Ein besonders perfides Beispiel ist der Konzern Vonovia, der Mieter*innen zum Einbau der Multisensor Plus Rauchmelder zwingt, mit denen sie faktisch ausspioniert werden.
Mieter*innen sollen selbst entscheiden können, ob und welche Technologien sie in ihrem Zuhause nutzen wollen.
Konkret fordern wir:
Mieter*innen sollen selbst entscheiden können, ob und welche Technologien sie in ihrem Zuhause nutzen wollen.
Konkret fordern wir:
- Ein Verbot der Installation smarter Technologien zur Verhaltensüberwachung durch Vermieter.
- Gesetzliche Klarstellungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Wir bitten Sie eindringlich, diese Petition zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre von Mieter*innen zu ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag
Jost Messerschmidt
für das MieterInnenbündnis VoNO!via & Co.
und das Mieterbündnis Braunschweig
im Auftrag
Jost Messerschmidt
für das MieterInnenbündnis VoNO!via & Co.
und das Mieterbündnis Braunschweig
Warum ist das wichtig?
Diese Petition ist wichtig, weil sie einen noch wenig geregelten, aber massiv wachsenden Bereich betrifft: den Einsatz smarter Technologien in Mietwohnungen durch Vermieter – mit potenziell gravierenden Folgen für die Grundrechte der Mieter*innen. Hier sind die von uns zusammengestellten zentralen Gründe, warum diese Petition so bedeutend ist:
1. Schutz der Privatsphäre:
Mieter*innen haben das Grundrecht, in ihrer Wohnung frei und unbeobachtet zu leben. Smarte Geräte wie vernetzte Rauchmelder, Thermostate oder Bewegungsmelder erfassen Verhaltensdaten – etwa, wann jemand zuhause ist, wie geheizt oder gelüftet wird. Das ist ein direkter Eingriff in die Privatsphäre. Auch wenn der Einsatz smarter Technik formal „zugestimmt“ wird, geschieht das oft unter Druck. Die Freiwilligkeit der Zustimmung ist nicht gegeben, was zentrale Datenschutzprinzipien aushebelt.
Mieter*innen haben das Grundrecht, in ihrer Wohnung frei und unbeobachtet zu leben. Smarte Geräte wie vernetzte Rauchmelder, Thermostate oder Bewegungsmelder erfassen Verhaltensdaten – etwa, wann jemand zuhause ist, wie geheizt oder gelüftet wird. Das ist ein direkter Eingriff in die Privatsphäre. Auch wenn der Einsatz smarter Technik formal „zugestimmt“ wird, geschieht das oft unter Druck. Die Freiwilligkeit der Zustimmung ist nicht gegeben, was zentrale Datenschutzprinzipien aushebelt.
2. Ungleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern:
Technische Systeme sind komplex – viele Mieter*innen wissen gar nicht, was genau installiert wird, was die Geräte können oder wohin die Daten gehen. Dadurch entsteht ein Machtgefälle, das rechtlich nicht ausreichend abgesichert ist.
Technische Systeme sind komplex – viele Mieter*innen wissen gar nicht, was genau installiert wird, was die Geräte können oder wohin die Daten gehen. Dadurch entsteht ein Machtgefälle, das rechtlich nicht ausreichend abgesichert ist.
3. Die Wohnung als geschützter Rückzugsort:
Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) ist ein Grundpfeiler des deutschen Verfassungsrechts. Wenn Vermieter jederzeit Daten über das Verhalten in der Wohnung erfassen können, wird dieser Schutz ausgehöhlt. Die Wohnung wird zum digital überwachten Raum, statt ein sicherer Ort zu sein.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) ist ein Grundpfeiler des deutschen Verfassungsrechts. Wenn Vermieter jederzeit Daten über das Verhalten in der Wohnung erfassen können, wird dieser Schutz ausgehöhlt. Die Wohnung wird zum digital überwachten Raum, statt ein sicherer Ort zu sein.
4. Gesetzliche Lücken – die DSGVO reicht nicht aus:
Die Datenschutz-Grundverordnung schützt zwar personenbezogene Daten, aber sie greift nicht spezifisch für smarte Geräte in Wohnungen. Es fehlen:
Die Datenschutz-Grundverordnung schützt zwar personenbezogene Daten, aber sie greift nicht spezifisch für smarte Geräte in Wohnungen. Es fehlen:
- Verbot von Technologien zur Verhaltensüberwachung
- Transparenzpflichten
- Rechte zur Deaktivierung
Es braucht klare nationale Gesetze, die speziell Mieter*innen schützen.
5. Präzedenzfälle wie Vonovia:
Große Wohnkonzerne wie Vonovia setzen diese Technologien bereits ein – teils ohne klare Informationen oder Wahlmöglichkeiten für Mieter*innen. Es droht ein flächendeckender Überwachungsstandard, wenn jetzt nicht gehandelt wird.
6. Gesellschaftspolitische Bedeutung:
Diese Petition steht für mehr als nur Mietrecht – sie betrifft:
5. Präzedenzfälle wie Vonovia:
Große Wohnkonzerne wie Vonovia setzen diese Technologien bereits ein – teils ohne klare Informationen oder Wahlmöglichkeiten für Mieter*innen. Es droht ein flächendeckender Überwachungsstandard, wenn jetzt nicht gehandelt wird.
6. Gesellschaftspolitische Bedeutung:
Diese Petition steht für mehr als nur Mietrecht – sie betrifft:
- Datenschutz
- Digitale Selbstbestimmung
- Menschenwürde
7. Zukunft der Wohnkultur:
Wenn technologische Überwachung in den privatesten Lebensbereich – die Wohnung – vordringt, steht ein ganzes Gesellschaftsmodell auf dem Spiel.